Abstract:
In einem Verfahren zum Betrieb einer Energieversorgungsanlage (11) mit einer Vielzahl von Wechselrichtern (10.1, 10.2, 10.3) und einem Anlagenregler (28), der kommunikativ mit den Wechselrichtern (10.1, 10.2, 10.3) verbunden ist, weist die Energieversorgungsanlage (11) einen Netzanschluss (26) auf, der an ein Wechselspannungsnetz (24) angeschlossen ist. Die Wechselrichter (10.1, 10.2, 10.3) tauschen über den Netzanschluss (26) elektrische Austauschleistungen mit dem Wechselspannungsnetz (24) aus, so dass die Energieversorgungsanlage (11) eine Gesamt-Austauschleistung mit dem Wechselspannungsnetz (24) austauscht, die sich aus den jeweiligen elektrischen Austauschleistungen zusammensetzt. Die Wechselrichter (10.1, 10.2, 10.3) stellen mittels einer jeweiligen Regelung (50.1, 50.2, 50.3) ihre jeweiligen Austauschleistungen in Abhängigkeit von einer jeweiligen Spannungsverlaufsabweichung eines Spannungsverlaufs einer Netzspannung von einem jeweiligen Referenzverlauf mit Bezug auf eine jeweilige Referenzfrequenz und/oder in Abhängigkeit von einer jeweiligen Spannungsamplitudendifferenz zwischen einer jeweiligen Netzspannung und einer jeweiligen Referenzspannung ein. Der Anlagenregler (28) beeinflusst die Regelungen (50.1, 50.2, 50.3) der Wechselrichter (10.1, 10.2, 10.3) in Abhängigkeit von einer Leistungsdifferenz zwischen der Gesamt-Austauschleistung und einer Vorgabe-Austauschleistung beeinflusst. Eine anmeldungsgemäße Energieversorgungsanlage (11) ist dazu eingerichtet, dieses Verfahren auszuführen.
Abstract:
Bei einem Verfahren für einen Schwarzstart eines Kraftwerks (1) mit mehreren einem lokalen Wechselstromnetz (5) zuschaltbaren Wechselrichtern (2) wird mit einem ersten Wechselrichter (2) eine erste Wechselspannung in dem Wechselstromnetz (5) aufgebaut,die gegenüber einer Nennspannung des Wechselstromnetzes (5) um mindestens ein Viertel reduziert ist, und mindestens ein zweiter Wechselrichter (2) wird dem Wechselstromnetz (5) nach Synchronisation mit der ersten Wechselspannung zugeschaltet. Nach dem Zuschalten des zweiten Wechselrichters (2) wird dann eine gegenüber der ersten Wechselspannung erhöhte zweite Wechselspannung in dem Wechselstromnetz (5) aufgebaut.
Abstract:
Zum Stabilisieren der Netzspannung in einem Netzabschnitt (1), der über eine Vorrichtung mit veränderbarer Spannungsübersetzung an ein überlagertes Netz (3) angeschlossen ist und der mindestens eine Energieverbrauchs- und/oder -erzeugungseinheit (8, 10, 11) umfasst, wird die Spannungsübersetzung verändert, um ein Netzspannungsniveau in dem Netzabschnitt (1) zu verändern. Zumindest in einem Verfahrensmodus wird das Netzspannungsniveau erhöht, um einem Anstieg der Netzspannung an der Energieverbrauchs- und/oder -erzeugungseinheit (8, 10, 11) entgegenzuwirken, und/oder das Netzspannungsniveau wird abgesenkt, um einem Abfall der Netzspannung an der Energieverbrauchs- und/oder -erzeugungseinheit (8, 10, 11) entgegenzuwirken. Dies ist effektiv möglich, weil die Leistungsaufnahme und/oder -abgäbe jeder Energieverbrauchs- und/oder -erzeugungseinheit (8, 10, 11) in dem Netzabschnitt (1) über eine Kennlinie von der an ihr anliegenden Netzspannung gesteuert wird, die die Leistungsaufnahme der Energieverbrauchs- und/oder -erzeugungseinheit (8, 10, 11) mit ansteigender Netzspannung erhöht bzw. die Leistungsabgabe der Energieverbrauchs- und/oder -erzeugungseinheit (8, 10, 11) mit ansteigender Netzspannung absenkt.
