Abstract:
Türantrieb (1), insbesondere Drehtürantrieb, mit einer Antriebseinheit (2), die über eine Ausgangswelle (9) mit der Tür koppelbar und in einem Gehäuse (13) angeordnet ist, mit einem Motor (3), der mit der Antriebseinheit (2) in Antriebsverbindung steht und mit einem im Gehäuse (13) angeordneten Federkraftspeicher (4), der mit dem Motor (3) und der Antriebseinheit (2) gekoppelt ist, wobei eine Hydraulikpumpe (5) vorgesehen ist, die mit dem Motor (3) antriebsverbunden ist und die mit einem ein Tankvolumen darstellenden Hydraulikraum (6) und einem dem Federkraftspeicher (4) zugeordneten separaten Druckraum (7) in Hydraulikverbindung steht, und dass die Antriebseinheit (2) als Nockenantrieb mit einem Laschenwagen (18) ausgebildet ist, der im Bereich des größten Durchmessers (D) des Aufnahmeraumes (21) des Gehäuses (13) für die Antriebseinheit (2) um die Ausgangswelle (9) herum angeordnet ist.
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Klemmverbindung (1) zwischen dem Klemmschuh (2) eines Rollenwagens (4) und einem hängend in einer Klemmkammer (5) des Klemmschuhes (2) mittels Klemmschrauben eingespannten Schiebeflügel. Die Erfindung richtet sich darauf, dass in der Klemmkammer (5) eine gegen eine Planfläche (7) des Schiebeflügels mittels Stellschrauben (6) anstellbare Klemmplatte (8) angeordnet ist.
Abstract:
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Türschloss (1), insbesondere mit Panikfunktion, mit einem Türschlossgehäuse (2) mit einer Falle (3,3‘), die an einer Stirnseite (4) des Türschlossgehäuses (2) angeordnet und zwischen einer ausgefahrenen und ins Türschlossgehäuse (2) eingezogenen Position bewegbar gelagert ist und mit einer Antriebseinrichtung (5), mittels der bei Betätigung die Falle (3, 3‘) ins Türschlossgehäuse (2) zurückziehbar ist, wobei die Falle (3, 3‘) in die aus dem Türschlossgehäuse (2) ausgefahrene Position vorzugsweise durch eine Feder (F) vorgespannt ist und dass die Antriebseinrichtung (5) einen Elektromotor (9) aufweist, der über eine flexible Verbindungseinrichtung (6) mit der Falle (3, 3‘) verbunden ist.
Abstract:
Um einen oberen Drehzapfen und einen unteren Drehzapfen schwenkbaren Glastürflügel mit den oberen und unteren Abschluss einer Glasscheibe bildenden Flügelprofilen und einem verdeckt im oberen Flügelprofil angeordneten Türschließer, welcher einen einerends an einer Schwenkachse des Türschließers angeschlossenen und andererends an einer oberen Unterkonstruktion drehbar abgestützten Betätigungsarm aufweist, wobei die Drehzapfen ein endseitig der Breite des Glastürflügels angeordnetes Schwenklager zwischen dem Glastürflügel und der oberen Unterkonstruktion und einer unteren Unterkonstruktion bilden, dadurch gekennzeichnet, dass der Glastürflügel (1) als Pendeltür (2) ausgebildet ist, dass die die Schwenklager (8, 9) bildenden Drehzapfen (6, 7) jeweils in einer im oberen Flügelprofil (3) und im unteren Flügelprofil (4) eingebetteten Zapfenaufnahme (16, 17) angeordnet sind und die obere Unterkonstruktion (12) aus einer mit einer Decke (13) verschraubten plattenartigen Türlagerleiste (18) besteht, in die der obere Drehzapfen (6) eingreift, und dass die Türlagerleiste (18) eine stirnseitig begrenzte Ausnehmung (19) aufweist, in die lösbar eine Gleitschiene (20) eingebettet ist, in welcher ein drehbar am Betätigungsarm (14) angeschlossenes Gleitstück (21) zwangsgeführt ist.
