Abstract:
Bei einem Kühlkörper für Halbleiterbauelemente od. dgl. Geräte insbesondere einer Hochleistungskühleinheit aus stranggepresstem Aluminium oder anderem Leichtmetall, mit in Abstand zueinander an eine Grundplatte (62) angeschlossenen und davon aufragenden Kühlrippen (70) die jeweils als Hohlprofil mit zwei zueinander parallelen Rippenwänden (74) und diese verbindenden Querstegen (72, 73) ausgebildet sind sowie in Einsatznuten (68) od. dgl. Ausnehmungen der Grundplatte (62) festliegen, weist jede Rippenwand ein freies Steckende (80) auf, das in eine Einsatznut (68) der Grundplatte (62) einbringbar ist; die die Einsatznut (68) begrenzenden Leistenanformungen (64, 66) ragen von der Oberfläche (63) der Grundplatte (62) auf und sind, von unterschiedlicher Höhe (i3). Die beiden Steckenden (80) jeder Kühlrippe sind durch einen angeformten Quersteg (86) verbunden, dessen Abstand (Vl) zur Fußkante des Steckendes (80) kürzer ist als der Abstand (i3) der Kopffläche einer ihm zugeordneten Leistenanformung (66) der Grundplatte (62) vom Tiefsten (63a) der Einsatznut (68).
Abstract:
Bei einem Kühlkörper für Halbleiterbauelemente oder dgl. Einrichtungen - insbesondere aus einer stranggepressten Aluminiumlegierung - mit in Abstand zueinander von einer Sockelplatte (12) aufragenden Kühlrippen (20), die jeweils mit einem querschnittlich etwa rechteckigen Kupplungssockel (24) in einer in die Oberfläche der Sockelplatte (12) eingebrachten Einsatznut von diese seitlich begrenzenden Längs- oder Zwischenrippen klemmend gehalten sind, werden die Kupplungssockel (24) formschlüssig in ihren Einsatznuten gehalten und zumindest abschnittsweise mit der Sockelplatte (12) kaltverschweisst. Auf den Oberflächen der Zwischenrippen verlaufen in Abstand zueinander Querrippen als Stauchwülste, die formschlüssig an den Kupplungssockel (24) anschliessen.
Abstract:
Die Erfindung betrifft einen Rotor für eine Gasturbine, insbesondere für ein Flugzeugtriebwerk. Am Rotor (10) sind Schaufeln (11) angeordnet, die zusammen mit dem Rotor (10) rotieren, wobei die Schaufeln (11) am Rotor (10) befestigt sind. Erfindungsgemäß ist die Anzahl von Schaufelfüßen (17), die der Befestigung der Schaufeln (11) am Rotor (10) dienen, ungleich der Anzahl der am Rotor (10) befestigten Schaufeln (11).