Abstract:
Ein Leichtbauelement (1) umfasst mindestens eine Leichtbauplatte (2) und eine der Leichtbauplatte (2) zugeordneten Lage aus Dämmstoff (4), wobei die mindestens eine Leichtbauplatte (2) Bretter (6) umfasst, welche bei zumindest einer ihrer Hauptflächen (8) eine Schar parallel verlaufender Nuten (9) aufweisen und in mindestens einer Schicht (5) angeordnet sowie über Klebverbindungen miteinander verbunden sind. Die Lage aus Dämmstoff (4) umfasst Holzspäne (19), die bei der Herstellung von Brettern (6) mit Nuten (9) für die Leichtbauplatte (2) von Ausgangsbrettern abgetragen werden. Diese Leichtbauelemente haben gute Belastungs- und Wärmedämmeigenschaften. Das verwendete Material stammt aus einer Quelle und erzielt nach der Bearbeitung ein grosses Gesamtvolumen.
Abstract:
Plattenelemente (1, 1') mit zwei grossen Oberflächen (2) und umlaufenden Stirnflächen (3) werden aus einem ersten Holzwerkstoff (4) in der Form von schichtförmigem Vollholz mit einer im Wesentlichen homogenen Dichte von mehr als 350 kg/m 3 und einem zweiten Holzwerkstoff (5) in der Form einer Schicht mit einem Hohlraumanteil hergestellt, wobei die gemittelte Dichte der Schicht des zweiten Holzwerkstoffs (5) kleiner als 270 kg/m 3 ist. Schichten des ersten und zweiten Holzwerkstoffs (4, 5) werden stapelförmig mit Klebeverbindungen zwischen den aufeinander folgenden Schichten zusammengestellt. Dabei wird mindestens eine Schicht des zweiten Holzwerkstoffs (5) als zusammenhängende Schicht in der Form, wie sie mit Hohlräumen hergestellt oder versehen wurde, zwischen zwei Schichten des ersten Holzwerkstoffs (4) angeordnet. Die beiden grossen Oberflächen (2) werden von Schichten des ersten Holzwerkstoffs (4) gebildet.