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Karusselltür mit einer äußeren, feststehenden und zwei Durchgänge aufweisenden Trommelwand sowie mit einer innerhalb der umgebenden Trommelwand angeordneten Dreheinrichtung mit mindestens zwei rotierenden Türflügeln. Um eine verbesserte Karusselltür zu schaffen, welche einen effektiveren und weniger materialbeanspruchenden Einklemmschutz bietet, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass jeder Türflügel (5) einen um eine vertikale Achse (7) verschwenkbaren Abschnitt (6) aufweist.
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine zugfeste Verbindung (1) zwischen zwei stirnseitig aneinander grenzenden, eine wenigstens teilweise gekrümmte Mantelfläche aufweisenden Bauteilen (2, 3) mittels eines die Bauteile (2, 3) reibschlüssig verbindenden Federringes (4, 9). Die Erfindung richtet sich darauf, dass an einem der Bauteile (2, 3) stirnseitig ein Ansatz (10) mit einer umlaufenden, den Federring (4, 9) aufnehmenden Nut (11) angeordnet ist und das zweite Bauteil (2, 3) rohrförmig den Federring (4, 9) überfasst, wobei am Federring (4, 9) mit der rohrförmigen Wandung (14) des zweiten Bauteiles (2, 3) reibschlüssig verbindbare Vorsprünge (15) angeordnet sind.
Abstract:
Die Erfindung bezieht sich auf eine Paniktürenöffnungsvorrichtung mit einer Griffstange (1), welche schwenkbar an einer Tür gelagert ist, wobei die Lagerung an einem oberen Bereich eines Schildes eines Türschlosses erfolgt und dass ein Universalträger (2) vorgesehen ist, an welchem ein Lagerbock (3) zur Lagerung eines Anlenkbereiches (4) der Griffstange (1) ausgebildet ist und welcher passend zu unterschiedlichen Dimensionierungen verschiedener zu verwendender Türschlösser ausgebildet ist und mit zumindest einer Abdeckung (7, 8) kombinierbar ist.
Abstract:
Die Erfindung betrifft einen Beschlag für eine Ganzglastür (2) mit einem oberen Beschlag (3), der im Wesentlichen einen Beschlagkörper (4) mit einer Glasaufnahme (21) und/oder einer Klemmeinrichtung für einen Glasflügel aufweist, sowie mit einem in einer Sackbohrung (53) verschiebbaren Lagerzapfen (7) zum Eingriff in ein Gegenlager an einem Oberlicht oder in einer Zarge ausgestattet ist. Um einen Beschlag zu schaffen, der nach dem Einbau der Glastür einbruchsicher ist, ist der Lagerzapfen (7) des Beschlages (3) so gesichert, dass der Glasflügel bei geschlossener Ganzglastür eine Aushebesicherung aufweist.
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Clipverbindung für ein an einem Funktionsprofil (1) oder einem Beschlag befestigbares Abdeckelement (2), wobei zwischen dem Funktionsprofil (1) oder dem Beschlag und dem Abdeckelement (2) komplementäre Rücksprünge und Vorsprünge (4) vorgesehen sind. Die Erfindung richtet sich darauf, dass die am Funktionsprofil (1) angeordneten Rücksprünge oder Vorsprünge (4) wenigstens teilweise an einem in das Funktionsprofil (1) integrierten Clipeinsatz (5) angeordnet sind.
Abstract:
Die Erfindung betrifft einen Bodentürschließer mit einem Gehäuse zur Aufnahme eines Schliessmechanismusses, wobei das Gehäuse von einem Gehäusedeckel (1a) abgedeckt ist und wobei der Gehäusedeckel (1a) auf seiner zum Gehäuse gerichteten Innenseite mit einer Aufnahmenut (5) für eine Dichtung versehen ist. Um einen Bodentürschliesser zu schaffen, bei dem der Gehäusedeckel (1a) mit weniger Schrauben als bisher befestigt werden kann und bei dem trotzdem die Dichtigkeit zwischen dem Gehäuse und dem Gehäusedeckel (1a) gewährleistet ist, ist erfindungsgemäss vorgesehen, dass die Tiefe (t1 bis t4) der Aufnahmenut (5) über ihre Länge gesehen variiert.