Abstract:
Ein Verfahren zur Ermittlung eines Qualitätsindikators eines mittels eines generativen Schichtbauverfahrens hergestellten Objekts weist mindestens die folgenden Schritte auf: einen Schritt (Sl) des Bereitstellens eines ersten Datensatzes (1010), der einer Prozessuberwachungsvorrichtung zugeordnet ist, wobei in dem ersten Datensatz (1010) für mehrere aufeinanderfolgende Schichten einer Anzahl von verfestigten Stellen jeweils eine von der Prozessüberwachungsvorrichtung ermittelte Prozessirregularitätsinformation zugeordnet ist, einen Schritt (S2) des Ermitteins einer relativen Häufigkeit eines Vorliegens einer Prozessirregularität für die mehreren aufeinanderfolgenden Schichten und des Zuweisens eines Güteindikatorwerts (Ri, Si) zu dem verfestigten Objektquerschnitt entsprechend der ermittelten relativen Häufigkeit, wobei unterschiedlichen Wertebereichen der relativen Häufigkeiten unterschiedliche Güteindikatorwerte (Ri, Si) zugeordnet sind, die unterschiedliche Qualitätsstufen anzeigen, einen Schritt (S3) des Generierens eines zweiten Datensatzes (1020), in dem dem Objektquerschnitt in jeder der mehreren aufeinanderfolgenden Schichten ein Güteindikatorwert zugewiesen ist, und einen Schritt (S4) des Ermitteins eines die Qualität des hergestellten Objekts anzeigenden Qualitätsindikators (Q) unter Verwendung des zweiten Datensatzes (1020).
Abstract:
Eine Vorrichtung (1) zum Herstellen eines dreidimensionalen Objekts (2) durch schichtweises Verfestigen von Aufbaumaterial (13) an den dem Querschnitt des herzustellenden Objekts (2) in der jeweiligen Schicht entsprechenden Stellen enthält eine Beströmungsvorrichtung (31, 32, 34, 35) zum Erzeugen eines Gasstroms oberhalb einer aufgebrachten Schicht des Aufbaumaterials (13) mit einem Düsenelement (40) zum Einleiten des Gases in die Vorrichtung. Das Düsenelement (40) enthält einen Körper (41) mit einer Gaseintrittsseite (44) und einer Gasaustrittsseite (46) und eine Mehrzahl von Kanälen (42), die den Körper von der Gaseintrittsseite (44) zu der Gasaustrittsseite (46) durchdringen, Eintrittsöffnungen (45) auf der Gaseintrittsseite (44) und Austrittsöffnungen (47) auf der Gasaustrittsseite (46) aufweisen und durch Wände (43) voneinander getrennt sind. Die Länge der Kanäle (42) ist so gewählt, dass sich in ihnen eine laminare Strömung an der Gasaustrittsseite (46) bildet.