Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Rohrverbindungsanordnung (1), welche in einem Hochdruckfluidleitungssystem (2) einer Doppelbrennstoffmaschine (3) angeordnet ist, umfassend ein erstes Rohrelement (4) mit einem Außendichtkegel (6) und einem hieran angrenzenden konischen Ansatz (7), umfassend ein weiteres Rohrelement (8) mit einem Innendichtkegel (10) und einem Außengewinde (11), umfassend ein Schraubmutterelement (17) mit einem einen Innenspannkonus (20) aufweisenden Spannhülsenbereich (31) und einem ein Innengewinde (19) aufweisenden Gewindehülsenbereich (32), bei welcher der Außendichtkegel (6) des ersten Rohrelements (4) zumindest teilweise in dem Innendichtkegel (10) des weiteren Rohrelements (8) angeordnet ist und bei welcher das Innengewinde (19) des Schraubmutterelements (17) auf dem Außengewinde (11) des weiteren Rohrelements (8) aufgeschraubt ist, so dass der Innenspannkonus (20) des Schraubmutterelements (17) gegen den konischen Ansatz (7) des ersten Rohrelements (4) derart gezogen ist, dass der Außendichtkegel (6) und der Innendichtkegel (10) dichtend miteinander verspannt sind, wobei der Gewindehülsenbereich (32) des Schraubmutterelements (17) konisch ausgestaltet ist.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Fertigung und Montage eines metallischen Körpers (1) mit mehreren durch Kanten (2) getrennten Flächen (3) auf einem metallischen Träger (4), wobei eine Auffaltung (5) des Körpers (1) aus einem Blech hergestellt wird und die Auffaltung (5) zu einem Körper (1) mit noch offenen Kanten (6) gebogen wird, die offenen Kanten (6) des Körpers (1) verschweißt werden und der Körper (1) mit dem metallischen Träger (4) verschweißt wird.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Hitzeschild (2) mit einer Tragstruktur (28) und einer Anzahl an Hitzeschildsteinen (20, 22), wobei die Hitzeschildsteine an der Tragstruktur (28) befestigt sind und eine der Tragstruktur zugewandte Kaltseite (26) und eine der Kaltseite gegenüberliegende Heißseite (24) aufweisen. Bei mindestens einem Hitzeschildstein (22) ist in mindestens einer die Kaltseite mit der Heißseite verbindenden Umfangsseite (30) des Hitzeschildsteines mindestens eine Aussparung (34) angeordnet, wobei senkrecht zur Kaltseite eine die Aussparung (34) mit der Kaltseite verbindende Ausnehmung (32) in der Umfangsseite (30) verläuft, wobei zur Befestigung des Hitzeschildsteines an der Tragstruktur ein Befestigungsbolzen (36, 56) in die Ausnehmung einsetzbar ist, so dass ein Bolzenkopf (38, 70) des Befestigungsbolzens zumindest teilweise in die Aussparung ragt, und der Befestigungsbolzen hierbei ein Winkelblech in einem Durchdringungsbereich (82, 92, 104) durchsetzt, wobei das Winkelblech einen sich im Wesentlichen parallel zur Umfangsseite erstreckenden ersten Schenkel (40a, 58a, 84a, 96a, 110a) und einen sich in die Aussparung (34) hinein erstreckenden zweiten Schenkel (40b, 58b, 84b, 96b, 110b) umfasst, wobei die beiden Schenkel an einer Winkelkante aneinander angrenzen. Der erfindungsgemäße Hitzeschild ermöglicht die Befestigung mindestens eines Hitzeschildsteines, welche ein Ablösen des Hitzeschildsteines von der Tragstruktur besonders sicher vermeidet. Hierzu umfasst das Winkelblech eine über die reine Winkelform hinausgehende Verstärkungseinrichtung (74, 86, 98), so dass ein Widerstand des Winkelblechs gegen eine durch den Befestigungsbolzen verursachte Verbiegung erhöht ist.
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Rohrverbindung (10) zur Durchleitung eines unter Druck stehenden Fluids, umfassend zwei rohrförmige Anschlussstücke (12, 14) für eine Kegelklemmverbindung (16), die ineinandersteckend von einer Überwurfmutter (28) miteinander verschraubt sind, wobei jedes Anschlussstück (12, 14) eine konische Dichtfläche (20, 22) aufweist, welche dichtend an der anderen anliegt und wobei in einem der Dichtflächen (20), (22) eine Ringnut (26) vorgesehen ist. Um die Rohrverbindung (10) auch zur Durchleitung eines Fluids mit wechselnder bzw. variierender Temperatur zu ertüchtigen, wird vorgeschlagen, dass das innen sitzende der beiden Anschlussstücke (12) zumindest im axialen Abschnitt seiner Dichtfläche (20) rohrinnenseitig eine Wärmedämmung, vorzugsweise in Form eines Wärmedämmrohres (30) aufweist, wobei das Wärmedämmrohr (30) mantelseitig einen Nocken oder einen Bund (38) aufweist, welcher in eine Ausnehmung (40) eingreift, die axial von den beiden Anschlussstücken (12, 14) begrenzt ist.