Abstract:
Aufzugsanlage (1), umfassend - zumindest eine erste Führungsschiene (10), welche in einer ersten, insbesondere vertikalen, Richtung (z1), ausgerichtet ist, - zumindest eine zweite Führungsschiene (20), welche in einer zweiten, insbesondere horizontalen, Richtung (y2), ausgerichtet ist, - zumindest eine dritte Führungsschiene (30), welche in einer dritten, insbesondere vertikalen, Richtung (z3), ausgerichtet ist, - zumindest eine vierte Führungsschiene (40), welche in einer vierten, insbesondere horizontalen, Richtung (x4), ausgerichtet ist, - zumindest eine Aufzugskabine (2), welche entlang der Führungsschienen (10, 20, 30, 40) verfahrbar ist; - eine Mehrzahl an Umsetzeinheiten (11, 22, 33), wobei die Aufzugsanlage (1) eingerichtet ist, dass die Aufzugskabine (2) anhand der Umsetzeinheiten (11, 22, 33) zwischen den vier Führungsschienen (10, 20, 30, 40) verfahrbar ist, wobei die erste Richtung (z1) und die zweite Richtung (y1) eine erste Ebene (yz) definieren, wobei die dritte Richtung (z3) und die vierte Richtung (x4) eine zweite Ebene (xz) definieren, wobei die erste Ebene (yz) und die zweite Ebene (xz) winklig zueinander ausgerichtet sind.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Statorschienensegment (12, 112, 212, 213) für einen Linearantrieb einer Aufzuganlage (2, 102, 202, 302) entlang einer Antriebsachse (16), aufweisend eine vorbestimmte Segmentlänge (18, 219), sowie mehrere entlang der Antriebsachse (16) angeordnete Spulenschnittstellen (20, 220) zur Aufnahme jeweils einer Spuleneinheit (22), wenigstens eine Schachtschnittstelle (24, 26, 124, 224) zur Befestigung des Statorschienensegments (12, 112, 212, 213) an einer vorgegebenen Montageposition bezüglich der Antriebsachse (16) im Aufzugschacht, wobei das Statorschienensegment (12, 12, 212, 213) einen Positionsadapter (25, 27, 125, 225) zur Anpassung einer Montagelage der Spuleneinheiten (22) bezüglich der Antriebsachse (16) im Verhältnis zu der vorgegebenen Montageposition aufweist.
Abstract:
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Aufzuganlage (11) mit mindestens zwei entlang eines gemeinsamen Schienenstranges (13, 15) an einer Wand (17) verfahrbaren Fahrkörben (19, 21, 23, 25). Dabei umfasst der gemeinsame Schienenstrang (13, 15) eine Mehrzahl von Schienensegmenten (37, 39, 41, 59), die entlang einer Fahrtrichtung (43) aufeinanderfolgend angeordnet sind. Weiterhin umfasst der Schienenstrang (13, 15) mindestens ein erstes Drehsegment (27). Benachbart zum ersten Drehsegment (27) ist ein erstes Schienensegment (37) aus der Mehrzahl der Schienensegmente (37, 39, 41, 59) angeordnet. Dieses erste Schienensegment (37) ist über ein erstes Festlager (45) an der Wand (17) festgelegt, also in alle drei Raumrichtungen bezüglich der Wand (17) fixiert. Hierbei ist das erste Festlager (45) an dem Ende des ersten Schienensegmentes (37) angeordnet, das dem ersten Drehsegment (27) zugewandt ist.
Abstract:
Aufzugsanlage (1), umfassend: zumindest eine Fahrschiene (2), welche in einem Schacht (20) montiert ist, zumindest einen Fahrkorb (10) mit einem Fahrgestell (6), insbesondere eine Mehrzahl an Fahrkörben (10), wobei das Fahrgestell (6) entlang der Fahrschiene (2) in einer Fahrtrichtung (F) verfahrbar ist, eine Schlitzhohlleiteranordnung (4), die Schlitzhohlleiteranordnung (4) umfasst einen Schlitzhohlleiter (22), welcher im Schacht (20) montiert ist, eine Kabinenantenne (12), die an dem Fahrkorb (10) angebracht ist und mit diesem gemeinsam im Schacht (20) verfahrbar ist, wobei die Kabinenantennen (12) durch einen Schlitz (24) des Schlitzhohlleiters (22) in einen Innenraum (25) des Schlitzholleiters (22) hineinragt, wobei die Kabinenantenne (12) über eine Halteanordnung (40) flexibel gegenüber dem Fahrkorb (10) gehalten ist, und wobei die Kabinenantenne (12) über eine Antennenführung (8) gegenüber dem Schlitzhohlleiter (22) parallel zur Fahrtrichtung (F) geführt ist.
