摘要:
Die Erfindung betrifft die Verbindung von zwei mehrachsigen Laufwerken zu einer Laufwerkgruppe für Schienenfahrzeuge mit tiefliegender Ladebrücke (10), wobei die Laufwerke mindestens zwei Radsätze (4) mit kleinem Achsstand und einem aus Seitenwangen (1) und Querträger (2) zwischen jeweils zwei Achsen bestehenden Laufwerkrahmen aufweisen, die Radsätze (4) über Achslager (3) in dem Laufwerkrahmen eingespannt sind und jedes Laufwerk mit der Ladebrücke lediglich über je eine seitlich vor jeder Seitenwange (1) längsliegende Blatttragfeder (6) und Schakengehänge drehzapfenlos verbunden ist. Das Ziel der Erfindung bestand darin, Laufwerke der eingangs genannten Art zu Laufwerkgruppen zusammenzufassen und so unter dem Fahrzeugrahmen oder der Ladebrücke (10) zu führen, daß der exakte Ausdrehwinkel jeden Laufwerks und jeder Laufwerkgruppe bei Kurvenfahrt zwängungsfrei gewährleistet ist und daß ein exakter Achslastausgleich der Laufwerke jeder Laufwerkgruppe gewährleistet ist. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß die Laufwerke jeder Laufwerkgruppe durch einen in Längsmitte der Laufwerke angeordneten und gelenkig an diesen gelagerten Verbindungsträger miteinander verbunden sind, wobei der Verbindungsträger (13) mittig mit Spiel zwischen Führungskonsolen (14) der Ladebrücke (10) geführt ist. Hierbei werden die einander zugekehrten Enden jeder Blatttragfeder (6) der Laufwerke jeder Laufwerkgruppe über ihre Schaken durch einen Ausgleichhebel miteinander verbunden, der an einer Konsole der Wagenbrücke gelagert ist.
摘要:
Die Erfindung betrifft ein Laufwerk für Schienenfahrzeuge mit tiefliegender Ladebrücke, bestehend aus mindestens zwei Radsätzen (4) mit kleinem Achsstand undeinem aus Seitenwangen (1) und Querträger (2) zwischen jeweils zwei Achsen bestehenden Laufwerkrahmen, wobei die Radsätze (4) über die Achslager (3) in dem Laufwerkrahmen eingespannt sind und das Laufwerk mit dem Fahrzeugrahmen lediglich über je eine seitlich längsliegende Blatttragfeder (10) und Schakengehänge (11) drehzapfenlos verbunden ist. Das Ziel der Erfindung bestand darin, bei diesem Laufwerk die Wankeigenschaften zu verbessern, das Laufverhalten in der Geraden und im Bogen bei Anordnung von erforderlichem Querspiel des Laufwerks zu optimieren und durch Verwendung von Langschaken günstiger zu gestalten. Die Kraftüberleitung von der Ladebrücke über die Blatttragfeder (10) in das Laufwerk sollte verbessert werden. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß die Blatttragfedern (10) auf außen an den Seitenwangen (1) des Laufwerksrahmens angeordneten Federkonsolen (5) seitlich zwischen dem Lichtraumprofil (6) und dem Laderaum (8) des Fahrzeugs und oberhalb der Räder angeordnet sind.
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Die Erfindung betrifft einen Eisenbahngüterwagen mit den Laderaum abdeckenden, in Schließstellung in einer Ebene liegenden und zum Verschieben in eine Verschiebestellung anhebbaren, ausschwenkbaren und auf Laufschienen (8) absetzbaren und übereinander verschiebbaren Hauben (5), die in ihrem oberen Scheitel geteilt und dort mit Gelenken und einer Abdichtung versehen sind. Das Ziel der Erfindung bestand darin, den Eisenbahngüterwagen so zu gestalten, daß er mit Trennwänden (7) zur Sicherung des Ladegutes ausgestattet werden kann. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß beidseitig des Mittelportals im Laderaum über Laufrollen (10) in Laufschienen (8) im Ladeboden (2) verschiebbare Trennwände (7) angeordnet sind, die unten mittels lösbarer Zapfen (18) im Ladeboden (2) und oben mittels ausschwenkbarer Verriegelungsnocken (19) in der Haube (5) festlegbar sind.
