摘要:
Die Erfindung betrifft eine Speichereinrichtung, die ein- und ausgangsseitig an das Transportsystem der Spulmaschine angeschlossen ist und eine Kopsaufsteckposition besitzt. Aufgabe der Erfindung ist es, eine derartige Speichereinrichtung so weiterzubilden, daß sie bei geringem Platzbedarf eine hohe Speicherkapazität besitzt und das Kopsaufstecken unter ergonomisch günstigen Bedingungen für die Bedienungsperson möglich ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Speichereinrichtung mehrere voneinander unabhängige, Caddy's (1) mit Spulen (4) und leere Caddy's (1) sortiert aufnehmende Speicherstrecken (9 bis 14) besitzt, wobei die Speicherstrecken (9 bis 14) ein- und ausgangsseitig an jeweils gemeinsame Transportstrecken (8,77) angeschlossen sind. An den Speicherstrecken sind Schaltmittel (79 bis 84, 16 bis 21) zum gesteuerten Ein- und Ausschleusen der Caddy's (1) angeordnet. Eine Speichersteuereinrichtung (74) kann die Speicherstrecken (9-14) ein- und ausgangsseitig anwählen. Die ausgangsseitig angeschlossene Transportstrecke (8) führt zum Spulenzulieferweg (5) der Spulmaschine. Die Kopsaufsteckposition (43) ist vorteilhaft an der Strecke (8') von der gemeinsamen ausgangsseitig angeschlossenen Transportstrecke (8) zum Spulenzulieferweg (5) angeordnet.
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer automatischen Spulmaschine mit einem Kops- und Hülsentransportsystem mit mehreren Transportschleifen. Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren vorzuschlagen, welches das Transportsystem auch für den Partiewechsel nutzbar macht. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei Auslauf einer Partie, wenn der Spulmaschine keine neuen Kopse mehr zugeführt werden, die abgespulten Hülsen im Transportsystem der Spulmaschine im Kreislauf geführt werden.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein derartiges Transportsystem vorzuschlagen, dem eine Verteilfunktion für die Einzelträger zugeordnet ist, welches einfach aufgebaut ist und eine hohe Zuverlässigkeit besitzt. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Antrieb (15) der im Transportabschnitt (9) angeordneten bewegten Oberfläche (12) für die Mitnahme der Einzelträger (1) in Abhängigkeit von der erforderlichen Transportrichtung eines oder mehrerer Einzelträger zur Änderung der Bewegungsrichtung der bewegten Oberfläche umsteuerbar ist. An den seitlich angeordneten Führungsmitteln ist wenigstens eine sich quer zur Transportrichtung der bewegten Oberfläche erstreckende Fangkontur (11,14) zum Stoppen der Einzelträger (1d,1c) bei Transportrichtungswechsel vorgesehen. Die Fangkontur (11,14) kann dabei fester Bestandteil der seitlich angeordneten Führungsmittel oder schwenkbar sein.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Caddy (1,26) vorzuschlagen, der für unterschiedliche Hülsendurchmesser einsetzbar ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß Aufsteckdorn (4,27) und Grundplatte (10,32) des Caddy's aus getrennten Formteilen gebildet sind. Die Grundplatte (10,32) ist mit Aufsteckdornen (4,27) unterschiedlicher Abmessungen für entsprechende Hülsendurchmesser ohne weitere Hilfsmittel sicher, aber lösbar formschlüssig verbindbar. Die Grundplatte (10,32) kann eine mittige Öffnung (24,44) mit einem Hinterschnitt (17,46) besitzen, während der Aufsteckdorn in seinem der Verbindung mit der Grundplatte dienenden Bereich ein nach innen elastisch nachgiebiges Teil (13,34) besitzt, welches in entspanntem Zustand den Hinterschnitt übergreift.
