Abstract:
Es wird ein optoelektronisches Halbleiterbauelement angegeben, mit - einem Träger (1), der eine Oberseite (11) und eine der Oberseite (11) gegenüberliegende Unterseite (12) aufweist; - zumindest ein an der Oberseite (11) angeordnetes strahlungsemittierendes Halbleiterbauteil (2) mit einer Strahlungsaustrittsfläche (6), durch die zumindest ein Teil der im Betrieb des Halbleiterbauteils (3) erzeugten elektromagnetischen Strahlung das Halbleiterbauteil (2) verlässt, und - eine strahlungsabsorbierende Schicht (3), die dazu eingerichtet ist, auf das Bauelement (100) auftreffendes Umgebungslicht derart zu absorbieren, dass eine dem Träger (1) abgewandte Außenfläche (101) des Bauelements (100) zumindest stellenweise schwarz erscheint, wobei - die strahlungsabsorbierende Schicht (3) das strahlungsemittierende Halbleiterbauteil (2) in lateraler Richtung (L) vollständig umrandet und mit Seitenflächen (23) des strahlungsemittierenden Halbleiterbauteils (2) zumindest stellenweise in direktem Kontakt ist, und - die Strahlungsaustrittsfläche (6) frei von der strahlungsabsorbierenden Schicht (3) ist.
Abstract:
Es wird ein Verfahren zur Gruppierung oder Kennzeichnung von Lumineszenzdiodenbauelementen (6) angegeben, bei dem eine Vielzahl von Lumineszenzdiodenbauelementen (6) bereitgestellt wird, die zur Erzielung einer vorgegebenen Zielhelligkeit Φ o erforderliche Sollstromstärke I o für jedes der Lumineszenzdiodenbauelemente (6) gemessen wird, und nachfolgend eine Gruppierung oder Kennzeichnung der Lumineszenzdiodenbauelemente (6) anhand der gemessenen Sollstromstärke I o erfolgt. Ferner wird ein Lumineszenzdiodenbauelement (6) angegeben, das mindestens eine Lumineszenzdiode (3) und einen Speicherbaustein (4) aufweist, wobei in dem Speicherbaustein (4) die zur Erzielung einer vorgegebenen Zielhelligkeit Φ o erforderliche Sollstromstärke I o gespeichert ist.
Abstract:
In mindestens einer Ausführungsform des optoelektronischen Halbleiterbauteils (1) beinhaltet dieses einen Träger (2) mit einer Trägeroberseite (20). An der Trägeroberseite (20) ist zumindest ein optoelektronischer Halbleiterchip (3) angebracht. Der Halbleiterchip (3) umfasst eine Halbleiterschichtenfolge (32) mit mindestens einer aktiven Schicht zur Erzeugung einer elektromagnetischen Strahlung sowie ein strahlungsdurchlässiges Substrat (34). Weiterhin umfasst das Halbleiterbauteil (1) ein reflektierendes Vergussmaterial (4), das, von der Trägeroberseite (20) ausgehend, den Halbleiterchip (3) in einer lateralen Richtung mindestens bis zu einer halben Höhe des Substrats (34) ringsum umgibt.
Abstract:
Es umfasst das optoelektronische Halbleiterbauteil (1) mindestens vier verschiedene Lichtquellen (11, 12, 13, 14) mit je einem optoelektronischen Halbleiterchip (10). Im Betrieb emittieren die Lichtquellen (11, 12, 13, 14) eine Strahlung mit voneinander verschiedenen Farborten (A, B, C, D) in der CIE-Normfarbtafel. Zumindest zwei der Farborte (A, B, C, D) liegen in der CIE-Normfarbtafel bevorzugt auf einer gemeinsamen Isothermen (I) oder auf einer gemeinsamen Verlängerungsgeraden (E), die eine Isotherme (I) verlängert. Die Farborte (A, B, C, D) liegen dann mit einer Toleranz von höchstens einer Drei-Schritte-MacAdam-Ellipse auf der Isothermen (I) oder der Verlängerungsgeraden (E). Das Halbleiterbauteil (10) ist außerdem dazu eingerichtet, im Betrieb weißes Licht zu emittieren, wobei eine Farbtemperatur des weißen Lichts veränderbar und durchstimmbar ist.
Abstract:
In mindestens einer Ausführungsform des optoelektronischen Halbleiterbauteils (1) umfasst dieses einen optoelektronischen Halbleiterchip (2). Das Halbleiterbauteil (1) beinhaltet ein Konversionselement (3), das dazu eingerichtet ist, mindestens einen Teil einer vom Halbleiterchip (2) emittierten Strahlung in eine Strahlung einer anderen Wellenlänge umzuwandeln. Das Konversionselement (3) weist mindestens einen Leuchtstoff und Streupartikel auf sowie zumindest ein Matrixmaterial. Die Streupartikel sind in das Matrixmaterial eingebettet. Ein Brechungsindexunterschied zwischen dem Matrixmaterial und einem Material der Streupartikel beträgt bei einer Temperatur von 300 K höchstens 0,15. Der Brechungsindexunterschied zwischen dem Matrixmaterial und dem Material der Streupartikel ist bei einer Temperatur von 380 K größer als bei einer Temperatur von 300 K.
Abstract:
Die Erfindung betrifft einen Leiterrahmen (1) für mindestens ein elektronisches Bauelement mit mindestens zwei elektrischen Anschlussteilen (2) mit jeweils mindestens einem elektrischen Anschlussstreifen (3) und mindestens einem Haltestreifen (4). Der Leiterrahmen (1) zeichnet sich dadurch aus, dass zwischen dem mindestens einen Haltestreifen (4) und dem Anschlussteils (2) ein Einschnitt (8) vorgesehen ist durch den zwischen dem Haltestreifen (4) und dem benachbarten Bereich des Anschlussteils (2) ein Parallelversatz ausgebildet ist und dass zwischen dem Anschlussteils (2) und dem elektrischen Anschlussstreifen (3) ein weiterer Parallelversatz vorgesehen ist, derart, dass sich der Haltestreifen (4) und der elektrischen Anschlussstreifen (3) in einer gemeinsamen Ebene befinden. Durch den Einschnitt (8) wird ermöglicht, dass der Haltestreifen (4) leicht entfernbar ist, ohne dass ein nachteiliger Stanzspalt zwischen Anschlussteil (2) und Haltestreifen (4) vorzusehen ist.