Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Steckverbindermodul (1), welches zumindest einen Lichtwellenleiter (7) aufweist und welches zumindest einen optischen Sensor, vorzugsweise eine Fotodiode (11, 12), aufweist, der in der Nähe des Lichtwellenleiters (7) angeordnet ist. Der optische Sensor ist dazu in der Lage Störfälle des Steckverbindermoduls (1) zuverlässig und frühzeitig zu detektieren. Dazu wird ein Verfahren zur Detektion von Signalverlusten bei der Signalübertragung bei einem optischen Steckverbindermodul angewendet, wobei ein optisches Signal durch zumindest einen Lichtwellenleiter des Steckverbindermoduls geführt wird, wobei das optische Signal an einem strukturellen Defekt des Lichtwellenleiters oder an einer Verschmutzung an der Stirnfläche des Lichtwellenleiters gestreut wird, wobei das Streulicht zu einer Fotodiode gelangt und dadurch an der Fotodiode ein Strom oder eine Spannung erzeugt wird. Beim Überschreiten eines Schwellenwertes des Stroms oder der Spannung an der Fotodiode wird ein Störsignal von einer Auswerteelektronik erzeugt.
Abstract:
Ein Steckverbinderbauteil (1) weist ein Gehäuse (2), wenigstens ein darin angeordnetes Steuermodul (4) und ein Betriebssystem zum Betreiben des Steuermoduls (4) auf. Wenigstens ein durch das Steuermodul (4) steuerbares Funktionsmodul (15, 20) ist in das Gehäuse (2) einsetzbar. Dabei ist das Steuermodul (4) dazu eingerichtet, wenigstens einen Container (19, 24) mit wenigstens einem zur Nutzung eines Betriebssystemkerns des Betriebssystems eingerichteten Prozess zu empfangen und zu implementieren und mittels des Prozesses das Funktionsmodul (15, 20) zumindest teilweise zu steuern. Ein Steckverbinder (14) weist wenigstens ein derartiges Steckverbinderbauteil (1) und wenigstens ein im Gehäuse (2) angeordnetes Funktionsmodul (15, 20) auf, während ein Steckverbindersystem (25) wenigstens einen derartigen Steckverbinder (14) und wenigstens einen mit diesem verbindbaren Gegensteckverbinder (26) aufweist, der mindestens ein Gegensteckverbindersteuermodul (28) aufweist, das nach Verbinden des Steckverbinders (14) und des Gegensteckverbinders (26) mit dem Steuermodul (4) verbunden ist. Zum Zusammensetzen und Betreiben eines derartigen Steckverbinders (14) wird wenigstens ein vom Steuermodul (4) steuerbares Funktionsmodul (15, 20) in das Gehäuse (2) eingesetzt, wenigstens ein Container (19, 24) mit wenigstens einem Prozess, der zur Nutzung eines Betriebssystemkerns des Betriebssystems eingerichtet ist, wird an das Steuermodul (4) übertragen und implementiert, und der Prozess wird zumindest zum teilweisen Steuern des Funktionsmoduls (15, 20) ausgeführt.
Abstract:
Um ein Mastermodul (M), Slavemodule (S) und konventionelle Steckverbindermodule (K) frei konfigurierbar in einem Steckverbindermodularsystem anordnen zu können, wird vorgeschlagen, einen Modularrahmen (22) mit einer Leiterkarte (1) zu versehen, welche mindesten eine durchgehende Leiterbahn und bevorzugt mehrere Anschlusspads aufweist.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein System (1) bestehend aus einem Gehäuse (2) einer in dem Gehäuse (2) angeordneten Leiterplatte (4) und zumindest einem Funktionselement (8) wobei das Gehäuse (2) zumindest eine austauschbare Seitenfläche (3, 3', 3'') aufweist, wobei in der zumindest einen austauschbaren Seitenfläche (3, 3', 3'') Öffnungen (6) vorgesehen sind, die mit elektrischen Anschlüssen (7) der Leiterplatte (4) korrelieren und wobei die Funktionselemente (8) jeweils durch eine Öffnung (7) der Seitenfläche (3, 3', 3'') auf die Ihnen zugeordneten elektrischen Anschlüsse (7) der Leiterplatte (4) durchgreifen und daran angeschlossen sind.