摘要:
Die Erfindung betrifft einen Eisenbahngüterwagen, im wesentlichen bestehend aus einer Ladeplattform (1) und zwei Radsätzen, zwei Doppelachslaufwerken oder zwei Drehgestellen, wobei die Abfederung über an Federböcken (3) mit Schaken (4) aufgehängten Blatttragfedern (6) erfolgt. Das Ziel der Erfindung bestand darin, den Eisenbahngüterwagen so auszubilden, daß mit einfachen, wirtschaftlichen Mitteln eine Möglichkeit geschaffen wird, den Eisenbahngüterwagen unter Ladegüter insbesondere Wechselbehälter, zu fahren, die Ladeplattform anzuheben und nach dem Aufnehmen des Ladegutes die Ladeplattform wieder in Fahrstellung abzusenken, um das Be- und Entladen des Eisenbahngüterwagens unabhängig von wagenfremden Beladegeräten zu ermöglichen. Diese Ziel wird dadurch erreicht, daß bei einem Eisenbahngüterwagen der eingangs genannten Art zwischen jeder Federschake (4) und dem dazugehörigen Federbock (3) der Ladeplattform (1) oder des Drehgestellrahmens ein Hubelement (10, 12) zwischengeschaltet ist, über das die Ladebrücke (1) gegenüber den Radsätzen (2) bzw. dem Doppelachslaufwerk bzw. mit dem Drehgestellrahmen gegenüber dessen Radsätzen (2) anhebbar ist.
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Die Erfindung betrifft einen geschlossenen Eisenbahngüterwagen mit festen Stirnwänden (3) und zwei den Laderaum abdeckenden, in Schließstellung in einer Ebene liegenden und übereinander verschiebbaren Hauben (4, 5), die in ihrem oberen Scheitel geteilt, mit Gelenken und einer Abdeckung versehen und zum Verschieben aus ihrer Schließstellung in eine Verschiebestellung anhebbar und ausschwenkbar sind. Das Ziel der Erfindung bestand darin, einen geschlossenen Eisenbahngüterwagen mit den Laderaum abdeckenden Hauben zu finden, bei dem ausgehend von der Konstruktion gemäß der DE-OS 33 12 001 der Laderaum mehr als hälftig geöffnet werden kann. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß an jeder Wagenlängsseite im Untergestell (2) je eine miteinander drehschlüssig gekuppelte Betätigungswelle (9, 10), sowie je ein Laufschienenprofil (6) mit zwei in unterschiedlichen Ebenen nebeneinander liegenden Laufschienen (7, 8) fest angeordnet ist und beide Hauben (4, 5) durch Drehen der Betätigungswellen gleichzeitig mit unterschiedlichen Hub- und Schwenkwegen auf je eine der Laufschienen (7 oder 8) anhebbar, ausschwenkbar und absetzbar sind, wobei der Hub- und Schwenkweg so groß bemessen ist, daß die Hauben (4, 5) frei übereinander und im Rahmen des Laufweges der Laufrollen (16, 17) über die Stirnwände (3) verschiebbar sind.
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Die Erfindung betrifft einen Eisenbahngüterwagen mit den Laderaum abdeckenden, in Schließstellung in einer Ebene liegenden und zum Verschieben in eine Verschiebestellung anhebbaren, ausschwenkbaren und auf Laufschienen (8) absetzbaren und übereinander verschiebbaren Hauben (5), die in ihrem oberen Scheitel geteilt und dort mit Gelenken und einer Abdichtung versehen sind. Das Ziel der Erfindung bestand darin, den Eisenbahngüterwagen so zu gestalten, daß er mit Trennwänden (7) zur Sicherung des Ladegutes ausgestattet werden kann. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß beidseitig des Mittelportals im Laderaum über Laufrollen (10) in Laufschienen (8) im Ladeboden (2) verschiebbare Trennwände (7) angeordnet sind, die unten mittels lösbarer Zapfen (18) im Ladeboden (2) und oben mittels ausschwenkbarer Verriegelungsnocken (19) in der Haube (5) festlegbar sind.
