Abstract:
Bei einer Einrichtung zum Chargieren von stückigen alternativen Brennstoffen und/oder Abfallprodukten in einen Drehrohrofen an einer zwischen dem Aufgabeende und dem Abwurfende des Drehrohrofens liegenden Stelle, bei welcher im Mantel des Drehrohrofens eine verschließbare Öffnung vorgesehen ist, trägt die Öffnung eine nach innen öffnende im Schließsinne federbelastete Klappe (12) und an die Öffnung ist eine Hebeeinrichtung wie z.B. eine Gabel (5) in im Wesentlichen radialer Richtung angeschlossen, von welcher die zu chargierenden Brennstoffe oder Abfallprodukte unter Einfluss der Schwerkraft und unter Überwindung der Schließkraft der Klappe in den Drehrohofen abwerf bar sind.