摘要:
Die Erfindung betrifft eine Leergutannahmevorrichtung, mit einem Eingabebereich (4) zum Eingeben von Leergut (6) in die Leergutannahmevorrichtung (2) und einer dem Eingabebereich (4) zugeordneten Transportvorrichtung (8), wobei die Transportvorrichtung (8) dazu eingerichtet ist, das Leergut (6) entlang eines Transportwegs (10) zu fördern. Entlang des Transportwegs (10) ist eine Vorrichtung (12) zum Ab-Etikettieren des Leerguts (6) angeordnet, die dazu eingerichtet ist, ein an dem Leergut (6) angebrachtes Etikett (14) zumindest teilweise von dem Leergut (6) zu entfernen.
摘要:
Die Erfindung betrifft eine Nachverdichtungseinrichtung (5) als zweite Verdichtungsstufe einer Kompaktierungsvorrichtung mit einer Kompaktiereinheit zur Kompaktierung von Gebinden in Umfangsrichtung oder quer zu einer Transportrichtung als erste Verdichtungsstufe, wobei die Nachverdichtungseinrichtung (5) zur Nachverdichtung eines bereits in der ersten Verdichtungsstufe vorverdichteten Gebindes ausgebildet ist, umfassend wenigstens einen Antrieb, wenigstens zwei Transportwalzen (23), die zwischen sich einen Walzentunnel (24) zur Aufnahme des vorverdichteten Gebindes bilden, wobei der Querschnitt des Walzentunnels (24) über dessen Länge konstant ist, und umfassend Haltemittel für das Gebinde, die in dem Querschnitt des Walzentunnels (24) hervorstehen.
摘要:
Die Erfindung betrifft eine Kompaktierungsvorrichtung (1) für Leergutrücknahmeautomaten mit Mitteln zur Zuführung eines Gebindes an ein Kompaktier- und Schneidwerk (2), wobei das Kompaktier- und Schneidwerk (2) wenigstens eine Schneidwalze (3) umfasst, die mit einem federnd gelagerten Widerlager einen Walzenspalt begrenzt, in welchen das Gebinde einziehbar ist, wobei das Gebinde innerhalb des Walzenspaltes flachgedrückt wird. Die Kompaktierungsvorrichtung gemäß der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass das Kompaktier- und Schneidwerk (2) Mittel zur Stauchung des flachgedrückten Gebindes gegen eine Transportrichtung der Schneidwalze (3) umfasst (Figur 1).
摘要:
Die Erfindung betrifft eine Kompaktierungsvorrichtung zur Kompaktierung von Gebinden (6) mit wenigstens einer Kompaktiereinheit (1), umfassend einen Einzug (12) für ein Gebinde (6) und einen Auswurf (13) für ein kompaktiertes Gebinde, mindestens eine Transporteinrichtung mit mehreren gleichsinnig wirkenden Zugvorrichtungen, die ein zu kompaktierendes Gebinde (6) durch einen sich in Transportrichtung verjüngenden Verdichtungskanal (4) transportieren, der sich von dem Einzug (12) bis zu dem Auswurf (13) erstreckt und in welchem das Gebinde (6) quer zur Transportrichtung von einem Ausgangsquerschnitt auf einen Zielquerschnitt verdichtet wird, wobei die Zugvorrichtungen als Plattenbänder (2, 3) ausgebildet sind, zwei Plattenbänder (2, 3) den Verdichtungskanal (4) begrenzen, die zwei Plattenbänder (2, 3) mit einem ersten Winkel zueinander konvergierend angeordnet sind und diese Plattenbänder (2, 3) zusätzlich um einen zweiten Winkel gegeneinander verschränkt sind, wobei der erste Winkel eine erste Verdichtungsrichtung von dem Ausgangsquerschnitt auf den Zielquerschnitt senkrecht zur Transportrichtung und der zweite Winkel eine zweite Verdichtungsrichtung von dem Ausgangsquerschnitt auf den Zielquerschnitt senkrecht zur Transportrichtung vorgibt (Fig. 1)
摘要:
Die Erfindung betrifft eine Leergutannahmeeinrichtung umfassend wenigstens eine Leergutannahmeeinheit (1) mit wenigstens einer Kompaktierstation (2) und wenigstens einer Transport- und Sortiereinheit, mit wenigstens einem Gebindeeinzug (14), mit wenigstens einer ersten und einer zweiten Fördereinrichtung für Gebinde, wobei die erste Fördereinrichtung den Gebindeeinzug (14) bildet, mit wenigstens einer ersten Sortierweiche (18), mit wenigstens einer Zuführung (21) von der ersten Fördereinrichtung an die Kompaktierstation (10), wobei ein Gebinde wahlweise der Kompaktierstation (10) zuführbar ist oder mittels der ersten Fördereinrichtung unmittelbar an eine erste Ausgabe (5) förderbar ist, und mit einer Übergabe von der Kompaktierstation (10) auf die zweite Fördereinrichtung, wobei mittels der zweiten Fördereinrichtung wahlweise wenigstens eine zweite (6) oder dritte (7) Ausgabe für das Gebinde beschickbar ist