Abstract:
Die Erfindung bezieht sich u. a. auf ein zum Betreiben einer Ladestation (10) und zum Aufladen eines an die Ladestation (10) angeschlossenen Elektrofahrzeugs (15). Erfindungsgemäss ist vorgesehen, dass mit einer Messeinrichtung (20) der Ladestation (10) der zu Ladebeginn von dem Elektrofahrzeug (15) in Anspruch genommene Ladestrom oder die in Anspruch genommene Ladeleistung unter Bildung eines Messwertes (Im(t=0), Pm(t=0)) gemessen wird, in Abhängigkeit von dem Messwert (Im(t=0), Pm(t=0)) eine Ladekurve (Is2(t), Ps2(t)) aus einem zumindest zwei Ladekurven (Is1(t), Is2(t), Is3(t), Is4(t), Ps1(t), Ps2(t), Ps3(t), Ps4(t)) umfassenden Ladekurvenset (LSK) ausgewählt wird, das der Ladestation (10) zugewiesen ist, und der Ladevorgang anhand der ausgewählten Ladekurve (Is2(t), Ps2(t)) durchgeführt wird, indem dem Elektrofahrzeug (15) von der Ladestation (10) zeitabhängig über der Ladezeit (t) jeweils ein Maximalwert vorgegeben wird, der den maximalen Ladestrom bzw. die maximale Ladeleistung angibt, mit dem bzw. mit der sich das Elektrofahrzeug (15) aufladen darf.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zuweisen von elektrischer Leistung oder elektrischer Stromstärke zu Ladeeinrichtungen, wobei an einem Abzweig (3) eines Energieversorgungsnetzes (1) eine Mehrzahl von Ladeeinrichtungen (10, 30, 50, 70) angeschlossen ist, an welchen jeweils eine Fahrbatterie (16, 36, 56) eines elektrisch antreibbaren Fahrzeugs (18, 38, 58) aufladbar ist. Bei diesem Verfahren werden aus der Mehrzahl von Ladeeinrichtungen (10, 30, 50, 70) diejenigen Ladeeinrichtungen (10, 30, 50) ermittelt, die elektrisch mit jeweils einem Fahrzeug (18, 38, 58) verbunden sind, um dessen Fahrbatterie (16, 36, 56) zu laden. Ein Kennwert (K) für die den ermittelten Ladeeinrichtungen (10, 30, 50) zuzuweisende elektrische Leistung oder für die den ermittelten Ladeeinrichtungen (10, 30, 50) zuzuweisende elektrische Stromstärke wird ermittelt, und die dem Kennwert (K) entsprechende elektrische Leistung oder die dem Kennwert entsprechende elektrische Stromstärke wird in aufeinander folgenden Zeitintervallen (Z1, Z2, Z3) reihum jeweils einer der ermittelten Ladeeinrichtungen (10, 30, 50) zugewiesen. Daraufhin kann in jedem der Zeitintervalle (Z1) nur die jeweilige eine Ladeeinrichtung (10) die dem Kennwert entsprechende elektrische Leistung oder die dem Kennwert entsprechende elektrische Stromstärke zum Laden der jeweils angeschlossenen Fahrbatterie (16) liefern.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Begrenzen der elektrischen Leistung beim Laden von Fahrbatterien (16, 36, 56, 76) elektrisch antreibbarer Fahrzeuge (18, 38, 58, 78), wobei an einem Energieversorgungsnetz (1) eine Mehrzahl von Ladeeinrichtungen (10, 30, 50, 70) angeschlossen ist, an welchen jeweils eine Fahrbatterie (16, 36, 56, 76) eines elektrisch antreibbaren Fahrzeugs (18, 38, 58, 78) aufladbar ist. Bei dem Verfahren werden aus der Mehrzahl von Ladeeinrichtungen (10, 30, 50, 70) diejenigen Ladeeinrichtungen (10, 30, 50) ermittelt, mittels der zu einem Ermittlungszeitpunkt (t1) gleichzeitig Fahrbatterien (16, 36, 56) von Fahrzeugen (18, 38, 58) geladen werden. Die elektrische Leistung der ermittelten Ladeeinrichtungen (10, 30, 50) wird jeweils auf einen Grenzwert begrenzt.
