Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Kamerasystem, insbesondere für ein Umfelderfassungssystem eines Fahrzeugs, mit einer Optik, mit einem die Optik tragenden und die Optik gegenüber einer einen Bildaufnehmer aufweisenden Leiterplatte ausrichtenden Optikträger, wobei ein Grundgehäuseteil mit einem Anlagebereich zur Anlage von Anlageabschnitten des Optikträgers vorgesehen ist, wobei die Leiterplatte samt Optikträger und Optik in axialer Richtung soweit in das Grundgehäuse teil eingeführt ist, dass die Anlageabschnitte an dem Anlagebereich anliegen und wobei der Optikträger im Grundgehäuse teil dauerhaft festgesetzt ist. Die Erfindung betrifft außerdem ein Montageverfahren zur Montage eines Kamerasystems.
Abstract:
Es wird ein Dachmodul (10) für ein Kraftfahrzeug beschreiben. Das Dachmodul (10) weist mindestens einen Sensor, einen Aktor oder ein sonstiges mechanisches oder elektrisches Bauelement auf. Das Dachmodul (10) ists zur Befestigung im Innenraum am Dach (15) des Kraftfahrzeugs (20) vorgesehen. Das Dachmodul (10) ist mit einer Steuereinheit (ECU) versehen ist, die mit dem mindestens einen Sensor, Aktor oder sonstigen Bauelement des Dachmoduls (10) verbunden ist. Die Steuereinheit (ECU) ist zur Verbindung mit mindestens einem Sensor, einem Aktor oder einem sonstigen mechanischen oder elektrischen Bauelement außerhalb des Dachmoduls (10) vorgesehen. Die Steuereinheit (ECU) ist zur Durchführung einer Mehrzahl von Funktionen des Kraftfahrzeugs (20) unter Verwendung der angeschlossenen Sensoren, Aktoren oder sonstigen Bauelemente vorgesehen.
Abstract:
Es wird eine Fahrzeugkamera (14) für ein Fahrzeug beschrieben mit wenigstens einem Gehäuse (16), welches wenigstens ein erstes Gehäuseteil (18) und wenigstens ein zweites Gehäuseteil (20) aufweist, welche wenigstens einen Gehäuseinnenraum (32) des wenigstens einem Gehäuse (16) wenigstens mitbegrenzen, und mit wenigstens einer Trägerplatte (34), welche wenigstens ein Funktionsbauteil (36) der Fahrzeugkamera (14) trägt, wenigstens abschnittsweise zwischen dem wenigstens einen ersten Gehäuseteil (18) und dem wenigstens einen zweiten Gehäuseteil (20) an diesen jeweils anliegend angeordnet ist und wenigstens abschnittsweise in dem wenigstens einen Gehäuseinnenraum (32) angeordnet ist. Das wenigstens eine erste Gehäuseteil (18) weist wenigstens zwei gegenüberliegende äußere Kontaktabschnitte (44) jeweils mit einer äußeren Kontaktfläche (60) auf. Die äußeren Kontaktflächen (60) sind jeweils auf den einander zugewandten Seiten der sich gegenüberliegenden äußeren Kontaktabschnitte (44) angeordnet. Das wenigstens eine zweite Gehäuseteil (20) weist wenigstens zwei gegenüberliegende innere Kontaktabschnitte (52) jeweils mit einer inneren Kontaktfläche (58) auf. Die inneren Kontaktflächen (58) sind auf den einander abgewandten Seiten der sich gegenüberliegenden inneren Kontaktabschnitte (52) angeordnet. Wenigstens zwei gegenüberliegende innere Kontaktabschnitte (52) sind jeweils zwischen zwei gegenüberliegenden äußeren Kontaktabschnitten (44) angeordnet. Die inneren Kontaktflächen (58) liegen jeweils an einer entsprechenden äußeren Kontaktfläche (60) an. Das wenigstens eine zweite Gehäuseteil (20) ist wenigstens abschnittsweise elastisch.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Schaltermodul mit Sensormitteln zur Erkennung von Schaltpositionen, bei dem ein Schalthebel (1) in mindestens einem Freiheitsgrad bewegbar ist und die Bewegung mit den Sensormitteln derart detektierbar ist, dass daraus Schaltsignale erzeugbar sind, wobei die Sensormittel aus einer redundanten Kombination von berührungslos arbeitenden Sensormitteln und vorzugsweise digitalen Sensormitteln bestehen, die mechanisch direkt kontaktierbar sind oder magnetisch oder optisch arbeiten. Die berührungslos arbeitenden Sensormittel können aus einem durch eine Bewegung des Schalthebels (1) rotatorisch bewegten Magneten (8) und einem ortsfesten Magnetfeldsensor (9) bestehen, wobei der Magnet (8) derart polarisiert ist, dass die rotatorische Bewegung des Magneten (8) zu einer Richtungs- und/oder Feldstärkeänderung im Magnetfeldsensor (9) führt und die mechanisch direkt kontaktierbaren Sensormittel können beispielsweise aus auf einer ortsfesten Leitplatte (4) angebrachten Leiterbahnen (3) und aus einem durch eine Bewegung des Schalthebels (1) rotatorisch bewegten Schleifkontakten (2), wobei vorgegebene Geometrien der Leiterbahnen (3) bei bestimmten Stellungen des Schalthebels (1) durch die Schleifkontakte (2) kontaktierbar sind, oder aus berührungslosen magnetisch oder optischen Sensormitteln bestehen.