Abstract:
Die Erfindung geht aus von einem Wischblatt (10) in Flachbalkenbauweise mit einer Wischleiste (12), die von einem bandartigen, federelastischen, zu einer Wischlippe (16) der Wischleiste (12) konkav vorgekrümmten Tragelement (14) gehalten wird, wobei an der der Wischlippe (16) abgewandten Seite des Tragelements (14) ein oder mehrere Spoilerteile (22, 23) mittels Führungsprofilen (30) angebracht sind, die das Tragelement (14) von den äußeren Längsseiten umfassen und gegenüber der Abströmseite (26) des Spoilerteils (22, 23) ein Stück weit vorstehen und mit dieser eine Kehle (31) bilden, und wobei im mittleren Bereich des Wischblatts (10) ein Anschlusselement (18, 64) zum gelenkigen Verbinden eines Wischarms befestigt ist. Es wird vorgeschlagen, dass das Führungsprofil (30) auf der Abströmseite (26) an seiner nach außen weisenden Längsseite eine Leitrippe (32, 34, 40) aufweist.
Abstract:
Die Erfindung geht aus von einer Scheibenwischerverbindungseinheit mit einem Grundkörper (12) zur Verbindung eines Wischblattadapters (14) mit einem Wischarm (16) eines Scheibenwischers. Es wird vorgeschlagen, dass der Grundkörper (12) einen auf einer Wischarmseite (18) angeordneten Spoileraufnahmebereich (20) aufweist.
Abstract:
Die Erfindung geht aus von einer Wischblatteinheit, insbesondere für ein gelenkfreies Wischblatt (10a; 10b), mit einem Flüssigkeitsleitkörper (12a; 12b), der wenigstens eine Flüssigkeitsleitbrücke (14a; 14b) aufweist, die, in einem Betriebszustand betrachtet, auf einer einer Wischblatthauptströmungsseite (16a; 16b) abgewandten Seite (18a; 18b) angeordnet ist.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Wischblatt (10) sowie ein Verfahren zum Herstellen eines Wischblatts (10) zum Wischen von Scheiben, insbesondere von Kraftfahrzeugscheiben, mit einem Tragelement (12) zum Aufnehmen einer Wischleiste (14), an dem eine Anschlussvorrichtung (20) befestigt ist, die ein wischblattseitiges Teil (15) mit krallenartigen Aufnahmen (34, 36) aufweist, die das Tragelement (12) zumindest bereichsweise umgreifen. Es wird vorgeschlagen, dass das wischblattseitige Teil (15) der Anschlussvorrichtung (20) mit je einem Befestigungspunkt (70) pro Federschiene (28, 30) am Tragelement (12) befestigt ist.