Abstract:
Die Erfindung bezieht sich u. a. auf ein Verfahren zum Betreiben einer Ladestation (10, 11) und zum Aufladen eines an die Ladestation (10, 11) angeschlossenen Elektrofahrzeugs (15). Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass dem Elektrofahrzeug (15) von der Ladestation (10, 11) ein Maximalwert (M(t)) vorgegeben wird, der den maximalen Ladestrom oder die maximale Ladeleistung angibt, mit dem bzw. der sich das Elektrofahrzeug (15) aufladen darf, der von dem Elektrofahrzeug (15) zum Laden tatsächlich in Anspruch genommene Ladestrom oder die von dem Elektrofahrzeug (15) zum Laden tatsächlich in Anspruch genommene Ladeleistung unter Bildung eines Istwertes (Im(t), Pm(t)) ermittelt wird und, wenn der Istwert (Im(t), Pm(t)) den Maximalwert (M(t)) unterschreitet, der Maximalwert (M(t)) reduziert wird und ein reduzierter Maximalwert (M(t)) an das Elektrofahrzeug (15) übertragen wird.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Laden einer Fahrbatterie (40) eines elektrisch antreibbaren Fahrzeugs (42) mittels einer Ladeeinrichtung (1). Die Ladeeinrichtung (1) weist eine Buchse (7) zum Verbinden mit einem Stecker (30) eines Ladekabels (32) auf. Die Ladeeinrichtung (1) weist eine Abdeckvorrichtung (11) für die Buchse (7) auf, wobei die Abdeckvorrichtung (11) im geöffneten Zustand ein manuelles Stecken oder Ziehen des Steckers (30) in oder aus der Buchse (7) ermöglicht und im geschlossenen Zustand ein manuelles Stecken oder Ziehen des Steckers (30) in oder aus der Buchse (7) verhindert. Nach einem Stecken des Steckers (30) in die Buchse (7) wird die Abdeckvorrichtung (11) im geschlossenen Zustand verriegelt, und erst nach dem Verriegeln wird der Ladevorgang gestartet. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Ladeeinrichtung.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Laden eines Elektroenergiespeichers (15) eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs (25). Ein erster Elektromotor (1) des Fahrzeugs wird von einer außerhalb des Fahrzeugs angeordneten Energieversorgungseinrichtung (11) mit elektrischer Energie versorgt. Der erste Elektromotor (1) arbeitet im Motorbetrieb und die Motorwelle des ersten Elektromotors ist mechanisch mit einer Motorwelle eines zweiten Elektromotors (2) des Fahrzeugs verbunden, wodurch der zweite Elektromotor (2) durch den ersten Elektromotor (1) mechanisch angetrieben wird. Von dem zweiten, im Generatorbetrieb arbeitenden Elektromotor (2) bereitgestellte elektrische Energie wird zu dem Elektroenergiespeicher (15) übertragen, und mittels dieser elektrischen Energie wird der Elektroenergiespeicher (15) geladen. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Entladen eines Elektroenergiespeichers eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs und ein solches Fahrzeug.
Abstract:
Erläutert wird unter anderem eine Vorrichtung (20) zum Steuern des Ladens an mindestens zwei Ladestationen (LS1, LS2). Die Vorrichtung enthält (20) eine Steuereinheit (24), die das Laden gemäß einem Zeitmultiplexverfahren steuert.
Abstract:
Die Erfindung bezieht sich u. a. auf eine Ladestation (10) zum induktiven Laden eines Elektrofahrzeugs (200). Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Ladestation (10) eine bewegliche Primärspule (40) aufweist, die zum Laden des Elektrofahrzeugs (200) ein Magnetfeld erzeugen kann, wobei die Primärspule (40) derart beweglich befestigt ist, dass sie von dem Elektrofahrzeug (200) - beim Einfahren in den Bereich der Ladestation (10) - bewegt und relativ zu einer Sekundärspule (220) des Elektrofahrzeugs (200) positioniert werden kann.
Abstract:
Es wird vorgeschlagen, elektrische Energie für mindestens eine Sitzung (z.B. zum Laden eines Elektro-Fahrzeugs) schrittweise bereitzustellen, d.h. durch eine zeitlich verzögerte Bereitstellung der elektrischen Energie zu verhindern, dass es zu kurzfristigen starken Belastungen des Energienetzes kommt. Beispielsweise kann eine neu bestimmte Lastverteilung zu einer Umverteilung elektrischer Energie für viele Ladestationen führen, diese Umverteilung wird vorzugsweise nicht zu einem einzigen Zeitpunkt für alle betroffenen Ladestationen auf einmal vollzogen, sondern z.B. über mehrere Zeitpunkte verteilt ausgeführt. Die Erfindung kann beispielsweise in der Elektromobilität und im Lastmanagement beim Laden einer Vielzahl von Elektro-Fahrzeugen eingesetzt werden.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Begrenzen der elektrischen Leistung oder der elektrischen Stromstärke beim Laden von Fahrbatterien (16, 36, 56) elektrisch antreibbarer Fahrzeuge (18, 38, 58). Dabei ist an einem Abzweig (3) eines Energieversorgungsnetzes (1) eine Mehrzahl von Ladeeinrichtungen (10, 30, 50, 70) angeschlossen, an welchen jeweils eine Fahrbatterie (16, 36, 56) eines elektrisch antreibbaren Fahrzeugs (18, 38, 58) aufladbar ist. Bei dem Verfahren werden aus der Mehrzahl von Ladeeinrichtungen (10, 30, 50, 70) diejenigen Ladeeinrichtungen (10, 30, 50) ermittelt, die zu einem Ermittlungszeitpunkt (t1) jeweils elektrisch mit einem Fahrzeug (18, 38, 58) verbunden sind, um dessen Fahrbatterie (16, 36, 56) zu laden. Für die ermittelten Ladeeinrichtungen (10, 30, 50) wird jeweils eine Prioritätskenngröße (P1, P2, P3) ermittelt, die dem jeweiligen mit der Ladeeinrichtung verbundenen Fahrzeug oder dessen Nutzer zumindest temporär zugeordnet ist. Für die ermittelten Ladeeinrichtungen (10, 30, 50) wird unter Verwendung dieser Prioritätskenngröße jeweils ein Grenzwert (K1, K2, K3) für die elektrische Leistung oder für die elektrische Stromstärke ermittelt, und die elektrische Leistung oder die elektrische Stromstärke der ermittelten Ladeeinrichtungen (10, 30, 50) wird jeweils auf den ermittelten Grenzwert (K1, K2, K3) begrenzt.