Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Klimaanlage für ein Schienenfahrzeug mit mindestens einer Kältemaschine und einer Kälte-Speichereinheit, die als ein PCM-Speicher mit Phasenwechselmaterial ausgestaltet ist, wobei mittels der Kältemaschine die für eine Klimatisierung des Fahrgastraumes notwendige Kälteleistung und die für eine Beladung des PCM-Speichers notwendige Kälteleistung bereitgestellt werden und wobei die im PCM-Speicher gespeicherte Kälte in ausgewählten Betriebszuständen des Schienenfahrzeuges den Baugruppen zur Klimatisierung des Fahrgastraumes zugeführt wird. Aufgabe der Erfindung ist es, diese Klimaanlage so auszugestalten, dass eine derart große Kältemenge aus einem Phasenwechselmaterial des PCM-Speichers in den Fahrgastraum geleitet werden kann, dass während längerer Tunnelfahrten die für eine Kälteerzeugung konzipierte Kältemaschine der Klimaanlage weitgehend außer Betrieb gesetzt und somit die Abgabe größerer Wärmemengen aus dem Schienenfahrzeug in den Tunnel vermieden wird. Diese Aufgabe wird gelöst, indem der Kühlkreislauf in einen primären Kreislauf mit einem Kältemittel und in einen sekundären Kreislauf mit einem Wasser-Glykol-Gemisch unterteilt ist, wobei diesen beiden Kreisläufen jeweils spezifische Baugruppen zugeordnet sind, durch deren Wirkverbindung und Funktionsweise während des Fahrbetriebes außerhalb von einem Tunnel die Kältemaschine primär die Kälte-Speichereinheit mit Kälte belädt und wobei beim Nichtbetrieb der Kältemaschine die in der Kälte-Speichereinheit gespeicherte Kälteenergie dem Wasserwärmetauscher zugeführt wird.
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Klimaanlage für ein Schienenfahrzeug, wobei die Klimaanlage für brennbare Kältemittel der Kategorien A2, A2L und A3 geeignet und als ein kompaktes Gerät für eine Montage auf dem Fahrzeugdach ausgestaltet ist und mindestens Gerätesektionen für eine Luftbehandlung Sektion B und eine Verdichter-Verflüssiger-Einheit Sektion D und optional eine Fortluftsektion A bzw. einen elektrischen Schaltkasten C bzw. Schalldämpfer aufweist. Aufgabe der Erfindung ist es, für eine solche Klimaanlage ein direktverdampfendes System zu realisieren, bei dem die zu klimatisierende Luft für den Passagierbereich derart innerhalb der Klimaanlage abgeschottet wird, dass bei Leckagen an kältemittelführenden Baugruppen der Eintrag von brennbaren Kältemittel in den Innenraum des Fahrzeuges ausgeschlossen ist. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die kältemittelführenden Baugruppen und Bauteile außerhalb von den Bereichen der Komfortluftführung in einem separaten Gehäuse sowie offen zur Umgebung angeordnet sind, indem zumindest die Mischluftklappen (2) für Außenluft / Umluft, ein Luftfilter (3), die Zuluftklappen (7), ein Zuluftventilator (4), ein Verdampfer (5) und ein Heizregister (6) der Luftbehandlungssektion (B) sowie deren Schnittstellen zur Außenluftansaugung (a) und/oder zur Umluftansaugung (b) und zur Zuluftausblasung (e1 und/oder e2) innerhalb einer luft- oder druckdichten Kanalführung im Gehäuse der als ein kompaktes Gerät ausgestalteten Klimaanlage angeordnet sind.
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Klimaanlage für Schienenfahrzeuge, wobei in einer auf dem Fahrzeugdach angeordneten Gerätewanne sämtliche für eine Klimatisierung des Fahrgastraumes notwendigen Bauteile, insbesondere Verdichter, Verflüssiger, Lüfter, Filter, Heizelemente, Sensorik und Steuerung baulich integriert sind und wobei diese mit einem Gehäuse umschlossene Gerätewanne in einem freien Bauraum auf dem Fahrzeugdach so angeordnet ist, dass sie einen Teil der Dachform innerhalb der Kontur des Schienenfahrzeuges ausbildet. Aufgabe der Erfindung ist es, eine diesbezügliche Klimaanlage zu schaffen, die insbesondere für als Untergrundbahnen eingesetzte Schienenfahrzeuge geeignet ist. Die Aufgabe wird durch eine spezifische Ausgestaltung der Baugruppen zur Luftbehandlung und Luftverteilung gelöst, in deren Ergebnis auch bei langen Tunnelfahrten eine qualitativ hochwertige Klimatisierung gewährleistet wird.
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Klimaanlage für ein Schienenfahrzeug, wobei die Klimaanlage für brennbare Kältemittel geeignet und als ein kompaktes Gerät für eine Montage auf dem Fahrzeugdach ausgestaltet ist. Aufgabe der Erfindung ist es, ein direktverdampfendes System zu realisieren, bei dem der elektrische Schaltkasten (E- Kasten) innerhalb eines Kompaktklimagerätes für ein Schienenfahrzeug derart abgeschottet wird, dass diese Baugruppe bei relevanten Leckagen der kältemittelführenden Baugruppen nicht mit dem brennbaren Kältemittel in Kontakt kommen und damit in diesen Bereichen kein zündfähiges Gemisch auftreten kann. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der E- Kasten als eine vollständig geschlossene Baugruppe ausgestaltet ist und mit einer Baugruppe in Wirkverbindung steht, mit der Luft aus Bereichen außerhalb der kältemittelführenden Segmente der Klimaanlage derart in den E- Kasten geführt wird, dass ein Überdruck im E- Kasten erzeugbar ist, um ein Einströmen von brennbarem Kältemittel in den E- Kasten zu vermeiden.