Abstract:
Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder (1) zur Bereitstellung einer elektrischen Verbindung mit einem Leiterbahnanschluss (212) einer Leiterplatte (20), mit den Merkmalen: der Steckverbinder (1) weist eine erste Leiterplatte (110) mit einem Leiterbahnanschluss (112) und einen Steckbereich (15) zum Stecken der Leiterplatte (20) in den Steckverbinder (1) auf, wobei sich der Steckbereich (15) parallel zu der ersten Leiterplatte (110) erstreckt; in dem Steckverbinder (1) ist ein Kontaktelement (12) und/oder ein Federelement (13) vorgesehen; wobei der Steckbereich (15) und das Kontaktelement (12) und/oder das Federelement (13) derart ausgebildet und angeordnet sind, dass in einem gesteckten Zustand des Steckverbinders (1)die in den Steckbereich (15) gesteckte Leiterplatte (20) parallel zu der Leiterplatte (140) angeordnet ist und der Leiterbahnanschluss (212) gegenüber dem Leiterbahnanschluss (112) angeordnet ist, und über das Kontaktelement (12) und/oder das Federelement (13) eine elektrische Verbindung des Leiterbahnanschlusses (112) mit dem Leiterbahnanschluss (212) bereitgestellt ist. Die Erfindung betrifft weiterhin einen Steckverbinder (2), der als Gegensteckverbinder für den Steckverbinder (1 ) geeignet ist, sowie eine mit einem Steckverbinder (1) und/oder Steckverbinder (2) versehene Leiterplatte.
Abstract:
Hard- und Softwaregestützte Messeinrichtung (1) zur Überwachung des Betriebszustands einer Vorrichtung (3) mit wenigstens einem Sensor zur Erfassung von Messdaten wenigstens eines physikalischen Parameters, der den Betriebszustand der Vorrichtung (3) charakterisiert, wobei die Messeinrichtung (1) eine autarke Elektronik (10) mit einer Steuereinheit (11) und einem Mittel zur Energieversorgung und einem Mikrocontroller aufweist, der eine Funkschnittstelle zur Daten- und/oder Signalübertragung zu einer Steuer- und/oder Auswerteeinrichtung (5) bereitstellt, und wobei die Messeinrichtung (1) ein Gehäuse (2) aufweist, das nachrüstbar an der Vorrichtung (3) befestigt ist. Hard- und Softwaregestütztes Verfahren und System zur Überwachung des Betriebszustands wenigstens einer Vorrichtung (3) unter Verwendung wenigstens einer Messeinrichtung (1) mit wenigstens einem Sensor und wenigstens einer ersten hard- und softwaregestützten Steuer- und/oder Auswerteeinrichtung (5), die mit der Messeinrichtung (1) zur Signal- und/oder Datenübertragung drahtlos verbunden ist.
Abstract:
Ein Schnittstellenmodul (1, 13, 14) zum Koppeln von Datenbussen (5, 6, 22) mit ersten Signalleitungsanschlüssen (2, 15), an die Signalleitungen (7, 8, 9) wenigstens eines ersten Datenbusses (5) anschließbar sind, und zweiten Signalleitungsanschlüssen (3, 16), an die Signalleitungen (10, 11, 12) wenigstens eines zweiten Datenbusses (6, 22) anschließbar sind, weist wenigstens eine Verbindungseinrichtung (4, 17) zum Herstellen wenigstens einer Verbindung zwischen einem der ersten Signalleitungsanschlüsse (2, 15) und einem der zweiten Signalleitungsanschlüsse (3, 16) auf. Dabei ist der mit dem zweiten Signalleitungsanschluss (3, 16) verbundene erste Signalleitungsanschluss (2, 15) wechselweise mit wenigstens einem anderen zweiten Signalleitungsanschluss (3, 16) verbindbar und/oder der mit dem ersten Signalleitungsanschluss (2, 15) verbundene zweite Signalleitungsanschluss (3, 16) ist wechselweise mit wenigstens einem anderen ersten Signalleitungsanschluss (2, 15) verbindbar. Entsprechend weist ein System (20) wenigstens ein Schnittstellenmodul (14) und wenigstens eine Vorrichtung (21) auf, die wenigstens einen ersten Datenbus und/oder wenigstens einen zweiten Datenbus (22) aufweist.