HEIZANORDNUNG FÜR GEBÄUDE
摘要:
Heizanordnung zum Heizen von Gebäuden mit einer ersten Heizeinrichtung (2), welche eine Feuerstätte (22), und wenigstens eine Einrichtung zur Rauchabführung aufweist, sowie einen Schornstein (26), der in Strömungsverbindung mit der Feuerstätte (22) steht, um in einem Betriebszustand den Rauch abzuführen und mit einer Verbindungsleitung, welche wenigstens teilweise mit der Feuerstätte in Verbindung steht, um der Feuerstätte (22) Luft zuzuführen, mit einer zweiten Heizeinrichtung (4) welche wenigstens ein elektrisch betriebenes Heizelement (42) aufweist, sowie eine Energiequelle (44) zur Erzeugung elektrischer Energie für das wenigstens eine Heizelement (42).
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