Invention Application
- Patent Title: SCHLIEßEINRICHTUNG FÜR EINE FAHRZEUGTÜR EINES KRAFTFAHRZEUG
- Patent Title (English): LOCKING DEVICE FOR A VEHICLE DOOR OF A MOTOR VEHICLE
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Application No.: PCT/EP2020/057543Application Date: 2020-03-19
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Publication No.: WO2020212064A1Publication Date: 2020-10-22
- Inventor: KONRAD, Tobias , LINDMAYER, Martin
- Applicant: DAIMLER AG
- Applicant Address: Mercedesstraße 120 70372 Stuttgart DE
- Assignee: DAIMLER AG
- Current Assignee: DAIMLER AG
- Current Assignee Address: Mercedesstraße 120 70372 Stuttgart DE
- Agency: ESCHBACH, Arnold
- Priority: DE10 20190417
- Main IPC: E05B77/12
- IPC: E05B77/12 ; E05B81/90 ; E05B43/00 ; E05B81/76 ; E05B81/16 ; E05B81/14 ; E05B81/06
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Schließeinrichtung (10) für eine Fahrzeugtür eines Kraftfahrzeug, umfassend ein Türschloss (12), das mindestens eine elektrische sowie parallel dazu eine mechanische Schlossentriegelung über eine mechanische Wirkverbindung mit einem ersten betätigbaren Türgriff (20a) ermöglicht, wobei in der mechanischen Wirkverbindung zwischen dem ersten Türgriff (20a) und dem Türschloss (12) eine Kupplung (22) angeordnet ist, die über einen Kupplungsmotor (24) ein- und ausrückbar ist, umfassend ferner eine Kontrolleinheit (18), die mit einem Crashsensor (28) zur Feststellung einer Unfallsituation verbindbar ist, wobei sich die Kupplung (22) im normalen Betriebszustand unabhängig von Öffnungsanforderungen stets im ausgerückten Zustand befindet und diese zusätzlich zum Kupplungsmotor (24) über eine elektromagnetische Betätigungseinrichtung (26) ein- und ausrückbar ist, die ausgebildet ist, bei Stromabschaltung die Kupplung (22) einzurücken, wobei ferner die Kontrolleinheit (18) eine erste Timereinrichtung (36) mit einer Timerzeit t 1 aufweist, die vom Signal des Crashsensors (28) auslösbar ist, so dass die Kontrolleinheit (18) nach Ablauf der Timerzeit t 1 nach Erhalt eines Crashsignals den Kupplungsmotor (24) zum Einrücken der Kupplung (22) ansteuert. Damit befindet sich die mechanische Wirkverbindung zwischen dem Türgriff (20a) und dem Schloss (12) immer außer Eingriff, außer bei einer Unfallsituation.
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