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Die Erfindung betrifft ein Untergestell für Eisenbahngüterwagen ohne verwindungssteifen Wagenkasten. Aufgrund der zu erwartenden Einführung der automatischen Mittelpufferkupplung wurden in der Vergangenheit durch die UIC-Vorschriften ORE B 125 und ORE B 55 bei 2achsigen Eisenbahngüterwagen möglichst verwindungsweiche Untergestelle entwickelt, damit in Überhöhungsrampen und bei Gleisfehlern eine möglichst geringe Radentlastung auftritt. Moderne 2achsige Güterwagen haben jedoch inzwischen eine so große Länge über Puffer erreicht, daß bei Betrieb mit Schraubenkupplung unter Einwirkung von hohen Längsdruckkräften die Laufsicherheit dieser Wagen beeinflußt werden kann. Die Radentlastung des kurveninneren Rades bei Kurvenfahrt wird dabei bei zunehmender Wagenlänge unzulässig hoch, so daß die Laufsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Um bei langen 2achsigen Güterwagen die Sicherheit gegen Entgleisen zu gewährleisten, darf daher die Verwindungssteifigkeit im Hinblick auf den Betrieb mit Seitenpuffern nicht unter bestimmte Werte sinken. Die Abhängigkeiten zwischen Länge über Puffer und Torsionssteifigkeit sind durch Versuche ermittelt und im UIC-Merkblatt 530-2 niedergeschrieben worden. Da jedoch auch über moderne Rechnersysteme die Verwindungswerte eines Eisenbahngüterwagen-Untergestells bzw. eines Eisenbahngüterwagens mit verwindungsweichem Aufbau nur annähernd zu ermitteln sind, muß über Versuchsprogramme an Prototypen die exakte Verwindungssteifigkeit des Eisenbahngüterwagens nachgewiesen werden. Durch die Erfindung soll ein Bauelement gefunden werden, das bei gegebenenfalls nachträglichem Einbau das Torsionsverhalten des Untergestells und damit des Eisenbahngüterwagens genau festlegt. Dieses wird dadurch erreicht, daß zwischen den äußeren Längsträgern des Untergestells in Wagenquerrichtung Hohlträger angeordnet und mit den Längsträgern torsionsfest verbunden sind. Jeder Hohlträger ist hierbei definiert torsionssteif ausgebildet.
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Die Erfindung betrifft eine öffnungsfähige Stirnwand für geschlossene doppelstöckige Eisenbahngüterwagen, insbesondere für den Transport von Automobilen, wobei eine untere Ladeebene (1) unterhalb der Pufferebene angeordnet ist und das die Zug- und Stoßeinrichtung tragende Kopfstück (4) des Eisenbahngüterwagens zum stirnseitigen Be- und Entladen absenkbar ist. Das Ziel der Erfindung bestand darin, einen doppelstöckigen, geschlossenen Eisenbahngüterwagen zum Transport von Automobilen, insbesondere Personenkraftwagen zu schaffen, bei dem der gesamte Zugverband für das Be- und Entladen erhalten bleiben kann und lediglich eine Kopframpe vor einen Endwagen verfahren werden muß. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß auf dem Kopfstück (4) in Wagenquerrichtung eine Klappe (7) schwenkbar gelagert ist, die in ihrer vertikalen Schwenkstellung dicht gegen Stirnwandpfosten (8) des Wagenkastens und in ihrer horizontalen Schwenkstellung mit ihrem freien Ende auf den Puffern abgestützt ist, daß oberhalb der Klappe (7) an jedem Stirnwandpfosten (8) eine vertikal geteilte und dort mit Scharniergelenken (12) versehene Schwenktür (10) horizontal schwenkbar gelagert ist und daß auf der Innenseite des äußeren Teiles (10a) jeder Schwenktür (10) eine um eine horizontale Achse schwenkbare Überfahrklappe (16) in Höhe der oberen Ladeebene (2) angeordnet ist.