Abstract:
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Befestigung von Knöpfen an einem textilen Material ohne Nähvorgang bei dem der zu befestigende Knopf einen Kopfteil aufweist und einen Schaft wobei zunächst eine Spitze eines für die Knopfbefestigung verwendeten Befestigungselements das textile Material durchstößt und bei dem anschließenden Befestigungsvorgang die Verbindung zwischen dem Knopf und dem textilen Material mindestens teilweise durch Verformung eines Befestigungselements hergestellt wird. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass mindestens eine Spitze (14), die das textile Material (11 ) durchstößt, am Schaft (13) des Knopfs (10) ausgebildet ist und diese Spitze und der Schaft nach dem Durchstoßen unter Anwendung von Druck und Wärme verformt werden. Die Erfindung liefert somit ein Verfahren zur Befestigung von Knöpfen an einem textilen Material ohne Nähvorgang, welches mit vergleichsweise einfachen Mitteln eine rasche und dabei gleichzeitig sichere dauerhafte Anbringung der Knöpfe ermöglicht.
Abstract:
Die vorliegende Erfindung betrifft Leuchtmittel (10) auf Basis organischer Leuchtdioden (OLED) umfassend eine Schichtanordnung (15) mit wenigstens einer organisches Licht emittierenden Schicht (OLED-Schicht) sowie mindestens einer Anodenschicht und einer Kathodenschicht auf einem Träger sowie Kontaktmitteln (22) für eine elektrische Kontaktierung der Elektrodenschichten. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die OLED-Schicht sowie mindestens eine Elektrodenschicht auf die Innenseite einer als Träger dienenden formstabilen Rotationsfläche aufgebracht sind. Erfindungsgemäß kann als Träger die Innenfläche eines weitgehend oder vollständig geschlossenen Hohlkörpers (11) aus Glas, Kunststoff oder einem anderen lichtdurchlässigen Material dienen. Die Erfindung schafft ein neuartiges Leuchtmittel (10) auf Basis organischer Leuchtdioden, welches so geformt ist, dass es mit einer herkömmlichen Glühlampe oder einer Leuchtstofflampe kompatibel und somit gegen diese austauschbar ist.
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung umfassend wenigstens ein Leuchtmittel (12) oder eine Anzahl von Leuchtmitteln, und wenigstens eine mindestens teilweise transparente Lichtaustrittsplatte (15), über deren Fläche ein Lichtaustritt erfolgt, wobei als Leuchtmittel wenigstens eine organische Leuchtdiode (OLED) dient, vorzugsweise in Form wenigstens einer flächigen OLED-Schicht, wobei weiterhin für die Stromversorgung des(r) Leuchtmittel(s) wenigstens eine in die Beleuchtungsvorrichtung integrierte Stromquelle vorgesehen ist. Erfindungsgemäß umfasst die Stromquelle wenigstens ein in die Beleuchtungsvorrichtung integriertes Solarelement (18), welches die aufgenommene Lichtenergie in elektrische Energie umwandelt und Lichtaustrittsplatte (15), Leuchtmittel (12) und Solarelement(e) (18) bilden in Form einer flachen Plattenanordnung die Beleuchtungsvorrichtung. Zweck der Erfindung ist es, eine Leuchte möglichst flacher Bauart mit geringer Einbautiefe zur Verfügung zu stellen, die neben der Beleuchtungsfunktion auch eine Verwendung der Lichtaustrittsfläche als Bildschirm ermöglicht und die ohne eine externe Stromzuführung auskommt. Weiterhin wird erfindungsgemäß bevorzugt angestrebt, dass eine solche Beleuchtungsvorrichtung eine weitgehend rahmenlose Lichtaustrittsfläche aufweist, deren Fläche für die Lichtabgabe weitgehend vollständig zur Verfügung steht.
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Armband (10), welches mindestens einen Funk-Chip umfasst, wobei dieser Funk-Chip (22) durch manuelles Verändern seiner relativen Position innerhalb des Armbands (10) reversibel deaktivierbar ist, derart, dass die auf dem Funk-Chip (22) gespeicherten Daten nach Deaktivierung nicht mehr auslesbar sind. Dabei ist der Funk-Chip (22) in einer Aufnahme (16) in dem Armband (10) untergebracht und kann in zwei zueinander unterschiedlichen relativen Positionen in dieser Aufnahme (16) angeordnet werden, nämlich einer ersten aktivierten Position, in der die Daten auf dem Funk-Chip auslesbar sind und in einer zweiten deaktivierten Position, in der die Daten auf dem Funk-Chip nicht auslesbar sind. Auf diese Weise hat es der Benutzer in der Hand, den Funk-Chip zu deaktivieren, so dass die auf diesem gespeicherten Daten geschützt sind.
