Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Lampe mit einem rohrartigen, lichtdurchlässigen Lampengefäß (10), das zwei einander gegenüber liegende Enden (11, 12) aufweist, wobei im Innenraum (14) des Lampengefäßes (10), im Bereich seiner Enden (11, 12), jeweils mindestens eine Halbleiterlichtquelle (21, 22) angeordnet ist, wobei zwischen den im Bereich der Enden (11, 12) des Lampengefäßes (10) angeordneten Halbleiterlichtquellen (21, 22) ein Reflektor (50) im Innenraum (14) des Lampengefäßes (10) vorhanden ist, der den Halbleiterlichtquellen (21, 22) zugewandte Reflexionsflächen (510, 520) aufweist, und wobei die Reflexionsflächen (510, 520) derart ausgebildet sind, dass sie Licht von den Halbleiterlichtquellen (21, 22) aus dem Innenraum (14) des Lampengefäßes (10) heraus lenken.
Abstract:
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schaltungsträger für eine elektronische Schaltung umfassend mindestens eine Leiterbahn (22); eine isolierende Matrix aus einem ersten Isolationsmaterial (17), mit dem die mindestens eine Leiterbahn (22) unter Aussparung zumindest eines ersten Bereiches (15) zum Anschließen mindestens eines elektronischen Bauteils(14) der elektronischen Schaltung umspritzt ist; sowie einen Kühlkörper (18); wobei die mindestens eine Leiterbahn (22) mit der ersten Isolationsmaterial (17) derart umspritzt ist, dass die isolierende Matrix (16) weiterhin mindestens einen zweiten Bereich (34) ausspart, der zwischen der Leiterbahn (22) und dem Kühlkörper (18) angeordnet ist, wobei der Schaltungsträger weiterhin eine Vielzahl von Distanzhaltern (28; 36) umfasst, die ausgelegt und angeordnet ist, um eine Höhe (h1) des zweiten Bereichs (34) zwischen der Leiterbahn (22) und dem Kühlkörper (18) einzustellen, wobei der Schaltungsträger weiterhin ein zweites Isolationsmaterial (24) umfasst, mit dem der zweite Bereich (34) ausgefüllt ist. Die Erfindung betrifft überdies ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Schaltungsträgers für eine elektronische Schaltung.
Abstract:
Es wird ein Lampensockel für eine elektrische Lampe, insbesondere für eine Kraftfahrzeugscheinwerferlampe mit einem Kunststoff sockelteil vorgesehen, das einen ersten Abschnitt aus einem höher schmelzenden Kunststoff in einem Bereich benachbart zum Lampengefäß und einen zweiten Abschnitt aus einem niedriger schmelzenden Kunststoff in einem Bereich mechanischer Beanspruchung aufweist. Auf diese Weise kann kostenintensiver höher schmelzender Kunststoff eingespart werden, während gleichzeitig im Bereich mechanischer Beanspruchung eine höhere Lebensdauer abgesichert werden kann.
Abstract:
Es wird ein Lampensockel für eine elektrische Lampe, vorzugsweise eine Kraftfahrzeuglampe, vorgesehen, der ein Kunststoffsockelteil und zumindest eine im Kunststoffsockelteil vorgesehene Kontaktfahne für die Stromzuführung aufweist. Dabei ist zwischen Kunststoffsockelteil und Kontaktfahne zumindest abschnittsweise auf der Kontaktfahne eine Beschichtung zum Erhöhen der Haftfestigkeit bzw. Dichtheit zwischen Kontaktfahne und Kunststoffsockelteil vorgesehen. Dieses kann durch Einbringung von Dichtstreifen unterstützt werden. Es ergibt sich ein Kunststoffsockel, der hohen Dichtanforderungen bei einfachem Herstellungsaufwand genügt.
Abstract:
Die Erfindung betrifft einen Schaltungsträger für eine elektronische Schaltung umfassend: mindestens eine Leiterbahn (12); sowie eine isolierende Matrix (44), mit der die mindestens eine Leiterbahn (12)unter Aussparung zumindest eines ersten Bereiches (48) zum Anschließen mindestens eines elektronischen Bauteils (50) der elektronischen Schaltung umspritzt ist; wobei der Schaltungsträger mindestens eine aus dem Material (42) für die isolierende Matrix (44) und/oder dem Material der mindestens einen Leiterbahn (12 )gebildete Befestigungshilfe (16, 18, 22, 26, 28, 34, 36) umfasst. Die Erfindung betrifft überdies ein Verfahren zum Herstellen eines entsprechenden Schaltungsträgers.
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung, die mindestens eine Halbleiterlichtquellenanordnung (10), mindestens ein Federelement (20) und Stromzuführungen (23, 24) für die mindestens eine Halbleiterlichtquellenanordnung (10) aufweist, wobei jeweils ein Bereich der mindestens einen Halbleiterlichtquellenanordnung (10), des mindestens einen Federelements (20) und der Stromzuführungen (23, 24) in dem Material eines Kunststoffspritzgussteils (30) eingebettet ist.