Abstract:
Die Erfindung betrifft eine in einen Rahmen umwandelbare Verpackung (10), umfassend: eine flache rechteckförmige Trägerplatte (11), die eine vordere Fläche (70) und eine rückseitige Fläche (72) aufweist, ein rechteckförmiges Rahmenelement (19), das eine an seinem Außenumfang angeordnete Außenwand (40) mit einem unteren und einem oberen Rand (43,44) und eine an der Innenseite des Rahmenelements (19) an dem oberen Rand (44) grenzende obere Wand (42) des Rahmenelements (19) aufweist, und ein rechteckförmiges Deckelelement (60). Die Trägerplatte (1 1), das Rahmenelement (19) und das Deckelelement (60) sind so ausgebildet und sind so zueinander anordbar, dass im Verpackungszustand die Trägerplatte (11) wenigstens mit dem unteren Rand (43) der Außenwand (40) des Rahmenelements (19) umgreifbar ist und an der oberen Wand (42) des Rahmenelements (19) parallel zu der Trägerplatte (11) ein Deckelelement (50) so angeordnet ist, dass eine Verpackung in Form eines Parallelepipeds gebildet ist. Die Trägerplatte (11) und wenigstens das Deckelelement (60) bilden die obere und die untere Seite der Verpackung (10), und die Außenwand (40) des Rahmenelements (19) die Seitenwände der Verpackung bildet. Im Rahmenzustand ist das Rahmenelement (19) an der vorderen Fläche (70) der Trägerplatte (11) entlang ihrem Umfang angeordnet, und das Deckelelement ist (60) entweder an der rückseitigen Fläche (72) der Trägerplatte (11) oder zwischen der vorderen Fläche (70) der Trägerplatte (11) und dem Rahmenelement (19) angeordnet.
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine in einen Rahmen umwandelbare Verpackung (10), umfassend: zwei flache rechteckige Deckelelemente (11, 12), die jeweils eine Vorderseite (70), eine Rückseite (72), zwei gegenüberliegende Längsseiten und zwei gegenüberliegende Querseiten aufweisen, wenigstens ein Befestigungselement (60) zur Befestigung der Deckelelemente (11, 12) miteinander, vier L-förmige Rahmenelemente (19, 20, 21, 22), die jeweils zwei sich im Wesentlichen im rechten Winkel zueinander verlaufende Schenkel (23, 24) aufweisen, die an einem Scheitel (25) miteinander verbunden sind. Die Deckelelemente (11, 12), das wenigstens eine Befestigungselement (60) und die L-förmigen Rahmenelemente (19, 20, 21, 22) sind so ausgebildet und anordbar, dass in einem Verpackungszustand die Deckel elemente (11, 12) in Deckung parallel übereinander angeordnet sind, so dass sie die Oberseite und die Unterseite der Verpackung (10) bilden, die Rahmenelemente (19, 20, 21, 22) paarweise aufeinander oder in einer Ebene nebeneinander zwischen den Deckelelementen (11, 12) so angeordnet sind, dass ihre Scheitel (25) an diagonal entgegengesetzten Ecken der Deckelelemente (11, 12) so angeordnet sind, dass sie wenigstens teilweise die Seitenränder der Verpackung (10) bilden. In einem Rahmenzustand sind die Deckelelemente (11, 12) zur Bildung einer rechteckigen Trägerplatte (80) nebeneinander so angeordnet, dass sie an Längsseiten (13, 14) oder Querseiten (15, 16) aneinander anliegen, wobei sie durch das wenigstens eine Befestigungselement (60) miteinander verbunden sind. Die Rahmenelemente (19, 20, 21, 22) sind auf der Trägerplatte (80) so angebracht, dass sie am Umfang der Trägerplatte (80) einen im Wesentlichen durchgehenden Rahmen (82) bilden.
Abstract:
Beansprucht ist eine Verpackung (10) mit einem in eine Abbildung mit dreidimensionalem Effekt umwandelbaren Deckelelement (20) mit einem transparenten Deckelelement (20), einer flachen Trägerplatte (50), die auf ihrer vorderen Fläche (52) verschiedenfarbige Bereiche (56, 58) aufweist, wenigstens einem Abstandhalterelement (30, 40, 40a, 40b), und wenigstens einem Befestigungselement (60) zum Halten der flachen Trägerplatte (50) und des transparenten Deckelelements (20) im Verpackungszustand. Das transparente Deckelelement (20) weist Konturlinien (22) auf, die wenigstens teilweise mit Grenzlinien zwischen den verschiedenfarbigen Bereichen (56, 58) überlappend übereinstimmen. In einem Verpackungszustand sind die Trägerplatte (50) und das transparente Deckelelement (20) parallel in Deckung zueinander so übereinander angeordnet, dass die Konturlinien (22) über den entsprechenden Grenzlinien zwischen den verschiedenfarbigen Bereichen (56, 58) der vorderen Fläche (52) angeordnet sind, wobei das Abstandhalterelement (30, 40, 40a, 40b) zwischen der Trägerplatte (50) und dem transparenten Deckelelement (20) so angeordnet ist, dass sie in einem vorher bestimmten gleichen Abstand zueinander gehalten werden können.