Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Inspektion von Behältern auf Verunreinigungen, die eine Strahlungsquelle aufweist. Die Strahlungsquelle ist ausgebildet, Strahlung zu emittieren, die einen zu untersuchenden Behälter durchstrahlt. Die Vorrichtung weist ferner eine Detektionseinrichtung auf, welche ausgebildet ist die Strahlung zu detektieren, welche von der Strahlungsquelle emittiert wurde und den Behälter durchstrahlt hat. Die Vorrichtung weist auch eine Auswerteeinrichtung auf, die ausgebildet ist die von der Detektionseinrichtung detektierte Strahlung auszuwerten. Im optischen Weg zwischen der Strahlungsquelle und der Detektionseinrichtung ist ein Identifikationselement angeordnet, welches ein optisches Wasserzeichen aufweist.
Abstract:
Die Röntgenanlage zur Erzeugung von kurzen Röntgenstrahlenimpulsen enthält eine Röntgenröhre (10), die eine Glühkathode (12) und eine Anode (16) aufweist, und einen Röntgengenerator, der eine erste Schaltung (22, 20, 18) zur Erzeugung eines Hochspannungsimpulses aufweist, der zur Erzeugung des Röntgenstrahlenimpulses an die Anode (16) angelegt wird. Der Röntgengenerator enthält eine zweite Schaltung (26), über die ständig eine niedrige Spannung an die Anode (16) angelegt wird, die nicht zur Erzeugung von Röntgenstrahlung (30) ausreicht und die Röntgenröhre (10) vorheizt. Die erste Schaltung kann ein Hochspannungsnetzteil (22) aufweisen, das einen Hochspannungskondensator (20) lädt, der über einen Hochspannungsschalter (18) an die Anode (16) anlegbar ist. Die zweite Schaltung kann ein Marx-Generator sein. Es kann nur ein Netzteil vorhanden sein, das sowohl die ständig vorhandene niedrige Spannung erzeugt, als auch den Marx-Generator zur Erzeugung der Hochspannung treibt. Die Röntgenanlage kann Teil einer Vorrichtung zur Inspektion von Gegenständen sein, die eine bildgebende Einrichtung (44, 46) zur Erzeugung einer Abbildung des Gegenstandes mittels des Röntgenstrahls (30) aufweist.
Abstract:
Die Kühlvorrichtung für Röntgenröhren in Röntgengeneratoren umfasst ein Gehäuse mit einer zentralen Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme einer Röntgenröhre mit einer Einlassöffnung zur Zuführung eines gasförmigen Kühlmediums, mit einer Auslassöffnung zur Abführung des gasförmigen Kühlmediums und mit einem Gasführungskanal, der sich zwischen der Einlassöffnung und der Auslassöffnung erstreckt. Der Gasführungskanal ist so ausgeführt, dass er im Betrieb das gasförmige Kühlmedium direkt an dem auf Hochspannung liegenden Gehäuse der Röntgenröhre vorbeiführt. Der Gasführungskanal erstreckt sich ferner spiralförmig um die Röntgenröhre, so dass das an der Röntgenröhre anliegende elektrische Potential entlang des Gasführungskanals bis auf Nullpotential abfällt.
Abstract:
Die Vorrichtung zur Untersuchung von gefüllten Behältern (10) auf Fremdkörper (26), wie Glassplitter, weist eine Transporteinrichtung (16) auf, mittels der die Behälter (10) einzeln aufeinander folgend in einer Reihe auf einer Transportebene transportiert werden, sowie eine Röntgenstrahlquelle (18) zur Aussendung eines Röntgenstrahls (24) in einer vorgegebenen Richtung und eine Einrichtung (20, 22) zur Erfassung der Röntgenstrahlen (24) nach dem Durchgang durch die Behälter (10). Die Richtung, in der die Röntgenstrahlen (24) von der Röntgenstrahlenquelle (18) ausgesandt werden, ist zwischen 10 und 60 zur Transportebene geneigt. Es können zwei Röntgenstrahlenquellen (18) vorgesehen sein, nämlich eine oberhalb und eine unterhalb der Transportebene. Die Vorrichtung ist insbesondere zur Untersuchung von gefüllten Behältern (10) auf Fremdkörper geeignet, wobei die Röntgenstrahlenquelle (18) so positioniert ist, dass der Strahlenverlauf etwa tangential zur maximalen Neigung der Wölbung des Behälterbodens ist.