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Im Gegensatz zum Ringspinnen erfordert das Topfspinnen einen weiteren Umspulvorgang zur endgültigen Fadenbildung. Während beim Ringspinnen bereits auf einen Garnträger gesponnen wird, muß beim Topfspinnen zunächst erst ein Garnträger in den Topf eingeführt werden, um den Spinnkuchen als Garnwickel auf den Garnträger aufzubringen. Die Zufuhr der Garnträger zu den Spinnstellen und deren genaue Positionierung erfordert einen hohen Handhabungsaufwand. Mit Hilfe der Erfindung wird die Zuführung der Garnträger vereinfacht und in den Spinnvorgang fließend integriert. Dazu ist der Spinntopf (8a, 8b, 8c, 8d) in seiner Längsrichtung verschiebbar gelagert. In der oberen Endstellung des Spinntopfs steht die Austrittsöffnung (23a, 23b, 23c, 23d) des Fadenführers (6a, 6b, 6c, 6d) in Höhe des unteren Randes (24a, 24b, 24c, 24d) des Spinntopfs, und in dieser Stellung des Spinntopfs sind senkrechtstehende Garnträger (32a, 32b, 32c, 32d) zum Umspulen des Spinnkuchens (26a, 26b, 26c, 26d) mit einer waagerecht angeordneten Transporteinrichtung (27) an- und abtransportierbar. Weiterhin ist der Spinntopf zur Erzeugung der Hubbewegungen (11) für den Spinnvorgang antreibbar.
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Zur Verbesserung des Zentrifugenspinnens erfolgt der Aufbau des Kuchens (9) an der Innenwand (8) der Spinnzentrifuge (7) in Lagen, die mit zunehmender Kuchendicke einander an ihren Enden jeweils überdecken, indem ausgehend von einem Anfangshub eines die Ablage des Fadens (2) in die Spinnzentrifuge (7) bewerkstelligenden Fadenführers dessen Hub mit wachsender Kuchendicke erhöht wird. Die Hubvergrößerung je Lage kann eine bestimmte Anzahl von Fadenstärken, beispielsweise drei Fadenstärken, betragen. Die letzte Lage des Kuchens (9) wird vorteilhaft an der Innenwand (8) der Spinnzentrifuge (7), beispielsweise an der Stelle (25) beendet.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine einfache Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine hohe Kapazität des Abziehens von Spulenhülsen gewährleistet. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß sich die an der jeweiligen Spulenhülse (1) angreifenden Abziehmittel (11,12,24,25) entlang eines Transportabschnittes der Transportstrecke (101) der Einzelträger (2) erstrecken, dessen Länge ein Mehrfaches des Hülsendurchmessers beträgt. Die Einzelträger (2) sind entlang dieses Transportabschnittes und während des Abziehens der Spulenhülsen (1) kontinuierlich bewegbar. Die Abziehmittel bilden einen Spalt (38), der in der Transportebene der Hülsenlängsachsen liegt. Sie sind federnd (37) nachgebend angeordnet und unter Vergrößerung des Spaltes durch die in den Spalt eintretenden Spulenhülsen lageveränderbar.
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Die Aufgabe der Erfindung bestand in der Verbesserung eines derartigen flexiblen Transportsystemes, um insbesondere bei Partiewechsel einen reibungslosen Austausch der Trays (4) zu gewährleisten. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die mindestens eine Auflagefläche (8-11;104) eines Transportträgers mindestens auf einer Seite in Längsrichtung der Trennwände (12-15;105) der Auflagefläche um die Breite einer Grundplatte eines Trays (4) für das Verschieben der Trays senkrecht zu den Trennwänden über die Trennwände hinausragt. Die Erfindung gestattet das voneinander unabhängige Be- und Entladen der Auflageflächen, einen sehr zügigen Austausch der Trays und erfordert bei Partiewechsel keine Reservekopse beziehungsweise -hülsen mit den sie tragenden Trays. Die Entladebereitschaft ist unabhängig von der Zuführung neuer Trays sofort vorhanden.