摘要:
Gegenstand der Erfindung sind schlagzäh modifizierte thermoplastische Polyurethan-Formmassen, die im wesentlichen bestehen aus
A) 70 bis 99 Gew.-Teilen mindestens eines thermoplastischen Polyurethan-Elastomeren (A), B) 1 bis 30 Gew.-Teilen mindestens eines Pfropfpolymerisats (B), aufgebaut aus B1) einem als Pfropfgrundlage dienenden Elastomeren (B1) mit einer Glastemperatur von unter -40°C und B2) einer ein- oder zweistufig hergestellten Pfropfauflage (B2) aus α-Methylstyrol und Acrylnitril oder α-Methylstyrol, Styrol und Acrylnitril, wobei in der Pfropfauflage (B2)
i) die Gewichtsmenge an polymerisierten α-Methylstyroleinheiten größer ist als an Styroleinheiten, ii) das Gewichtsverhältnis der polymerisierten α-Methylstyrol- oder α-Methylstyrol-Styroleinheiten zu Acrylnitrileinheiten von 60:40 bis 90:10 beträgt und iii) der Pfropfgrad zwischen 15 und 30 liegt sowie die Gew.-Teile von (A) und (B) sich zu 100 Gew.-Teilen ergänzen und C) 0 bis 60 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht von (A) und (B), mindestens eines zusatzstoffes.
摘要:
Gegenstand der Erfindung sind schlagzäh modifizierte thermoplastische Polyurethan-Formmassen, die im wesentlichen bestehen aus A) 70 bis 99 Gew.-Teilen mindestens eines thermoplastischen Polyurethan-Elastomeren (A), B) 1 bis 30 Gew.-Teilen mindestens eines Pfropfpolymerisats (B), aufgebaut aus B1) einem als Pfropfgrundlage dienenden Elastomeren (B1) mit einer Glastemperatur von unter -40°C und B2) einer ein- oder zweistufig hergestellten Pfropfauflage (B2) aus α-Methylstyrol und Acrylnitril oder α-Methylstyrol, Styrol und Acrylnitril, wobei in der Pfropfauflage (B2) i) die Gewichtsmenge an polymerisierten α-Methylstyroleinheiten größer ist als an Styroleinheiten, ii) das Gewichtsverhältnis der polymerisierten α-Methylstyrol- oder α-Methylstyrol-Styroleinheiten zu Acrylnitrileinheiten von 60:40 bis 90:10 beträgt und iii) der Pfropfgrad zwischen 15 und 30 liegt sowie die Gew.-Teile von (A) und (B) sich zu 100 Gew.-Teilen ergänzen und C) 0 bis 60 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht von (A) und (B), mindestens eines zusatzstoffes.