Abstract:
Es wird ein Wechselrichter (10) zur Umwandlung von DC-Leistung eines Generators (11) in netzkonforme AC-Leistung beschrieben, insbesondere als Teil eines Energieerzeugungsverbundes (140), der eine Scaneinheit (14) zum Abfahren mindestens eines Teils einer Kennlinie (20) des Generators (11) zur Bestimmung eines MPP-Leistungswertes (P MPP ) umfasst. Der Wechselrichter (10) löst ein Abfahren der Kennlinie (20) unter Bereitstellung eines von der Abregelleistung (P red ) abweichenden ersten Leistungsprofils (24', 25', 108) nur dann aus, wenn im Fall einer Abregelung auf eine Abregelleistung (P red ) am Wechselrichter (10) ein Freigabesignal (15) anliegt. Ein Start und ein Ende des Abfahrens werden durch Ausgabe eines Startsignals (16) beziehungsweise eines Endsignals angezeigt. Bei Empfang eines Startsignals (116), zum Beispiel von einem weiteren Wechselrichter des Energieerzeugungsverbundes wird ein zweites Leistungsprofil (118) als AC-Leistung bereitgestellt, wobei das erste Leistungsprofil (24', 25', 108) eine Abweichung von der Abregelleistung (P red ) mit einem Vorzeichen aufweist, das entgegengesetzt zu einem Vorzeichen einer Abweichung des zweiten Leistungsprofils (118) von der Abregelleistung (P red ) ist. In einem Energieerzeugungsverbund (140) sind mindestens zwei Wechselrichter zum Austausch des Freigabesignals (15), des Startsignals (16) und des Endsignal miteinander verbunden. Ein entsprechendes Verfahren zum Betrieb des Wechselrichters (10) ist ebenfalls beschrieben.
Abstract:
Zum Steuern einer Mehrzahl von eingangsseitig an jeweils eine Stromquelle und ausgangsseitig an einen gemeinsamen Netzübergabepunkt (12) angeschlossenen Wechsel- richtern (35-38), wobei an den einzelnen Wechselrichtern(35-38) elektrische Größen gemessen und zum Steuern der einzelnen Wechselrichter(35-38) verwendet werden und wobei Anschlussanlagen zwischen den einzelnen Wechselrichtern(35-38) und dem gemeinsamen Netzübergabepunkt (12) beim Steuern der einzelnen Wechselrichter(35-38) berücksichtigt werden, werden Auswirkungen der Anschlussanlagen zwischen den einzelnen Wechselrichtern (35-38) und dem gemeinsamen Netzübergabepunkt (12) auf Strömevermessen, die von den einzelnen Wechselrichtern in Abhängigkeit von den am Ort der einzelnen Wechselrichter(35- 38) gemessenen elektrischen Größen ausgegebenwerden. Dazu werden elektrische Größen an dem Netzübergabepunkt (12) gemessen und mit den zeitgleich an den einzelnen Wechselrichtern (35-38) gemessenen elektrischen Größen in Beziehung gesetzt.
