摘要:
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufhängen einer Schiene, insbesondere einer nach unten offenen hohlprofilförmigen Schiene eines Hängekrans, an einem Tragwerk mit einem zwei Enden aufweisenden und mit einem Ende an der Schiene befestigten Zugelement. Um eine starre Aufhängung einer Schiene zu schaffen, bei der horizontale Kräfte, insbesondere impulsartige, stark gedämpft werden, wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß zwischen dem Tragwerk (4) und dem Zugelement (2) ein Gummi-Metall-Element (3) mit zwei voneinander beabstandeten im wesentlichen horizontalen Metallträgern (11a, 11b) vorgesehen ist, an deren einander zugewandten Innenflächen der Gummi (14) befestigt ist, wobei das Tragwerk (4) mit dem unteren Metallträger (11b) und das andere Ende (2a) des Zugelements (2) mit dem oberen Metallträger (11a) fest verbunden ist.
摘要:
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufhängen einer Schiene (2), insbesondere einer Fahrschiene eines Hängeförderers oder eines Hebezeugs, an einem Fahrwerk (4) oder Tragwerk mit einem Zugelement (6), das mit einem Ende an der Schiene befestigt ist, wobei das Zugelement (6) von einem Bolzen (7) durchgriffen ist, der von einer Halterung (9) aufgenommen ist, die an der Schiene (2) befestigt ist, wobei das Zugelement (6) in Aufhängerichtung gesehen zumindest teilweise in die Halterung (9) eintaucht, wobei das Zugelement (6) über ein kugelartiges Gelenk, insbesondere Gelenklager (8), an dem Bolzen (7) befestigt ist.
摘要:
Die Erfindung betrifft eine Aufhängung für die Fahrschiene oder dgl. eines Hebezeuges an einem Träger, mit mindestens ein den Träger und die Fahrschiene verbindendes Seil, dessen Enden durch ein Verbindungselement lösbar miteinander verbunden sind. Um zu verhindern, daß bei stoßartiger Belastung, beispielsweise bei einem Abreißen der Fahrschienenbefestigung, die Redundanz-Aufhängung reißt oder die Seile durch die Seilklemmen beschädigt werden, wird vorgeschlagen, daß das Verbindungselement (10) aus zwei baueinheitlich miteinanderverbundenen Keilschlössern (12, 13) besteht, die derartig angeordnet sind, daß das eine Keilschloß (12) um 180 Grad zu dem anderen Keilschloß (13) verdreht ist. Dementsprechend sind die Wirkrichtungen der die Seilenden (9a, 9b) klemmenden Keile (18, 19) entgegengesetzt. Die von entgegengesetzten Richtungen einlaufenden Seilenden (9a, 9b) sind nach Umlenkung um die Keile (18, 19) der Keilschlösser (12, 13) entgegen ihrer Einlaufrichtung zurückführbar und von den Keilen (18, 19) mindestens unter Last klemmbar.