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Statorschiene (4) für eine entlang einer Aufzugachse (Z) verlaufende Schachtstrecke einer mit einem Linearmotor (14) angetriebenen Aufzuganlage (2), aufweisend wenigstens zwei nacheinander entlang der Aufzugachse (Z) angeordnete Schienensegmente (6) mit jeweils einer oder mehreren den Stator ausbildenden Spuleneinheiten (10), wobei jedes der Schienensegmente (6) mit der Schachtwand (1) verbunden ist, und benachbarte Schienensegmente (6) in Aufzugrichtung (z) einen Abstand (40) zueinander aufweisen, der ausgebildet ist, ein thermisches Ausdehnen des Schienensegments (6) und/oder ein Setzen des Aufzugsschachts zu kompensieren, und wobei in Aufzugrichtung (z) zwischen einander zugewandten Berandungen (28.3, 28.4) benachbarter Schienensegmente (6.3, 6.4) wenigstens ein Verbindungselement (26) angeordnet ist.
Abstract:
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Aufzuganlage (11) mit mindestens zwei entlang eines gemeinsamen Schienenstranges (13, 15) an einer Wand (17) verfahrbaren Fahrkörben (19, 21, 23, 25). Dabei umfasst der gemeinsame Schienenstrang (13, 15) eine Mehrzahl von Schienensegmenten (37, 39, 41, 59), die entlang einer Fahrtrichtung (43) aufeinanderfolgend angeordnet sind. Weiterhin umfasst der Schienenstrang (13, 15) mindestens ein erstes Drehsegment (27). Benachbart zum ersten Drehsegment (27) ist ein erstes Schienensegment (37) aus der Mehrzahl der Schienensegmente (37, 39, 41, 59) angeordnet. Dieses erste Schienensegment (37) ist über ein erstes Festlager (45) an der Wand (17) festgelegt, also in alle drei Raumrichtungen bezüglich der Wand (17) fixiert. Hierbei ist das erste Festlager (45) an dem Ende des ersten Schienensegmentes (37) angeordnet, das dem ersten Drehsegment (27) zugewandt ist.
Abstract:
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kopplungsgetriebevorrichtung zur Mitnahme einer Schachttür durch eine von einem Türantrieb betätigbare Fahrkorbtür für Aufzugsanlagen, mit fahrkorbtürseitig vorgesehenen Mitnahmemitteln (110) und schachttürseitig vorgesehenen Gegenmitnahmemitteln (210), welche von den Mitnahmemitteln (110) zur Mitnahme der Schachttür beaufschlagbar sind, wobei die Mitnahmemittel (110) und/oder die Gegenmitnahmemittel (210) wenigstens teilweise in der Fahrkorbtür bzw. der Schachttür versenkbar sind.
Abstract:
Verfahren zur Positionierung von Gegenmitnahmemitteln (210), welche an einer Schachttür (90) einer Aufzuganlage vorgesehen sind, bezüglich an einer Fahrkorbtür (80) eines Fahrkorbs der Aufzuganlage vorgesehenen Mitnahmemitteln (110), wobei Schachttür (90) und Fahrkorbtür (80) mittels einer Beaufschlagung der Gegenmitnahmemittel (210) durch die Mitnahmemittel (110) miteinander koppelbar sind, mit folgenden Verfahrensschritten: 1. Verfahren (410) des Fahrkorbs in eine Stockwerksposition, 2. Öffnen (420) der Fahrkorbtür (80), 3. Fixierung (430) der Schachttür im geschlossenen Zustand, 4. Bereitstellung (440) der an der Schachttür vorgesehenen Gegenmitnahmemittel (210) mit Spiel bezüglich der Schachttüre, 5. Schließen (450) der Fahrkorbtür, 6. Betätigen (460) der an der Fahrkorbtür ausgebildeten Mitnahmemittel (110) zur Beaufschlagung der Gegenmitnahmemittel, wobei die Gegenmitnahmemittel durch diese Beaufschlagung in eine bezüglich der Mitnahmemittel optimierte Position an der Schachttür verschoben werden, 7. Beenden (470) der Beaufschlagung der Gegenmitnahmemittel (210) durch die Mitnahmemittel (110), 8. erneutes Öffnen (480) der Fahrkorbtür unter Geschlossenhalten der Schachttür, und 9. Befestigung (490) der Gegenmitnahmemittel (210) an Schachttür (90) in der durch Beaufschlagung durch die nahmemittel (110) eingestellten optimierten Position.
Abstract:
Befestigungsvorrichtung (100, 200) zum Befestigen einer Schiene (300) an einem Untergrund (310), mit einem ersten Auflagekörper (110, 210), einem zweiten Auflagekörper (120, 220) und einer Klemmvorrichtung (130, 230), wobei der erste Auflagekörper (110, 210) und der zweite Auflagekörper (120, 220) aneinander anliegen und dazu vorgesehen sind, zwischen dem Untergrund (310) und der Schiene (300) angeordnet zu werden, wobei die Klemmvorrichtung (130, 230) derart angeordnet ist, dass mittels der Klemmvorrichtung (130, 230) die Schiene (300) gegen den zweiten Auflagekörper (120, 220) drückbar ist, wobei die Befestigungsvorrichtung (100, 200) durch Befestigungsmittel (140, 240) an dem Untergrund (310) befestigbar ist, und wobei der erste Auflagekörper (110, 210) und der zweite Auflagekörper (120, 220) an aneinander anliegenden Bereichen Krümmungen (111, 121, 211, 221) aufweisen und gegeneinander verschiebbar sind.