Abstract:
Seilbahnanlage zur Beförderung von Personen mit mindestens einem Fahrzeug (3), welches längs der Strecke an ein Förderseil (2) ankuppelbar ist, wobei es in den Stationen durch diese hindurchbewegt und an mindestens einem Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich (11) vorbeibewegt wird, in welchem es von den Passagieren bestiegen bzw. verlassen wird, wobei im Einstiegs- bzw. Ausstiegsbereich (11) ein Förderband (10) vorgesehen ist. Dabei ist zwischen der Bewegungsbahn des Fahrzeuges (3) und dem Ein- und Ausstiegsbereich für die Passagiere eine Abschirmung vorgesehen, durch welche die Passagiere gegenüber den ausserhalb des Stationsgebäudes (1) herrschenden klimatischen und akustischen Verhältnissen geschützt sind, und welche mit mindestens einer Öffnung (13) ausgebildet ist, durch welche hindurch sich die Passagiere zu dem mindestens einen Fahrzeug (3) bzw. zum Ausstiegsbereich (11) bewegen, wobei sich das Förderband (10) innerhalb dieser Öffnung (13) befindet und sich in Bewegungsrichtung des Fahrzeuges (3) nur über einen Teil der Lange dieser Öffnung (13) erstreckt.
Abstract:
Seilbahnanlage mit mindestens zwei Stationen, mit mindestens einem Förderseil und mit an das Förderseil ankuppelbaren Fahrzeugen, welche in den Stationen vom Förderseil abgekuppelt und längs Führungsschienen durch die Stationen hindurchbewegt werden, wobei die Fahrzeuge (4) mit Stromabnehmern (7) ausgebildet sind, welchen in den Stationen befindliche Stromschienen (8) zugeordnet sind, und wobei sich in mindestens einem der Fahrzeuge (4) ein Stromkreis (90) mit mindestens einem elektrischen Verbraucher (91a) befindet, welcher über die Stromabnehmer (7) und die Stromschienen (8) mit elektrischer Energie versorgt wird. Dabei befindet sich in mindestens einem Fahrzeug (4) mindestens ein zweiter Stromkreis (90a) mit mindestens einem weiteren elektrischen Verbraucher (93a), welcher über einen einzigen weiteren Stromabnehmer (7) und einer diesem zugeordneten Stromschiene (8) mit elektrischer Energie versorgt wird, wobei die mindestens zwei Stromkreise (90, 90a) an einen gemeinsamen Stromabnehmer angeschlossen sind, welchem eine einzige Stromschiene zugeordnet ist.
Abstract:
Vorrichtung zur Bewegung von Seilbahnfahrzeugen in einer Seilbahnanlage mit mindestens einem Förderrad, welches mittels einer Hubeinrichtung gegenüber den Seilbahnfahrzeugen höhenverstellbar ist, um an diese zur Anlage gebracht zu werden, wodurch diese mittels des mindestens einen Förderrades längs einer Fahrbahn verfahrbar sind. Dabei ist eine elektrische Hubeinrichtung vorgesehen, welche mit einem elektrischen Antriebsmotor, mit einer durch diesen verdrehbaren und in ihrer Höhenlage gehaltenen Gewindemuffe (42) od.dgl. und mit einer durch die Gewindemuffe (42) höhenverstellbaren Hubspindel (44), durch welche das mindestens eine Förderrad höhenverstellbar ist, ausgebildet ist, wobei die Gewindemuffe (42) und die Hubspindel (44) an den einander zugeordneten oberen und unteren Stirnflächen mit zumindest angenähert in Normalebenen auf die Drehrichtung der Gewindemuffe (42) od.dgl. liegenden Anschlägen (49a, 50a, 53a, 54a) ausgebildet sind, welche in der oberen bzw. der unteren Endlage der Hubspindel (44) aneinander zur Anlage kommen, wodurch eine weitere Verdrehung der Gewindemuffe (42) verhindert wird.
Abstract:
Anlage zur Beförderung von Personen bzw. von Gütern mit mindestens einem Förderseil, an welches ein mit einem Fahrwerk (51) und mit einer Fahrzeugkabine (50) ausgebildetes Seilbahnfahrzeug (5) ankuppelbar ist, bzw. mit mindestens einem Tragseil (3, 3a) oder mindestens einer Fahrbahn, auf welchem bzw. welcher mindestens ein mit einem Fahrwerk (51) und mit einer Fahrzeugkabine (50) ausgebildetes Seilbahnfahrzeug (5) mittels eines Zugseiles (31), an welches das Fahrwerk (51) angekuppelt ist, verfahrbar ist. Dabei schließt an das mindestens eine Förderseil bzw. an das mindestens eine Tragseil (3, 3a) bzw. an die Fahrbahn mindestens eine weitere Fahrbahn (6, 6a), insbesondere mindestens eine Fahrschiene, an, längs welcher mindestens ein mit einem Antriebsmotor ausgebildetes Tragfahrzeug (7) für das Seilbahnfahrzeug (5) verfahrbar ist, wobei das Fahrwerk (51) des Seilbahnfahrzeuges (5) auf das Tragfahrzeug (7) auffahrbar und auf diesem befestigbar ist, wodurch das Seilbahnfahrzeug (5) mittels des Tragfahrzeuges (7) längs der mindestens einen anschließenden Fahrbahn (6, 6a) verfahrbar ist.