摘要:
Die Erfindung bezieht sich auf einen Kofferaufbau 1 für Nutzfahrzeuge mit vorzugsweise aus Sandwichpaneelen gefertigten Dach- 4, Seitenwand- 2, 3 und/oder Bodenteilen 5 an denen ein metallischer Eckverbinder 17, eine Strebe, ein Profil 12 o. dgl. festlegbar ist, wobei zumindest ein Kabelkanal 10 zur Anordnung von Leitungen 11 und/oder Kabelsträngen in den Kofferaufbau integriert ist. Um diesen Kofferaufbau 1 zu verbessern, ist vorgesehen, dass zwischen einer Seitenwandung 2, 3 und einem Bodenteil 5 der Kabelkanal 10 vorgesehen ist, der im Wesentlichen bündig mit der Außenwand eines Seitenwandteiles 2, 3 und im Wesentlichen bündig mit einer Unterseite eines Bodenteils 5 abschließt, wodurch eine demontierbare Abdeckung 14 verschließbar ist (Fig. 3).
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Laderaumboden 6 für Nutzfahrzeuge 1, insbesondere für Kühlnutzfahrzeuge, mit oberen, das Ladegut aufnehmenden Bodenplatten 7, 7.1, 7.2 aus einem Leichtmetallwerkstoff, insbesondere aus einem Aluminiumwerkstoff, die sich in Längsrichtung des Laderaumbodens 6 erstrecken und miteinander verschweißt sind und sich auf einer unteren Tragschicht 8 abstützen. Um diesen Laderaumboden zu verbessern, ist vorgesehen, dass zumindest eine der Bodenplatten 7.1 an einer Längsaußenseitenkante mit einem endseitigen Schenkel 7.3 und einem unterhalb des Schenkels gelegenen Aufnahmeraum 7.4 ausgebildet ist, wobei der endseitige Schenkel 7.3 ein längsaußenkantenseitiges Ende 7.5 einer benachbarten Bodenplatte 7.2 übergreift und dieses übergriffene längsaußenseitenkantige Ende 7.5 der benachbarten Bodenplatte 7.2 in den Aufnahmeraum 7.4 unterhalb des überlappenden Schenkels 7.3 eingreift, wobei der Aufnahmeraum 7.4 einen Toleranzausgleichsraum bildet (Fig. 3).
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Transportfahrzeug (1) mit einem zumindest bereichsweise über Schiebeplanen (7) verschließbaren Fahrzeugaufbau (2), wobei eine Schiebeplane (7) an ihrem in Transportfahrzeugrichtung gesehen vorderen und/oder hinteren Ende an einem Planenspannprofil (11) mit einer Spannprofilaufnahme (12) festlegbar ist und mit mit einer Zollkrampen (13) aufweisenden Zollverschlusssicherung zur Festlegung der Schiebeplane mittels eines insbesondere als Verschlussteil (9) ausgebildeten Zollverschluss. Um den Fahrzeugaufbau einfacher gestalten zu können, ist vorgesehen, dass eine im Bereich des Planenspannprofils (11) vorzusehende Zollkrampe (13) als in die Spannprofilaufnahme (12) einsetzbares Zollkrampenteil (13) ausgebildet ist, das aus der Spannprofilaufnahme (12) herausragt und innerhalb der Spannsprofilaufnahme (12) von außen her nicht zugänglich lagefixiert ist und/oder dass eine im Bereich einer Spannwelle (14) vorzusehende Zollkrampe (13) als ein drehbar auf der Spannwelle anzuordnendes Zollkrampenteil (13) ausgebildet ist, das auf der Spannewelle von außen her nicht zugänglich axial lagefixierbar ist.
