Abstract:
Um zu erreichen, dass zur Gefechtsfeldbeleuchtung verwendbare Leuchtmunition (1) kostengünstig herstellbar ist und geringe Lagerkapazitäten erfordert, schlägt die Erfindung vor, dass die jeweilige Leuchtmunition (1) sowohl erste Leuchtmittel (8) zur Aufhellung des Gefechtsfeldes im sichtbaren Wellenlängenbereich als auch zweite Leuchtmittel (9) zur Aufhellung des Gefechtsfeldes im infraroten Wellenlängenbereich umfasst, wobei in dem Innenraum der Leuchtmunition (1) eine vorzugsweise von der Außenseite betätigbare Umschalteinrichtung (10) zur wahlweisen Aktivierung einer der beiden Leuchtmittel (8, 9) vorgesehen ist. Dabei können die beiden Leuchtmittel (8, 9) jeweils aus einer Vielzahl von Leuchtelementen bestehen.
Abstract:
Vorgeschlagen wird, ein insbesondere Spreng- Übungs-Geschoss mit einteiliger Hülle, welches die Signatur Knall, Blitz, Rauch etc. eines originären Sprenggeschosses hat, in eine mehrteilige Cargo- Geschosshülle (5, 15, 25) zu überführen, sodass das neu konfigurierte Geschoss (1, 11, 21) ebenfalls die Sprenggeschosssignatur beim Einsatz erbringt.
Abstract:
Vorgeschlagen wird, ein insbesondere Spreng- Übungs-Geschoss mit einteiliger Hülle, welches die Signatur Knall, Blitz, Rauch etc. eines originären Sprenggeschosses hat, in eine mehrteilige Cargo- Geschosshülle (5, 15, 25) zu überführen, sodass das neu konfigurierte Geschoss (1, 11, 21) ebenfalls die Sprenggeschosssignatur beim Einsatz erbringt.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Artilleriegeschoss (1) mit einer Geschosshülle (2), in der eine erste Wirkeinheit (3) angeordnet ist, und einem topfförmig ausgebildeten Bodenstück (4), welches heckseitig durch ein lösbares Deckelteil (6) verschlossen ist. Um zu erreichen, dass trotz des topfförmig ausgebildeten Bodenstückes (4) mit Deckelteil (6) das Artilleriegeschoss (1) eine möglichst große endballistische Wirkleistung im Zielgebiet aufweist, schlägt die Erfindung vor, sofern eine gesteigerte Reichweite des Artilleriegeschosses (1) mittels eines Treibladungssatzes zur Bodensogreduzierung nicht erforderlich ist, in dem Bodenstück (4) statt eines Treibladungssatzes eine austauschbare, zweite Wirkeinheit (7) anzuordnen, die erst nach oder bei Aktivierung der ersten Wirkeinheit (3) ihre bestimmungsgemäße Wirkung entfaltet.
Abstract:
Das vorgeschlagene Geschoss (100) basiert primär auf einer in einer Trägerhülle (1) integrierten Sekundäreinheit (2) zur Erzeugung eines Blitz-, Knall-, Rauch bzw. Nebeleffektes oder Kombinationen davon, die mittels Kopfzünder (2) über ein Ausstoßsystem bzw. Anzündsystem wahlweise bzw. voreinstellbar im Zielgebiet ausgestoßen wird und nachfolgend mittels Verzögerungssystem (6) ausgelöst oder ohne Verzögerung zwecks gewollter Beeinflussung des Effektes noch in der Trägerhülle (1) befindlich zur Auslösung gebracht wird.
Abstract:
Vorgeschlagen wird die Verwendung einer einheitlichen Geschosshülle (1), die für Geschosse (40-45) mit unterschiedlichen Reichweiten genutzt wird. Ein reichweitenkürzeres Geschoss (40, 42, 44) kann dabei nutzlastoptimiert werden, während ein Geschoss (41, 43, 45) mit der größeren Reichweite bei Nutzlastreduktion einer Reichweitenoptimierung unterzogen wird. Die Nutzlast eines Geschosses (41, 43, 45) größerer Reichweite ist gegenüber einem Geschoss (40, 42, 44) mit kürzerer Reichweite in der Regel geringer. Die Artilleriegeschosse (40-45) weisen eine gleichgroße Geschosshülle (1) für die Geschosse unterschiedlicher Reichweite auf. D.h., zur Schaffung eines Artilleriegeschosses (40, 42, 44), z.B. 155 mm, wird eine einheitliche nutzlastoptimierte 30 km Geschosshülle (1) verwendet, aus der 40 km Geschosse (41, 43, 45) mit Nutzlastreduktion generiert (hergestellt, zusammengebaut) werden können. Die Reichweite wird durch sich voneinander unterscheidende Geschossböden (11, 21) gewählt und festgelegt. Das Artilleriegeschoss besteht aus mehreren Baukastenteilen, die zusammengesetzt werden, um das Artilleriegeschoss zu schaffen.
Abstract:
Um einen Gefechtskopf (1) mit einer eine Sprengladung enthaltenden Gefechtskopfhülle (2) zu offenbaren, dessen Sprengladung auf einfache Weise hergestellt und einer sicheren und aussagefähigen Qualitätskontrolle unterzogen werden kann, ohnedass hierdurch die Sprengwirkung der Sprengladung negativ beeinflusst wird, schlägt die Erfindung vor, statt eine einheitlichen Sprengladung, die durch Einpressen oder Eingießen einer Sprengstoffmischung in die Gefechtskopfhülle (2) hergestellt wird, zu verwenden, mehrere kleinere, vorgefertigte Sprengladungskörper (13) enthaltende Sprengladungsmodule (6-11) in der Gefechtskopfhülle (2) anzuordnen.