摘要:
Die Erfindung betrifft eine Halterung (1) für einen Führungsschuh (14) eines Klettersystems für Betonschalungen mit einem Niederhalter (2), der auf einer Geschossdecke festlegbar ist, und einem im Niederhalter (2) verschiebbar geführten Schiebeteil (3), beispielsweise in Form eines Tragarms. Die Erfindung schlägt vor, die Halterung (1) mit einem selbsthemmenden Antrieb, beispielsweise einem Gewindetrieb (10) zum Verschieben des Schiebeteils (3) auszubilden, die das Schiebeteil (3) gegen unbeabsichtigte Verschiebung sichert.
摘要:
Die Erfindung schlägt vor, einen Betondruckmesser (13) in einem Betonierstutzen (6) einer Tunnelschalung (1) anzuordnen. Damit lässt sich ein unzulässiger Druckanstieg während des Betonierens überwachen.
摘要:
Die Erfindung betrifft ein Rahmenschalelement (1) zum Schalen von Beton und schlägt zu einer Ankerung ein drehbares Ankergegenstück (7) vor, das zwei einander kreuzende Durchgangslöcher (11, 12) aufweist, die durch Drehung des Ankergegenstücks (7) wahlweise fluchtend mit einem Ankerloch zum Durchstecken eines Ankers in einer Schalhaut (3) des Rahmenschalelements (1) ausrichtbar sind. Ein Durchgangsloch (11) weist ein Innengewinde (13) zum Eindrehen eines nicht dargestellten Ankers auf und das andere Durchgangsloch (12) ist gewindelos zum Durchstecken eines Ankers, auf den zur Befestigung eine nicht gezeichnete Ankermutter gedreht wird.
摘要:
Die Erfindung betrifft ein Rahmenschalelement (1) zum Schalen von Beton und schlägt zu einer Ankerung ein drehbares Ankergegenstück (7) vor, das zwei einander kreuzende Durchgangslöcher (11, 12) aufweist, die durch Drehung des Ankergegenstücks (7) wahlweise fluchtend mit einem Ankerloch zum Durchstecken eines Ankers in einer Schalhaut (3) des Rahmenschalelements (1) ausrichtbar sind. Ein Durchgangsloch (11) weist ein Innengewinde (13) zum Eindrehen eines nicht dargestellten Ankers auf und das andere Durchgangsloch (12) ist gewindelos zum Durchstecken eines Ankers, auf den zur Befestigung eine nicht gezeichnete Ankermutter gedreht wird. Das Ankergegenstück (7) steht nicht über einen Rahmen (2) des Rahmenschalelements (1) über.