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WO2013064266A1 GEFRIERTROCKNUNGSANLAGE MIT EINER BE- UND ENTLADEVORRICHTUNG 审中-公开
的加载,卸载冷冻干燥设备

GEFRIERTROCKNUNGSANLAGE MIT EINER BE- UND ENTLADEVORRICHTUNG
Abstract:
Eine Gefriertrocknungsanlage (1) besteht u. a. aus einem in einer Trocknungskammer in einem Gestell (20) vertikal geführten Anordnung einzelner Stellflächen (19), deren jede in eine Verschiebeebene überführbar ist, in der zur Aufnahme eines Schlittens (15) bestimmte seitliche Führungen (20, 21) in ihrer Höhenposition fest angeordnet sind, die mit den Führungen (16, 18) einer außerhalb der Trocknungskammer befindlichen Be- und Entladevorrichtung zwecks Führung des Schlittens (15) zusammenwirken. Die Anordnung der Stellflächen (19) relativ zu der Verschiebeebene ist mit der Maßgabe eingerichtet, dass mittels der als erste Leitkante fungierenden Rückseite (24) des Schlittens (15) Trocknungsgefäße auf die sich in der Verschiebeebene befindliche Stellplatte (19) geschoben werden können, wobei unter zyklischer Wiederholung dieses Vorgangs sämtliche Stellflächen (19) der Trocknungskammer beladbar sind. Zum Entladen der Trocknungskammer ist die Anordnung der Stellflächen (19) in eine solche Lage zu verfahren, in der über die Verschiebeebene der Schlitten (15) bis in seine rückseitige Grenzstellung innerhalb der Trocknungskammer verfahrbar ist, hierbei jede beladene Stellfläche (19) unterfahrend, wobei nach Absenkung der jeweils nächst höheren Stellfläche (19) in die Verschiebeebene der Schlitten (15) nunmehr mit seiner als zweite Leitkante fungierenden Vorderseite (23) zum Ausschieben der aufstehenden Trocknungsgefäße benutzt wird. Indem nunmehr der Schlitten (15) in der Verschiebeebene zyklisch in die Trocknungskammer bis in die genannte rückseitige Grenzstellung eingefahren wird und die auf der anschließend abgesenkten Stellfläche (19) aufstehenden Trocknungsgefäße mittels des Schlittens (15) ausgeschoben werden, wird der Entladevorgang der Trocknungskammer komplettiert. Von besonderem Vorteil ist, dass infolge eines ausschließlichen Unterfahrens beladener Stellflächen (19) aseptische Bedingungen in einfacher Weise gewahrt sind.
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