Abstract:
Bei einer Vorrichtung zum Stanzen von flächigen Verpackungselementen od. dgl. -- wie Bogen (30) aus Papier, Karton oder Wellpappe -- mit von einer Stanzform (10) abragenden Stanzmesser (14) als Form- oder Trennelement ist der auf einer Trägerstanzplatte (20) angeordnete Bogen (30) den Messerspitzen bzw. Schneiden (16) der Stanzmesser (14) zugeordnet, wobei zwischen der Oberfläche (22) der Trägerstanzplatte (20) und dem Stanzbogen (30) eine Schicht (26) aus magnetischem Werkstoff angeordnet ist, die bevorzugt aus einem elastischen magnetischen Werkstoff besteht. Zwischen dem Stanzbogen (30) und der Schicht oder Matte (26) aus magnetischem Werkstoff ist eine diese übergreifende metallische Gegenstanzplatte (24 a ) aus hartem Metall angeordnet. Die Gegenstanzplatte (24 a ) soll nahe wenigstens zweier Kanten-bereiche jeweils einem Durchbruch in der Schicht oder Matte (26) zugeordnet sein, wobei sich unter dieser Öffnung eine Einformung der Trägerstanzplatte (20) befindet, die sich von deren Oberflächen (22) weg zu einem runden Endabschnitt hin verjüngt.
Abstract:
Bei einer Vorrichtung zum Stanzen von Zuschnitten aus einem Flächenstück (10) -- insbesondere von Verpackungszuschnitten aus Karton- oder Wellpappe -- mit in einer Trägerplatte (22) angebrachtem, von dieser als Messer- oder Schneidlinie abkragendem Stanzmesser (30) sowie dieses flankierenden Profilleisten (50) aus einem begrenzt flexiblen Werkstoff, ist an der Trägerplatte (22) parallel zu dem Stanzmesser (30) an jeder seiner Längsseiten ein schienenartiges Rinnenprofil (40) aus starrem Werkstoff angeordnet und in dieses die Profilleiste (50) mit einem Bereich (46) ihres Querschnittes formschlüssig eingesetzt. Zudem soll der Querschnitt der Profilleiste (50) zumindest an einer Seitenfläche (47) einen nach aussen gerichteten Fusswulst (48) aufweisen.
Abstract:
Bei einer Anlage für die Behandlung von metallhaltigen Verbundstoffen als Behandlungsgut mit einem einer Prallmühle (30, 50) vorgeschalteten Metallabscheider (22, 22 a , 28) -- sowie gegebenenfalls einem der Prallmühle (30, 509 folgenden Wirbelstromscheider (54) als Einrichtung zur Abscheidung von Behandlungsgut durch Verwirbelung -- ist zum Rückgewinnen von Eisen- und NE-Metallen aus der Schlacke einer Müllverbrennungsanlage eine Siebstation (20) sowohl mit ihrem Austrag (21) für Feinkorn als auch mit dem Austrage (26) für das Überkorn jeweils an einen Metallabscheider (22, 28) angeschlossen, und dessen Austrag (24, 29) für nicht magnetisches Haufwerk ist eine Prallmühle (50, 30) nachgeordnet. Zudem ist eine Trennschnitt bei der als Grobsieb (20) ausgebildeten Eingangssiebstation für ein Überkorn von etwa 45 mm bis etwa 100 mm vorgesehen. Der Eingangssiebstation (20) ist ein Vorsieb (12) für eine Körnung von mehr als etwa 100 mm vorgeordnet, und an den Austrag (29) für nicht magnetisches Haufwerk des Metallabscheiders (28) ist für das Überkorn eine vertikale Prallmühle (30) angeschlossen, in deren Austrage (31) sich ein Metallabscheider (22 a ) befindet.