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Die Erfindung betrifft einen Wärmeübertrager für brennbare Kältemittel, vorzugsweise für ein Schienenfahrzeug, wobei der Wärmeübertrager ein hohlquaderförmiges Gehäuse aufweist, in dessen Innenraum Kältemittelleitungen angeordnet sind, die als ein Rohr-Lamellen-Paket oder als ein Rohr-in-Rohr-Lamellen-Paket ausgestaltet sind, wobei das hohlquaderförmige Gehäuse an der Innenseite einer geschlossenen Seitenfläche mit Lamellen ausgestattet ist und wobei zumindest ein Teilbereich der Außenseite dieser geschlossenen Seitenfläche mit dem Fahrgastraum in Wirkverbindung bringbar ist. Aufgabe der Erfindung ist es, einen diesbezüglichen Wärmeübertrager zu schaffen, mit dem die vorhandenen Sicherheitsrisiken bisheriger Wärmeübertrager vermieden werden, so dass auf Sekundärkreisläufe verzichtet und stattdessen ein direktes System realisiert werden kann. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das hohlquaderförmige Gehäuse als eine zum Fahrgastraum gasdicht abschottbare Baugruppe ausgestaltet ist, wobei im Innenraum des hohlquaderförmigen Gehäuses ausschließlich dauerhaft dichte Abschnitte der Kältemittelleitungen angeordnet sind, deren Verbindungsstellen jeweils vollständig außerhalb des hohlquaderförmigen Gehäuses angeordnet sind und wobei das hohlquaderförmige Gehäuse mit mindestens einem Dichtrahmen und/oder mit mindestens zwei Dichtplatten derart ausgestattet ist, dass in der lagefixiert montierten Einbauposition des Wärmeübertragers die Anschlüsse der Kältemittelleitungen in einem vom Fahrgastraum dicht abgeschotteten und nach außen zur Umgebung belüfteten Bereich angeordnet sind.
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Die Erfindung betrifft ein elektro-mechanisches Filtersystem zum Reinigen von Luft in Schienenfahrzeugen, bei denen die Luft mittels Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen den Aufenthaltsbereichen von Personen zu- bzw. aus diesen abgeführt wird, wobei das Filtersystem einen elektro-mechanischen Filter umfasst, der in einem vom Luftstrom durchströmbaren Gehäuse angeordnet ist und der eine Baugruppe zur elektrostatischen Aufladung der in der Luft enthaltenen Partikel in Kombination mit einem mechanischen Filterelement aufweist. Aufgabe der Erfindung ist es, ein derartiges Filtersystem zu schaffen, das durch den Einsatz eines spezifisch ausgeführten elektro-mechanischen Filters eine wirksame Filterung von sehr kleinen Partikeln wie Feinstaub und Bakterien sowie eine Deaktivierung / Abtötung von Viren ermöglicht. Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der elektro-mechanische Filter aus einer lonisierungseinheit (IE), einer in Strömungsrichtung nachgelagerten Abscheideeinheit (AE) und aus einem DC/DC-Wandler (7) besteht, wobei die lonisierungseinheit (IE) zwei Elektroden aufweist, mit denen ein elektrisches Feld erzeugbar ist, in dem der Luftstrom (LS) bzw. die darin enthaltenen Partikel eine elektrostatische Ladung erhalten, wobei die Abscheideeinheit (AE) ein Kombifilterelement aufweist, das aus einem Filtervlies (3) und einer in Strömungsrichtung nachgelagerten Aktivkohleschicht (4) besteht und wobei der DC/DC-Wandler (7) mit der Steuerspannung des Schienenfahrzeuges gespeist wird.
Abstract:
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung für eine kombinierte Druckschutz- und Luftmengenregelung im Innenraum von Hochgeschwindigkeits-Schienenfahrzeugen, wobei die Funktionen Druckschutz und Luftmenge mit einer gemeinsamen Baugruppe realisiert werden, die in Abhängigkeit konkreter Betriebsbedingungen den freien Strömungsquerschnitt von Luftansaug- und/oder Luftausblasöffnungen regelt. Es wird die Aufgabe gelöst, eine diesbezügliche Vorrichtung zu schaffen, die einen geringen Bauraum sowie eine geringe Anzahl separater Baugruppen erfordert und die auch bei hohen Fahrgeschwindigkeiten eine schnelle und funktionssichere Regelung gewährleistet. Dies wird erreicht, indem die Vorrichtung ein gegen Druckschläge bis zu einer Größe von ± 10 kPa druckdichtes Gehäuse (2) aufweist, das auf seiner der Grundfläche gegenüberliegenden Seitenfläche mit einer Ausnehmung (3) ausgestaltet ist, der ein Klappenelement (4) zugeordnet ist, wobei das Klappenelement (4) über eine parallel zu seiner Längsrichtung verlaufende Achse (5) an beiden Endabschnitten der Achse (5) am Gehäuse (2) abgestützt und entlang dieser Achse (5) derart schwenkbar angeordnet ist, dass die Ausnehmung (3) ausgehend von jeder Position des Klappenelementes (4) druckdicht verschließbar ist, wobei dem Klappenelement (4) eine Antriebsbaugruppe (7) zugeordnet ist, die für eine exakte wiederholgenaue Positionierung des Klappenelementes (4) mit einem elektrischen Antrieb (8) derart in Wirkverbindung steht, dass ein Schließvorgang ausgehend von jeder Position des Klappenelementes (4) innerhalb von ≤ 50 ms durchführbar ist und wobei der elektrische Antrieb (8) mit einem Stellelement verbunden ist, das im stromlosen Zustand selbsttätig eine definierte Endposition für das Klappenelement (4) einstellt.