Abstract:
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine entsprechende Einrichtung zur Überwachung der Hirnaktivität eines Menschen und/oder Bildung wenigstens eines Signals zur Einwirkung auf eine technische Einrichtung im Fall eines psychischen Ausnahmezustandes, wie beispeislweise eins erheblichen Angstzustandes, extremer Aufmerksamkeit oder Panik wenigstens eines Menschen, wobei, insbesondere unter Anwendung einer nichtinvasiven elektrophysiologischen Methode, Hirnaktivitäten erfasst werden, erfasste Signale aufbereitet, analysiert und klassifiziert hinsichtlich charakteristischer Hirnaktivitätsmuster zur Erkennung von psychischen Ausnahmezuständen, wie ungewöhnlichem Stress, von Angst oder Panik, des jeweilig signalliefernden Menschen und die Ergebnisse dieser Signalanalyse mittels Messwertfernübertragung zu einer Empfangseinrichtung übertragen werden. Alternativ sind die erfassten Hirnaktivitäten zunächst auch zu einer Empfangseinrichtung übertragbar, wobei die übertragenen Hirnaktivitätssignale dann anschließend aufbereitet, analysiert und klassifiziert werden. Von der Empfangseinrichtung werden die Ergebnisse über eine Schnittstelleneinrichtung zu einem Gerät oder einer Anlage weitergeleitet, um gegebenenfalls eine Zustandsänderung einer solchen Einrichtung zu veranlassen.
Abstract:
The invention concerns method and a tool for designing an optimal hardware structure of a process control system and configuring a given control function onto the optimal hardware structure of the process control system. The method and the tool of the invention comprises three main parts that can be used in conjunction or be used separately together with other solutions for the remaining part or parts of the system.
Abstract:
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung von Geräten (2a, 2b, 2c, 2d), wie Messgeräte oder Aktoren, die einem technischen Prozess (1) zugeordnet sind, und einen unidirektionalen oder bidirektionalen Datenaustausch mit einer zentralen Stelle (4), wie Leitstelle oder Anzeigeeinrichtung erfordern. Dabei ist ein Sendeempfangsgerät (3) angeordnet, das für einen Datenaustausch mit der zentralen Stelle (4) eingerichtet ist. Das Sendeempfangsgerät (3) ist ausserdem dafür eingerichtet, Daten aus den übrigen Geräten (2a, 2b, 2c, 2d) abzurufen oder dorthin weiterzugeben, wobei die übrigen Geräte (2a, 2b, 2c, 2d) keine Sende- oder Empfangseinrichtung für eine direkte Kommunikation mit der zentralen Stelle (4) aufweisen.