VERFAHREN UND VORRICHTUNG ZUM BEHANDELN UND TROCKNEN TEXTILER FLÄCHENGEBILDE

    公开(公告)号:EP4012308A3

    公开(公告)日:2022-08-24

    申请号:EP21213321.9

    申请日:2021-12-09

    IPC分类号: F26B3/04 F26B13/06 F26B13/10

    摘要: Die vorliegende Erfindung betrifft eine Trocknungseinrichtung sowie ein Verfahren zum Trocknen textiler Flächengebilde (5), insbesondere von Matten (6) oder Teppichen, wobei die Vorrichtung (10) folgendes umfasst:
    - ein Gehäuse (101), welches zumindest eine Trocknungskammer (107, 109) aufweist oder bildet,
    - eine Fördereinrichtung (30) mit einer kontinuierlichen und sich durch die zumindest eine Trocknungskammer (107, 109) erstreckenden Förderstrecke (31), entlang welcher die textilen Flächengebilde (5) durch die zumindest eine Trocknungskammer (107, 109) beförderbar sind,
    - wobei die Fördereinrichtung (30) zumindest einen ersten Förderabschnitt (32) und einen zweiten Förderabschnitt (34) aufweist, wobei der zweite Förderabschnitt (34) in einer durch die Förderstrecke (31) vorgegebenen Förderrichtung (F) über eine Umlenkeinrichtung (70) innerhalb des Gehäuses (101) an den ersten Förderabschnitt (32) angrenzt, und wobei der erste Förderabschnitt (32) als auch der zweite Förderabschnitt (34) mit einem Trocknungsluftstrom (160, 160') beaufschlagbar sind.

    VERFAHREN UND VORRICHTUNG ZUM BEHANDELN UND TROCKNEN TEXTILER FLÄCHENGEBILDE

    公开(公告)号:EP4012308A2

    公开(公告)日:2022-06-15

    申请号:EP21213321.9

    申请日:2021-12-09

    IPC分类号: F26B3/04 F26B13/06 F26B13/10

    摘要: Die vorliegende Erfindung betrifft eine Trocknungseinrichtung sowie ein Verfahren zum Trocknen textiler Flächengebilde (5), insbesondere von Matten (6) oder Teppichen, wobei die Vorrichtung (10) folgendes umfasst:
    - ein Gehäuse (101), welches zumindest eine Trocknungskammer (107, 109) aufweist oder bildet,
    - eine Fördereinrichtung (30) mit einer kontinuierlichen und sich durch die zumindest eine Trocknungskammer (107, 109) erstreckenden Förderstrecke (31), entlang welcher die textilen Flächengebilde (5) durch die zumindest eine Trocknungskammer (107, 109) beförderbar sind,
    - wobei die Fördereinrichtung (30) zumindest einen ersten Förderabschnitt (32) und einen zweiten Förderabschnitt (34) aufweist, wobei der zweite Förderabschnitt (34) in einer durch die Förderstrecke (31) vorgegebenen Förderrichtung (F) über eine Umlenkeinrichtung (70) innerhalb des Gehäuses (101) an den ersten Förderabschnitt (32) angrenzt, und wobei der erste Förderabschnitt (32) als auch der zweite Förderabschnitt (34) mit einem Trocknungsluftstrom (160, 160') beaufschlagbar sind.