Abstract:
Ein Verfahren zur Netzstützung, wobei eine Netzstützung durch ein Einspeisen von Kompensationsströmen erfolgt, weist die folgenden Schritte auf: - Erfassen eines aktuellen Netzzustandes (Schritt 100), Zerlegen der zur Erfassung des aktuellen Netzzustandes erfassten Spannungen in Mitsystemkomponenten und in Gegensystemkomponenten (Schritt 101), Bestimmung vom Mitsystem- und Gegensystemkomponenten eines Kompensationsstromes als Funktionen der Abweichungen der Mitsystem- und Gegensystemkomponenten des Netzzustandes von Referenzwerten (Schritte 102,103), und Einspeisen eines Kompensationsstromes als Vektorsumme der so ermittelten symmetrischen Komponenten
Abstract:
Offenbart ist ein Verfahren zur Regelung einer dezentralen Energieerzeugungsanlage mit einer Mehrzahl von Wechselrichtern (IN), deren Einspeisung in ein Netz (2) durch Ansteuerung mittels einer zentralen Steuereinheit (PPC) bestimmt wird, wobei die zentrale Steuereinheit (PPC) eine Wirkleistung, eine Blindleistung und eine Spannungsamplitude an einem Netzanschlusspunkt (PCC) der Energieerzeugungsanlage (1 ) erfasst. In einem Normalbetrieb der Energieerzeugungsanlage (1) regelt die zentrale Steuereinheit (PPC) die Blindleistung und die Wirkleistung auf von einem Netzbetreiber vorgegebene Zielwerte, indem die zentrale Steuereinheit (PPC) die vorgegebenen Zelwerte in individuelle Zielvorgaben für die Mehrzahl der Wechselrichter (IN) aufteilt und die individuellen Zielvorgaben an die Wechselrichter (IN) kommuniziert. Ein Wechsel in einen Sonderbetrieb der Energieerzeugungsanlage erfolgt, wenn in einem vorgegebenen Zeitintervall die folgenden drei Kriterien am Netzanschlusspunkt (PCC) vorliegen: - ein Absinken der Spannungsamplitude um mehr als einen vorgegebenen ersten Schwellwert; - ein Wirkleistungsanstieg um mehr als einen vorgegebenen zweiten Schwellwert; und - eine Blindleistungsänderung, die einen vorgegebenen dritten Schwellwert in Richtung einer Untererregung nicht übersteigt. Die zentrale Steuereinheit (PPC) bewirkt in dem Sonderbetrieb gegenüber den vorgegebenen Zelwerten eine Reduktion der am Netzanschlusspunkt (PCC) bereitgestellten Wirkleistung. Eine korrespondierende dezentrale Energieerzeugungsanlage (1) ist ebenfalls offenbart.
Abstract:
Zum Einspeisen von elektrischer Leistung einer Photovoltaikanlage (1) über einen Netzanschlusspunkt (2) in ein Wechselstromnetz (3) geringer Kurzschlussleistung, wobei mindestens ein gleichspannungsseitig an einen Photovoltaikgenerator (8) und wechselspannungsseitig an den Netzanschlusspunkt (2) angeschlossener erster Wechselrichter (5) der Photovoltaikanlage (1) als Stromquelle betrieben wird, wird ein an den Netzanschlusspunkt (2) angeschlossener zweiter Wechselrichter (6) der Photovoltaikanlage (1) als Spannungsquelle betrieben.
Abstract:
Bei einem Verfahren zum Betrieb eines Kraftwerksfluktuierender elektrischer Leistungsfähigkeit, das neben mindestens einem Wirkleistung (P) und Blindleistung (Q) abgebenden spannungsstellenden Netzbildner(3) und mindestens einer Last (7) an ein begrenztes Wechselstromnetz (1) angeschlossen ist, wird in der PQ-Ebene ein gewünschter geschlossener Betriebsbereich des Netzbildners (3) definiert, in dem der Netzbildner auftretende Schwankungen einer Netzwechselspannung auf dem Wechselstromnetz (1) effizient auszuregeln vermag. Ein aktueller Betriebspunkt des Netzbildners in der PQ-Ebene wird ermittelt, und eine Abgabe von Wirkleistung und Blindleistung durch das Kraftwerks (8) wird so gesteuert, dass der Betriebspunkt des Netzbildners (3) in dem gewünschten Betriebsbereich gehalten wird.
Abstract:
Zum Ermitteln der Topologie eines Netzabschnitts (1) eines Wechselstromnetzes (4), der einen Netzanschlusspunkt (3), mindestens einen von dem Netzanschlusspunkt (3) abgehenden Strang (5-9) mit mehreren Energieverbrauchseinheiten (12, 13) und/oder Energieerzeugungseinheiten (14/15; 16/18; 17/19; 20/21) und mindestens einen Messpunkt in dem mindestens einen Strang (5-9) umfasst, werden Variationen von Anschlussleistungen von zumindest einer der mehreren Energieverbrauchseinheiten (12, 13) und/oder Energieerzeugungseinheiten (14/15; 16/18;7/19; 20/21) und Variationen der Netzspannung an dem mindestens einen Messpunkt des Netzabschnitts (1) gemessen. Dann werden Abhängigkeiten der Variationen der Netzspannung an dem mindestens einen Messpunkt von den Variationen der Anschlussleistungen von zumindest einigen einzelnen der mehreren Energieverbrauchseinheiten (12, 13) und/oder Energieerzeugungseinheiten (14/15; 16/18; 17/19; 20/21) bestimmt.