摘要:
Um in einer Vorrichtung zur mechanischen Ausrichtung von Trägersubstraten für elektronische Schaltungen, welche zwei Hauptoberflächen (3,4) und eine Umfangsfläche (5,6,7,8) aufweisen und einer horizontalen Aufnahme (30,31) der Vorrichtung zugeführt werden, wobei zur Ausrichtung der Trägersubstrate (1) in der horizontalen Aufnahme Zentrierelemente (10-13) an der Umfangsfläche der Trägersubstrate zur Anlage gebracht werden, eine Beschädigung der Trägersubstrate zu vermeiden, wird vorgeschlagen, daß wenigstens zwei Zentrierelemente auf wenigstens zwei zueinander parallelen und parallel zu der horizontalen Aufnahme (30,31) orientierten ersten Achsen (20,21) drehbar und in Achsrichtung verschiebbar gelagert sind, welche Zentrierelemente (10,11) an in einer ersten Richtung sich gegenüberliegenden Abschnitten der Umfangsfläche des Trägersubstrats (1) zur Anlage gelangen, und daß wenigstens zwei weitere Zentrierelemente (12,13) an in einer zu der ersten Richtung senkrecht verlaufenden zweiten Richtung sich gegenüberliegenden Abschnitten der Umfangsfläche des Trägersubstrats mit Anschlagflächen zur Anlage gelangen, welche Anschlagflächen in einer Richtung senkrecht zur horizontalen Aufnahme beweglich gelagert sind.
摘要:
Um in einer Vorrichtung zur mechanischen Ausrichtung von Trägersubstraten für elektronische Schaltungen, welche zwei Hauptoberflächen (3,4) und eine Umfangsfläche (5,6,7,8) aufweisen und einer horizontalen Aufnahme (30,31) der Vorrichtung zugeführt werden, wobei zur Ausrichtung der Trägersubstrate (1) in der horizontalen Aufnahme Zentrierelemente (10-13) an der Umfangsfläche der Trägersubstrate zur Anlage gebracht werden, eine Beschädigung der Trägersubstrate zu vermeiden, wird vorgeschlagen, daß wenigstens zwei Zentrierelemente auf wenigstens zwei zueinander parallelen und parallel zu der horizontalen Aufnahme (30,31) orientierten ersten Achsen (20,21) drehbar und in Achsrichtung verschiebbar gelagert sind, welche Zentrierelemente (10,11) an in einer ersten Richtung sich gegenüberliegenden Abschnitten der Umfangsfläche des Trägersubstrats (1) zur Anlage gelangen, und daß wenigstens zwei weitere Zentrierelemente (12,13) an in einer zu der ersten Richtung senkrecht verlaufenden zweiten Richtung sich gegenüberliegenden Abschnitten der Umfangsfläche des Trägersubstrats mit Anschlagflächen zur Anlage gelangen, welche Anschlagflächen in einer Richtung senkrecht zur horizontalen Aufnahme beweglich gelagert sind.