Abstract:
Bei einem Kühlkörper für Halbleiterbauelemente od. dgl. Geräte insbesondere einer Hochleistungskühleinheit aus stranggepresstem Aluminium oder anderem Leichtmetall, mit in Abstand zueinander an eine Grundplatte (62) angeschlossenen und davon aufragenden Kühlrippen (70) die jeweils als Hohlprofil mit zwei zueinander parallelen Rippenwänden (74) und diese verbindenden Querstegen (72, 73) ausgebildet sind sowie in Einsatznuten (68) od. dgl. Ausnehmungen der Grundplatte (62) festliegen, weist jede Rippenwand ein freies Steckende (80) auf, das in eine Einsatznut (68) der Grundplatte (62) einbringbar ist; die die Einsatznut (68) begrenzenden Leistenanformungen (64, 66) ragen von der Oberfläche (63) der Grundplatte (62) auf und sind, von unterschiedlicher Höhe (i3). Die beiden Steckenden (80) jeder Kühlrippe sind durch einen angeformten Quersteg (86) verbunden, dessen Abstand (Vl) zur Fußkante des Steckendes (80) kürzer ist als der Abstand (i3) der Kopffläche einer ihm zugeordneten Leistenanformung (66) der Grundplatte (62) vom Tiefsten (63a) der Einsatznut (68).
Abstract:
Bei einer endoskopartigen Vorrichtung zum Einbringen in einen Kanal eines menschlichen oder tierischen Körpers mit an ein optisches System angeschlossener Röhre (11, 11 a , 12, 12 a ) engen Durchmessers (d), die andernends eine Rohrmündung (14) aufweist, ist in dieser Röhre (11, 12, 12a) ein Heizungssystem integriert, mit welchem dem Mündungsbereich (18, 18 a , 18 b ) der Röhre Wärme zugeführt wird; die Temperatur dieses Heizungssystems ist steuerbar. In die Röhre (11) ist ein Führungsraum (34, 42) für ein wärmendes Strömungsmittel integriert, der bevorzugt an die Innenfläche der Rohrwandung (30) der Röhre (11) angefügt und von geringem Querschnitt ist. Dieser Führungsraum (34) kann zur Längsachse (A) der Röhre (11) hin durch einen Teilrohrabschnitt (32) bzw. ein Rinnemprofil begrenzt oder ein von einem Innenrohr (38) begrenzter Ringraum (42) sein, der den Innenraum (40) des Innenrohres umgibt.
Abstract:
Bei einem Verfahren zum pneumatischen Behandeln pulverförmiger Stoffe in einem Behälterraum (22) werden diesem durch zumindest zwei Zuführrohre (40, 40 a ) zwei Stoffströme - gegebenenfalls gegenläufig und/oder etwa tangential - zugeführt und in dem Behälterraum (22) verwirbelt. Die Stoffströme sollen in etwa gleicher Behälterhöhe zugeführt werden sowie deren Bahnen ineinander greifen. Auch ist vorgesehen, die Stoffströme in einem Neigungswinkel (w) zu einer Radialebene (E) des Behälterraumes (22) abwärts geneigt einzuleiten.
Abstract:
Bei einem Verfahren zur Bodenverbesserung und -verfestigung -- insbesondere zur Erhöhung der Tragfestigkeit des Bodens im Strassenbau - wird ein hydraulisches Bindemittel auf den zu verbessernden bzw. verfestigenden Bodenabschnitt aufgebracht und mit den oberen Bodenschichten des Bodenabschnittes vermengt, wonach eine maschinelle Verdichtung des Bodenabschnittes erfolgt. Vor dem Aufbringen des hydraulischen Bindemittels werden Polyelektrolyte -- vorzugsweise Polymere oder Copolymere auf Basis von Acrylamid -- auf den zu verbessernden bzw. verfestigenden Bodenabschnitt aufgebracht und mit den oberen Bodenschichten vermengt. Zudem werden vor der Zugabe des hydraulischen Bindemittels den abgetragenen Bodenschichten im Mischer Polyelektrolyte, vorzugsweise Polymere oder Copolymere auf Basis von Acrylamid, beigemengt. Das Polyelektrolyt wird mit einem Mengenanteil von 0.001 bis 1 Gew.-% -- bezogen auf das Trockengewicht des Bodens -- beigemengt.