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Die Erfindung betrifft einen Kühlbaren Nutzfahrzeugaufbau (1) mit einem von Seitenwänden (2), zumindest einer Stirnwand (4), einem Boden (6), einem Dach (3) sowie von zumindest einer Tür (5) begrenzten Laderaum (7) und mit zumindest einer an dem Nutzfahrzeugaufbau (1) außerhalb des Laderaumes (7) angeordneten Kühlvorrichtung (17, 18, 19), über die der Laderaum (7) temperierbar ist, wobei die Kühlvorrichtung (17, 18, 19) über ein Luftverteilungssystem mit Luftleitungen (14, 15, 16, 26) und in den Laderaum (7) mündenden verschließbaren Lufteinlassöffnungen zur Zuführung von gekühlter Zuluft mit dem Laderaum (7) verbunden ist, wobei Lufteinlassöffnungen innerhalb des Laderaumes (7) verteilt und mit Abstand zueinander angeordnet sind.
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Transportfahrzeug (2) mit Zollverschlussvorrichtung für Schiebeplanen, wobei die Zollverschlussvorrichtung Zollkrampen (4) zur Festlegung der Schiebeplanen mittels eines Zollverschlussseils aufweist. Um ein Transportfahrzeug mit einer Zollverschlussvorrichtung sowie eine Leiste zur Herstellung des Zollverschlusses zu schaffen, durch das beziehungsweise die auf einfache und kostengünstige Art und Weise der Zollverschluss herstellbar ist, wird vorgeschlagen, dass die Zollverschlussvorrichtung aus einer oder mehreren Leisten (6) besteht, auf die in Abständen zueinander jeweils die Zollkrampen (4) aufgesetzt sind, die Leiste oder Leisten (6) seitlich am Rahmen und/oder Aufbau des Transportfahrzeugs (2) befestigt sind, und die Leiste oder Leisten (6) formschlüssige Befestigungselemente aufweisen, die eine formschlüssige Verbindung der Leisten (6) mit dem Rahmen (8) und/oder dem Aufbau des Transportfahrzeugs (2) ermöglichen.
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Die Erfindung bezieht sich auf Sattelzug mit einer ein Fahrerhaus aufweisenden Zugmaschine und einem mit der Zugmaschine verbindbaren, einen Aufbau aufweisenden Auflieger (1), wobei zwischen dem Fahrerhaus und dem Auflieger eine Windleiteinrichtung vorgesehen ist, mittels welcher ein Zwischenraum zwischen dem Fahrerhaus der Zugmaschine des Sattelzuges und dem Auflieger des Sattelzuges zumindest bereichsweise abdeckbar ist. Um den Sattelzug hinsichtlich seines Gesamtluftwiderstandes zu verbessern, ist vorgesehen, dass der Auflieger (1) in seinem dem Fahrerhaus des Sattelzuges zugewandten vorderen Bereich (3) seine beiden Längsseiten (6) im wesentlichen fortsetzende Aufliegerwindleitelemente (2) aufweist, welche von einem Windleitelement des Fahrerhauses überlappt sind. ( Fig. 1 )
摘要:
Die Erfindung bezieht sich auf einen Fahrzeugaufbau 1 für den Transport von schüttoder stapelbaren Transportgütern, beispielsweise von Fahrzeugreifen, mit einem sich oberhalb eines Laderaumbodens 5 erstreckenden Laderaum 4, der von Stirnwänden 6, 7 vorder- und rückseitig begrenzt ist und zwischen denen sich in Längsrichtung des Fahrzeugaufbaus Seitenplanen zum Verschließen des Laderaums 4 erstrecken, wobei sich im geschlossenen Zustand die Seitenplanen entlang von aufrecht am Laderaumboden festgelegten Rungen 8, 9, 10 erstrecken, die eine der vorderen Stirnwand 6 zugeordnete Eckrunge 9 und eine der hinteren Stirnwand 7 zugeordnete Eckrunge 8 umfassen. Um in baulich einfacher Weise die Seitenplanen auszusteifen, ist vorgesehen, dass zwischen der der vorderen Stirnwand 6 zugeordneten Eckrunge 9 und der der hinteren Stirnwand 7 zugeordneten Eckrunge 8 zumindest ein mit Höhenabstand zum Laderaumboden 5 und sich im wesentlichen parallel zu diesem erstreckendes Spannelement 11, 12 vorgesehen ist, das über zumindest einen einer der beiden Eckrungen 8, 9 zugeordneten Spannkrafterzeuger 23 spannbar ist.