摘要:
Ein Straßenfertiger (1) hat anstelle eines mechanischen Tastskis für die Erzeugung eines Höhensteuersignales für eine höhenverstellbare Bohle (4) eine Ultraschallsensor-Regeleinrichtung mit mindestens zwei, vorzugsweise drei Ultraschallsensoren (10, 11, 12), die in Bewegungsrichtung des Straßenfertigers (1) mit einem erheblichen Abstand an der Bohle (4) angeordnet sind. Mittels der Ultraschallsensorsignale werden die Abstände eines jeden Ultraschallsensors (10, 11, 12) gegenüber einer Referenzfläche erfaßt, wobei diejenigen Werte als Fehlmessung verworfen werden, die um mehr als eine vorbestimmte Entfernung außerhalb der Ebene liegen, die durch die den übrigen Abständen zugeordneten Meßpunkte festgelegt ist. Die Auswertungseinrichtung (15) berechnet anhand der Höhensignale, den gegenseitigen Abständen der Sensoren (10, 11, 12) und dem Abstand eines Sonsors zur Hinterkante der Bohle (4) die projizierte Höhe an der Hinterkante der Bohle (4). Diese Höhe wird mit einem wählbaren Solldickenwert verglichen. Die Auswerteeinrichtung (15) steuert die Zugpunkte der Bohle (4), so daß die entsprechende Schichtdicke eingehalten wird.
摘要:
Typischerweise wird die Frästiefe einer Straßenfräse (1) allein durch Höhenverstellung ihres hinteren Fahrwerkes (4) aufgrund eines Frästiefenregelsignales gesteuert, das von einem Tastski durch Abtastung einer Referenzebene erzeugt wird. Zur Verbesserung der Genauigkeit der Frästiefenregelung wird vorgeschlagen, auch das andere Fahrwerk (3) mit einer Fahrwerkhöhenverstelleinrichtung zu versehen, mindestens drei Ultraschallsensoren (10, 11, 12) in Bewegungsrichtung des Fräsegerätes hintereinander anzuordnen, mittels einer Auswertungseinrichtung (15) die Abstände der Ultraschallsensoren (10, 11, 12) gegenüber einer Referenzebene zu mitteln und hieraus ein Neigungssignal sowie ein gemitteltes Abstandssignal abzuleiten. Die Auswertungseinrichtung (15) steuert die Höhe der beiden Fahrwerke (3, 4) so, daß sowohl der mittlere Abstand der Frästrommel (2) auch die relative Lage der Straßenfräse (1) zur Referenzebene ausgeregelt werden.