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Drehdurchführung mit einem stationären Gehäuse, in dem ein Ende einer Hohlwelle (4) von einem außenseitig anliegenden Lager (20) drehbar gefasst angeordnet ist, wobei das Gehäuse ein Lagerteilgehäuse (21) umfasst, welches das Lager und das Hohlwellenende aufnimmt und wobei das Gehäuse ein stationäres Anschlussteilgehäuse (14, 15) umfasst und zwischen Lagerteilgehäuse und Anschlussteilgehäuse ein Gehäusespalt (18) ausgebildet ist, wobei zwischen der Stirnseite der Hohlwelle und dem stationären Anschlussteilgehäuse eine Dichtungseinrichtung angeordnet ist, umfassend mindestens einen Gleitring (1) und mindestens einen Gegenring (3). Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Drehdurchführung der zuvor beschriebenen Art weiter zu verbessern im Hinblick auf die Beständigkeit der Dichtungsringe (1, 3) und somit Verlängerung der Lebensdauer einer solchen Gleitringdichtung. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Gleitring (1) wenigstens über einen Teil seiner axialen Länge innenseitig auf einer axialen Verlängerung (22) der Hohlwelle gehalten ist und/oder der Gegenring (3) wenigstens über einen Teil seiner axialen Länge innenseitig auf einem achsparallelen Schenkel eines Ringelements (5) aufliegt.
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Wiedergabe großformatiger Werbeinformationen umfassend einen zwischen mindestens zwei drehbar gelagerten Rollen gespannten abrollbar geführten Informationsträger, eine tragende Konstruktion mit einem im Umriss etwa rechteckigen umlaufenden äußeren Rahmen mit in Querrichtung und in Längsrichtung verlaufenden miteinander verbundenen Profilen, wobei an der tragenden Konstruktion die Rollen um eine Achse drehbar gelagert sind, sowie umfassend Antriebsmittel für den Transport des Informationsträgers über die Rollen. Um eine Konstruktion zu schaffen, die hohen statischen Anforderungen gerecht wird und insbesondere den zu erwartenden erheblichen Windlasten, die auf der Fläche des Informationsträgers lasten, standhält, liegt erfindungsgemäß innerhalb des Umrisses des äußeren umlaufenden Rahmens ein umlaufender rechteckiger innerer Rahmen mit Längs- und Querstreben, mindestens zwei Rollen für den Transport des Informationsträgers sind an dem inneren Rahmen gelagert und die Rollen liegen innerhalb des Umrisses des äußeren Rahmens.
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Haarwuchsmittel enthaltend einen Extrakt aus Weintrauben, Salz sowie einen Extrakt aus Knoblauchzehen in saurer wässriger Lösung. Die Erfindung stellt ein verträgliches Haarwuchsmittel mit breitem Anwendungsspektrum zur Verfügung.
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Fahrzeugaufbau mit wenigstens einer aussenseitig flächigen Seiten- und/oder Rückwand, wobei wenigstens diese Seiten- und/oder Rückwand (10, 11, 12) wenigstens ein tafelförmiges aussenseitig mindestens teilweise glattflächiges Plattenelement (14) umfasst, welches an dieser Wand (10, 11, 12) lösbar befestigbar ist.
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Verfahren zur analytischen Untersuchung einer Bierprobe (18) zwecks Feststellung, ob es sich um Bier einer bestimmten vorgegebenen Biermarke handelt, bei dem man zunächst durch spektroskopische Messungen einer Probenreihe verschiedener Proben der vorgegebenen Biermarke mit jeweils mehreren Messwerten für jede Probe eine als Referenz dienende Datenmatrix erzeugt, die als Modell dient und danach entsprechende Messwerte, z. B. Transmissionsmessungen in einem Spektrometer (11) von der zu untersuchenden Fremdprobe (18) spektroskopisch erstellt werden und dann durch Vergleich geprüft wird, ob die Messwerte der Fremdprobe innerhalb des zuvor gewonnenen Modells liegen.
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Schwungrads, bei dem man ein Dämpfungsblechteil herstellt, indem man wenigstens ein erstes für das Schwungrad vorgesehenes metallisches Blechelement (13) mit wenigstens einer weiteren Materiallage (14) dauerhaft zu einem Sandwichbauteil verbindet, wobei man erfindungsgemäß das erste Blechelement (13) mit wenigstens einer zweiten parallelen Blechlage (14) aufeinanderliegend durch einen Fügevorgang zu einer scheibenförmigen baulichen Einheit (10) verbindet. Erfindungsgemäß verbindet man wenigstens zwei Blechlagen (13, 14) aus unterschiedlichen Werkstoffen und/oder wenigstens zwei Blechlagen (13, 14) mit unterschiedlichen Materialstärken miteinander. Dies ermöglicht eine große Varianz für die Fertigung von Schwungrädern. So ist es beispielsweise möglich, nach diesem Konzept ein Schwungrad mit einer Vielzahl aufeinander liegenden Blechen angepasst an den jeweiligen Belastungsfall in einer definierten Flexibilität herzustellen.