Abstract:
Ein Profil (20) aus einem Leichtmetallwerkstoff mit zumindest einem zum Transport von wärmeführenden Medien an Gebäuden am Profil (20) verlaufenden Rohrelement (32) weist eine Dachplatte (24) und einseitig von dieser abragende, zwischen sich einen Zwischenraum (30) begrenzende Fußprofile (26) auf, wobei innerhalb des Zwischenraums (30) zumindest ein Rohrelement (32) innenseitig an die Dachplatte (24) angeformt ist. Bevorzugt wird das Rohrelement (32) zwischen zwei benachbarten Fußprofilen (26) angeordnet. Das Profil (20) wird mit den Rohrelementen (32) sowie den Fußprofilen (26) aus Leichtmetall stranggepresst. Dabei soll ein Fußprofil (26) einen etwa T-förmigen Querschnitt aufweisen, mit einem an die Dachplatte (24) angeformten Steg (27), an dessen andere Kante eine Basisplatte (28, 28a) angeformt ist.
Abstract:
An einer Stoßstange (10) mit an dieser anzubringenden Halterungen (42) zum Befestigen an Längsträgern eines Fahrzeuges bilden in Abstand zueinander als Druckgurt bzw. Zuggurt angeordnete Profilwände und ein Paar diese verbindender Flankenwände ein Hohlprofil (12), und die als Energieabsorptionselement in den Längsträger eingeschobene sowie lösbar festgelegte Halterung (42) ist als wenigstens eine Seitenwand (58) und zwei an diese anschließende Querwände (SO) aufweisendes Hohlprofil mit einem dem Längsträger zugeordneten Hohlprofilträgerabschnitt gestaltet; letzterer ist als Steckabschnitt dem inneren Querschnitt des Längsträgers angepasst sowie der andere Endbereich der Halterung (42) mit von deren Stirnkante abragenden Kragorganen (70) versehen, die etwa, parallel zu den Querwänden (SO) gerichtet sind. In das zum Längsträger gerichtete freie Ende der Halterung (42) ist ein deren Querschnitt i.w. angepasstes Einschubprofil (94) eingeschoben, das mit der Halterung (42) durch deren Längsachse (B) querende Schraubelemente (86) verbunden ist. Der Innenraum der Halterung (42) wird durch zumindest eine Vertikalwand (90) in wenigstens zwei Kammern (92, 92a) unterteilt. Die Konturen von zwei zueinander parallelen Flankenwänden (95, 95a) des Einschubprofils (94) entsprechen der Querschnittskontur der Halterung (42); die in Einbaulage der Halterung (42) zugekehrte Flankenwand (95a) des Einschubprofils (94) ist zur Aufnahme der Vertikalwand (90) der Halterung (42) durch zumindest einen vertikalen Sägeschlitz (11) zweigeteilt.
Abstract:
Bei einer Verbindungseinrichtung zum Anschluss eines einen Innenraum (22) aufweisenden ersten Werkstückes - insbesondere eines strangartigen Hohlprofils (10) - an ein anderes derartiges Werkstück mittels einer Schraube od.dgl. Organs, deren/dessen Schaft eine Öffnung (20) des Werkstückes durchsetzt und im Innenraum in ein Gegenelement (60) einsetzbar ist, durchsetzt der Schaft der Spannschraube eine Hülse (36) der Verbindungseinrichtung (34), die in einer Längsnut (20) des einen Werkstücks (10) so festgelegt ist, dass ein Gewindebereich der Spannschraube über die Stirnfläche (14) des Werkstücks ragt und in Abstand zu dieser mit einem Schraubkopf (60) versehen ist; dieser ist in eine hinterschnittene Längsnut (20) des anderen Werkstücks (10) einschiebbar ausgebildet. Die Hülse (36) wird in der Längsnut (20) des Werkstücks (10) lösbar festgelegt und mit diesem durch ein quer zu dessen Längsachse (A) verlaufendes Nut/Feder-System verbunden.