发明公开
EP0068106A2 Kupplungseinrichtung für landwirtschaftliche Fahrzeuge
失效
Kupplungseinrichtungfürlandwirtschaftliche Fahrzeuge。
- 专利标题: Kupplungseinrichtung für landwirtschaftliche Fahrzeuge
- 专利标题(英): Coupling device for agricultural vehicles
- 专利标题(中): Kupplungseinrichtungfürlandwirtschaftliche Fahrzeuge。
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申请号: EP82103802.3申请日: 1982-05-04
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公开(公告)号: EP0068106A2公开(公告)日: 1983-01-05
- 发明人: Weidle, Herbert
- 申请人: Weidle, Herbert
- 申请人地址: Marktplatz 4 D-8944 Grönenbach DE
- 专利权人: Weidle, Herbert
- 当前专利权人: Weidle, Herbert
- 当前专利权人地址: Marktplatz 4 D-8944 Grönenbach DE
- 代理机构: Hübner, Hans-Joachim, Dipl.-Ing.
- 优先权: DE3124706 19810624
- 主分类号: B62D59/02
- IPC分类号: B62D59/02 ; B60K17/28
摘要:
Eine Kupplungseinrichtung für landwirtschaftliche Fahrzeuge weist zwei Kupplungsteile (12, 14) auf, wobei der traktorseitige Kupplungsteil einen Aufnahmetopf (16) und der Kupplungsteil (14) des fahrbaren Gerätes einen in diesen Aufnahmetopf (16) genau passenden Einführungstopf (30) aufweist. Der Einführungstopf lagert eine drehbare Verbindungswelle (38), die bei relativer Axialbewegung eine Steckverbindung mit einer Zapfwelle (28) des Traktors bewirkt. Die Verbindungswelle (38) ist über ein Kreuzgelenk (44) mit einer Teleskopwelle (46) verbunden. Eine Druckfeder (64) zwischen Teleskoprohr-Anordnung und Einführungstopf (30) hält letzteren im wesentlichen koaxial mit dem Teleskoprohr ausgerichtet. Eine Ausziehbegrenzungseinrichtung (68) im Teleskoprohr (46) begrenzt dessen Ausziehbewegung.
Die Teleskopwelle (46) ist über ein Kardangelenk (52) mit einer geräteseitigen Arbeitswelle (54) verbunden, und um das Kupplungsteil (14) in vorgegebener Lage für das selbsttätige Kuppeln zu halten, ist eine Federanordnung (74, 76) vorgesehen, die das Teleskoprohr (46) im wesentlichen horizontal und mittig hält.
Der Einführungstopf (30) des fahrbaren Gerätes wird auf solchem Niveau gehalten, daß ein automatisches Kuppeln der Kupplungsteile (12, 14) möglich ist.
Die Teleskopwelle (46) ist über ein Kardangelenk (52) mit einer geräteseitigen Arbeitswelle (54) verbunden, und um das Kupplungsteil (14) in vorgegebener Lage für das selbsttätige Kuppeln zu halten, ist eine Federanordnung (74, 76) vorgesehen, die das Teleskoprohr (46) im wesentlichen horizontal und mittig hält.
Der Einführungstopf (30) des fahrbaren Gerätes wird auf solchem Niveau gehalten, daß ein automatisches Kuppeln der Kupplungsteile (12, 14) möglich ist.
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