Abstract:
Zur Verbesserung der Sicherheit für Aufzugspassagiere wird ein Ausgleichsmittel (11) zwischen einer Aufzugskabine und einem Gegengewicht auf der Gegengewichtsseite mittels einer Führungseinrichtung (12) geführt und mittels einer Überwachungseinrichtung (13) überwacht. Bei Normalbetrieb verläuft das Ausgleichsmittel (11) vom Gegengewicht bis zur Führungseinrichtung (12) in einer ersten, durch Führungsschienen (14,15) des Gegengewichts aufgespannten Ebene (E1). Von einer ersten Konsole (16) zu einer zweiten Konsole (17) ist eine Leine (13.1) aufgespannt, die eine zweite, vom Ausgleichsmittel (11) aufgespannte Ebene (E2) durchdringt und oberhalb eines Schlaufenteils (11.2) angeordnet ist. Die Leine (13.1) ist an der zweiten Konsole (17) festgemacht und an der ersten Konsole (16) in der Leinenlängsachse federnd gelagert, wobei bei einer durch den Schlaufenteil (11.2) verursachten Auslenkung der Leine (13.1) eine Nocke (13.2) in der Leinenlängsachse bewegt wird. Mit der bewegten Nocke (13.2) wird ein Finger (13.3) eines elektrischen Schalters (13.4) betätigt, der den Aufzugsantrieb abschaltet.
Abstract:
Eine Tragmittelendverbindung zur Befestigung eines Tragmittels an einer Tragstruktur für eine Aufzugsanlage umfasst eine Vorderwand (3) und eine Rückwand (4), welche sich im Wesentlichen gegenüberstehen, und ein erster Zylinder (5.1), ein zweiter Zylinder (5.2) und ein dritter Zylinder (5.3), wobei der erste Zylinder einen grosseren Durchmesser als der zweite Zylinder hat und wobei der zweite Zylinder einen grosseren Durchmesser als der dritte Zylinder hat. Die Zylinder sind zumindest teilweise mit dem Tragmittel umschlingbar, sodass das Tragmittel zwischen den Zylindern (5) und der Vorderwand sowie zwischen den Zylindern und der Rückwand einklemmbar ist. Eine erste Tangente (14) berührt die drei Zylinder wenn diese der Grosse nach nebeneinander angeordnet sind und einander berühren. Der dritte Zylinder ist derart ausgebildet, dass er von einer zweiten Tangente, welche den ersten Zylinder und den zweiten Zylinder berührt, nicht berührt oder geschnitten wird.
Abstract:
Ein Verfahren zur Herstellung eines riemenartigen Tragmittels (20) für eine Aufzugsanlageenthält die Schrittedes Platzierens wenigstens eines seilförmigen Zugträgers (42); des Einbettens des wenigstens einen seilförmigen Zugträgers (42) in eine erste Riemenlage (46) aus einem ersten plastifizierbaren Werkstoff derart, dass ein Teilriemen (66) mit einer ersten Aussenfläche (50) und einer eine Verbindungsebene (52) bildenden Flächeentsteht, bei dem der wenigstens eine Zugträger (42) teilweise aus der Verbindungsebene (52) des Teilriemens vorsteht und der vorstehende Abschnitt des wenigstens einen Zugträgers (42) zumindest teilweise mit dem ersten plastifizierbaren Werkstoff bedeckt ist; und des Anformens einer zweiten Riemenlage (48) aus einem zweiten plastifizierbaren Werkstoff an der Verbindungsfläche (52) des Teilriemens (66) und den vorstehenden Abschnitten des wenigstens einen Zugträgers (42) derart, dass ein Tragmittel (20) mit der ersten Aussenfläche (50) auf der Seite der ersten Riemenlage (46) und einer zweiten Aussenfläche (54) auf der Seite der zweiten Riemenlage (48) entsteht.
Abstract:
In einer Aufzugsanlage treibt eine Antriebseinheit (2), über eine Treibscheibe (4.1) ein eine Aufzugskabine (3) tragendes flachriemenartiges Tragmittel (12.1, 12.2) an, welches auf einer der Treibscheibe (4.1) zugewandten Lauffläche mehrere in Längsrichtung des Tragmittels parallel verlaufende Rippen (20.1, 20.2) und pro Rippe mindestens zwei in Längsrichtung des Tragmittels orientierte Zugträger (22) aufweist, wobei die Gesamt-Querschnittsfläche aller Zugträger (22) mindestens 25% der Querschnittsfläche des Tragmittels beträgt.
Abstract:
Bei einem Aufzugssystem, das mindestens eine Antriebsmaschine (2) mit mindestens einer Treibscheibe (16), eine Aufzugskabine (3), mindestens ein Gegengewicht (8) sowie mindestens ein flexibles Tragmittel umfasst, bei dem die Kabine (3) und das mindestens eine Gegengewicht je mindestens eine Tragrolle (7, 11) aufweisen, und bei dem das Tragmittel (18) mit der Treibscheibe (16) und den Tragrollen (7, 11) ein 2:1-Aufhängungssystem für die Kabine (3) und für das Gegengewicht (8) bildet, ist das 2:1-Aufhängungssystem so angeordnet, dass das Tragmittel (18) durch die Treibscheibe (16), die Tragrollen (7, 11) und durch allenfalls vorhandene Umlenkrollen (17) stets gleichsinnig gebogen wird.