TURBULENZERZEUGER FÜR EINEN STOFFAUFLAUF, STOFFAUFLAUF UND VERFAHREN ZUR HERSTELLUNG DES TURBULENZERZEUGERS
Abstract:
Die Erfindung betrifft einen Turbulenzerzeuger (1) für einen Stoffauflauf (100) einer Maschine zur Herstellung einer wenigstens einschichtigen Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier-, Karton- oder Tissuebahn aus mindestens einer Faserstoffsuspension (102), mit einer Vielzahl von vorzugsweise in Spalten (S) und in Zeilen (Z) angeordneten Turbulenzrohren (2) zur Führung und vorzugsweisen Verteilung der mindestens einen, eine Strömungsrichtung (R) aufweisenden Faserstoffsuspension (102), wobei das einzelne Turbulenzrohr (2) - in Strömungsrichtung (R) der mindestens einen Faserstoffsuspension (102) gesehen - eine runde oder annähernd runde Rohreintrittsquerschnittsfläche (2.FE) und eine rechteckige oder annähernd rechteckige, insbesondere eine quadratische Rohraustrittsquerschnittsfläche (2.FA) aufweist, wobei die Rohrquerschnittsfläche (2.A) des einzelnen Turbulenzrohrs (2) - in Strömungsrichtung (R) der mindestens einen Faserstoffsuspension (102) gesehen sich zwischen der Rohreintrittsquerschnittsfläche (2.FE) und der Rohraustrittsquerschnittsfläche (2.FA) streckenweise und vorzugsweise kontinuierlich von rund oder annähernd rund auf rechteckig oder annähernd rechteckig, insbesondere quadratisch ändert und wobei das einzelne Turbulenzrohr (2) zumindest in seinem austrittsseitigen Bereich (2.BA) einen rechteckigen oder annähernd rechteckigen, insbesondere einen quadratischen Rohraußenquerschnitt (2.QA) mit zwei parallelen Wandpaaren (25.H, 25.V) und vier Ecklängskanten (25.1 bis 25.4) aufweist. Der erfindungsgemäße Turbulenzerzeuger (1) ist dadurch gekennzeichnet, dass er eine Vielzahl von in Maschinenquerrichtung (Q) vorzugsweise unmittelbar benachbarten und vorzugsweise baugleichen EinzelmoduIen (26) umfasst, wobei das einzelne Einzelmodul (26) wenigstens aus den vorzugsweise in einer Spalte (S) angeordneten und in ihren jeweiligen austrittsseitigen Bereichen (2.BA) jeweils einen rechteckigen oder annähernd rechteckigen, insbesondere einen quadratischen Rohraußenquerschnitt (2.QA) mit zwei parallelen Wandpaaren (25.H, 25.V) und vier Ecklängskanten (25.1 bis 25.4) aufweisenden Turbulenzrohren (2) gebildet ist, die mittels an ihren Ecklängskanten (25.1 bis 25.4) angebrachten Verbindungen (27), insbesondere Schweißnähten (27.1 ) zumindest streckenweise unmittelbar oder mittelbar miteinander verbunden sind, um dadurch einen nahezu geradlinigen Kraftfluss (F.3, F.4) an den jeweils außen liegenden Wänden (25.V) der austrittsseitigen Bereiche (2.BA) der Turbulenzrohre (2) des Einzelmoduls (26) zu ermöglichen, und wobei das oberste und das unterste und vorzugsweise in einer Spalte (S) angeordnete Turbulenzrohr (2) an seinen freien Ecklängskanten (25.1, 25.4, 25.2, 25.3) zumindest streckenweise unmittelbar oder mittelbar jeweils mit einem Anschlussteil (32) verbunden, insbesondere verschweißt ist.
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