摘要:
Die Erfindung bezieht sich auf ein Kontaktelement für einen Flachstecker, umfassend einen flachen Grundkörper aus einem elektrisch leitenden Blechmaterial mit einem hinteren Leitungsabschnitt (104), der im Montageendzustand in einen Kunststoff-Steckerkörper des Flachsteckers eingebettet ist, und mit einem vorderen Kontaktabschnitt (102), der im Montageendzustand den Kunststoff-Steckerkörper vorne überragt. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass der Kontaktabschnitt (102) als eine um eine axiale Knickkante (118) symmetrisch gefaltete Blechlasche (116) ausgebildet ist, deren freie, von einem zentralen Faltungsschlitz getrennte Seitenkanten gratfrei verrundet sind, sodass ihre Außenkonturen in einem zusammengepressten Zustand gemeinsam einen absatzfreien Bogen bilden.
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Die Erfindung bezieht sich auf einen elektrischen Steckverbinder, umfassend - ein Gehäuse (22) mit einem vorderen Ende und einem hinteren Ende, die über einen beidseitig offenen Gehäuseinnenraum (221), dessen Wandung mit ersten Rastmitteln (222, 223) ausgestattet ist, miteinander verbunden sind, - einen im Gehäuseinnenraum (221) angeordneten Rastkörper (20), dessen Wandung mit zweiten Rastmitteln (203) ausgestattet ist, welche derart mit den ersten Rastmitteln (222, 223) wechselwirken, dass der Rastkörper (20) im Gehäuseinnenraum (221) axial fixiert ist, und - eine in dem Rastkörper (20) fixierte und diesen axial durchsetzende Kontakteinheit (18), umfassend einen zum vorderen Ende des Gehäuses (22) weisenden, steifen Polstiftabschnitt (16) und ein elektrisch und mechanisch mit diesem verbundenes, das hintere Ende des Gehäuses (22) durchsetzendes Kabel (14). Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass der Rastkörper (20) als ein die Kontakteinheit (18) im Verbindungsbereich des Kabels (14) mit dem Polstiftabschnitt (16) fest einbettender Umspritzungskörper ausgebildet ist.
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Reibbelagsverschleißsensor, umfassend einen Sensorkopf (100) mit einem Sensorkörper (10) und einer Leiterschleife eines elektrischen Leiters, die den Sensorkörper (10) umschlingt, und eine Leitungsanordnung (30), umfassend ein Leiterpaar (24) mit einer Zuleitung zu und einer Ableitung von der Leiterschleife sowie eine das Leiterpaar (24) umhüllende Leiterschutzhülle (26), wobei die Leiterschutzhülle (26) zwischen einer am sensorkopffernen Ende des Leiterpaares (24) angeordneten Stützbasis einerseits und einer am sensorkopfnahen Ende des Leiterpaares (24) angeordneten Stützbasis andererseits abgestützt angeordnet ist, wobei das sensorkopfseitige Ende der Leiterschutzhülle (26) kraftschlüssig auf dem Leiterpaar (24) fixiert ist, und wobei eine Klemmhülse (32) auf dem Leiterpaar (24) an dessen sensorkopfseitigem Ende aufgeklemmt ist und das sensorkopfseitige Ende der Leiterschutzhülle (26) auf der Klemmhülse (32) aufgeklemmt ist.
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Kontaktelement für einen Flachstecker, umfassend einen flachen Grundkörper aus einem elektrisch leitenden Blechmaterial mit einem hinteren Leitungsabschnitt (104), der im Montageendzustand in einen Kunststoff-Steckerkörper des Flachsteckers eingebettet ist, und mit einem vorderen Kontaktabschnitt (102), der im Montageendzustand den Kunststoff-Steckerkörper vorne überragt. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass der Kontaktabschnitt (102) als eine um eine axiale Knickkante (118) symmetrisch gefaltete Blechlasche (116) ausgebildet ist, deren freie, von einem zentralen Faltungsschlitz getrennte Seitenkanten gratfrei verrundet sind, sodass ihre Außenkonturen in einem zusammengepressten Zustand gemeinsam einen absatzfreien Bogen bilden.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Leitungsanordnung, umfassend - ein erstes Kabel (12) mit wenigstens zwei ersten Adern (121, 122), die jeweils eine elektrisch leitende Seele (1212; 1222) und eine elektrisch nicht-leitende Isolierung (1211; 1221) aufweisen, und - ein zweites Kabel (14) mit wenigstens zwei zweiten Adern (141, 142), die jeweils eine elektrisch leitende Seele und eine elektrisch nicht-leitende Isolierung aufweisen und die jeweils mit einer der ersten Adern (1212; 1222) elektrisch leitend verbunden sind, wobei ein Führungselement die Kabel (12, 14) dem Bereich der elektrischen Verbindungen (18.1, 18.2) der ersten und zweiten Adern (1212, 1412; 1222, 1422) parallel oder in einem Winkel von nicht mehr als 45° zueinander zuführt. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Verbindungsstellen (18.1, 18.2), in denen die Seelen (1212, 1412; 1222, 1422) parallel und gleichgerichtet angeordnet sind, auf einem plattenförmigen Träger (16) aus einem elektrisch isolierenden Material angeordnet sind, der in einem Gehäuse (22) fixiert ist, welches für jedes der Kabel (12; 14) eine hohle Führungstülle (28; 30) aufweist.